Kontrolle

Die Polizei setzt vermehrt Handy-Ortung ein

Die Piraten kritisieren diese Entwicklung und fehlende Statistiken
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Die Polizei führt keine Statistik zum Erfolg von Ortungsmaßnahmen. Die Polizei führt keine Statistik zum Erfolg von Ortungsmaßnahmen.
Bild: dpa
Die Berliner Piraten­fraktion hat die Zunahme von Handy-Ortungen durch die Polizei als alarmierend kritisiert. Dazu versendet die Polizei im Rahmen der Straf­verfolgung sogenannte "stille SMS" an Mobil­telefone, um den Standort des Benutzers zu erforschen und Bewegungs­profile zu erstellen. Diese SMS wird nicht auf dem Bildschirm des Mobil­telefons angezeigt und löst kein akustisches Signal aus. Beim Mobil­funkanbieter entstehen jedoch Ver­bindungs­daten, die anschließend aus­gewertet werden können.

So habe die Berliner Polizei allein im ersten Halbjahr 2013 etwa 12 2098 "stille SMS" verschickt, antwortete Innen­senator Frank Henkel (CDU) auf eine Parlamenta­rische Anfrage des Piraten-Abgeordneten Christopher Lauer. Im gesamten Jahr 2012 seien es 145 666 solcher SMSen gewesen. So hoch waren diese Abfragen zuvor nur noch in den Jahren 2006 (145 927) und 2007 (155 500). Danach fielen sie auf 80 000 bis 92 000.

Frappierend sei, dass in den Jahren, in denen der Polizei die Vor­ratsdaten­speicherung zur Ver­fügung gestanden habe, deutlich weniger stille SMS versandt worden seien, kommentierte der Innen­experte der Piraten­fraktion, Lauer. "Typisch für Überwachungs­maßnahmen wird keine Statistik darüber geführt, wie oft in welchem Fall und mit welchem Ermittlungs­erfolg stille SMS versandt worden sind. Damit entzieht sich diese Über­wachungs­maßnahme vollständig jeder öffent­lichen und parlamenta­rischen Kontrolle", kritisierte Lauer. Die Piraten wollen in der kommenden Sitzung des Innenaus­schusses diese Berliner Praxis thematisieren.

Kein wirklicher Schutz gegen die Überwachung

Die Polizei führt keine Statistik zum Erfolg von Ortungsmaßnahmen. Die Polizei führt keine Statistik zum Erfolg von Ortungsmaßnahmen.
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Aber auch durch andere Verfahren können Geheimdienste und Behörden Informationen über den Nutzer erhalten. Mittels einer Funkzellen­abfrage kann abgefragt werden, welche Standorte die Geräte innerhalb einer Funk­zelle haben und wie ihre Ver­bindungs­daten lauten. Dieses Verfahren darf aller­dings nur nach gerichtlicher Anordnung bei schweren Straftaten durchgeführt werden. Ein so­genannter IMSI-Catcher kann neben der Funk­zellen­abfrage auch das Handy oder Smartphone auf bis zu 100 Metern genau orten. In Zukunft sollen die Verfahren verschäft werden. Es soll dann zum Beispiel der Polizei möglich sein, die Kom­munikations­fähigkeit der Geräte deaktivieren zu können.

Einen wirklichen Schutz gibt es derzeit nicht. Der Sicherheitsexperte Pascal Kurschildgen rät, notfalls die Geräte zu hause zu lassen, wenn man sich den Kontroll- und Über­wachungs­maßnahmen entziehen möchte. "Manchmal ist genau die Technik die beste, auf die man bei bestimmten Anlässen bewusst verzichtet."

Wie die Technik genau funktioniert und welche Überwachungsmaßnahme es noch gibt, können Sie in unserer Spezialmeldung zum Thema Handy-Spionage lesen.

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