Handy am Steuer? Schon in der Hand halten ist Nutzung
Bereits das Handy aufzunehmen ist verboten.
dpa
Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage
ist verboten. Doch das Handy kurz in die Hand nehmen und kurz
drauflinsen wird doch wohl erlaubt sein? Ganz eindeutig nein. Denn zu
welchem Zweck Autofahrer das Handy aufnehmen und in der Hand halten,
spielt keine Rolle. So etwas stellt auf jeden Fall bereits eine
Nutzung dar. Das zeigt das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg,
auf das der ADAC hinweist.
Weder aufnehmen noch halten
Bereits das Handy aufzunehmen ist verboten.
dpa
Die Polizei beobachtete in diesem Fall einen Autofahrer, der sein
Mobiltelefon in der Hand hielt. Gegen das daraufhin verhängte Bußgeld
legte der Autofahrer Einspruch ein. Er habe das Handy nur gehalten
und nicht genutzt - seiner Ansicht nach nicht verboten.
Falsch, bestätigte das Gericht. Denn mit der Neufassung des Paragrafen 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) sei statt des Verbotes der Nutzung nunmehr geregelt, wann eine Nutzung zulässig sei: Und zwar ausschließlich, wenn das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird. Sobald eine dieser Tätigkeiten vorgenommen werde, liege eine Nutzung vor.
Nicht nur in Deutschland ist das Handy am Steuer verboten. Auch in Großbritannien. Wie man dort versucht, gegen die Smartphone-Nutzung während der Fahrt vorzugehen, berichten wir in einer weiteren Meldung.