Urteil

Handy am Steuer: Auch Nutzung ohne SIM verboten

Mit dem Handy am Steuer zu telefonieren ist verboten - doch nun müssen sich die Gerichte auch mit anderen Fragen beschäftigen. In zwei Urteilen des OLG Hamm ging es um das Musikhören ohne SIM und das Drücken des Home-Buttons.
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Musikhören und Homebutton drücken am Steuer Musikhören und Homebutton drücken am Steuer
Bild: dpa
Dass das Telefonieren, Simsen und Schreiben von WhatsApp-Mitteilungen am Steuer verboten ist - dazu gibt es einschlägige Urteile. Offenbar sind sich Autofahrer aber nicht immer im Klaren darüber, dass das Verbot auch andere Tätigkeiten mit dem Handy während der Fahrt umfassen kann.

Das Oberlandesgericht Hamm hat kürzlich zwei Urteile zu diesem Thema veröffentlicht. In einem Fall hatte der Fahrer nicht einmal eine SIM-Karte im Handy, in einem andere prüfte der Fahrer, ob das Handy überhaupt eingeschaltet ist.

Ist Musikhören während der Fahrt auch verboten?

Musikhören und Homebutton drücken am Steuer Musikhören und Homebutton drücken am Steuer
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"Wer während der Fahrt mit seinem PKW sein Mobiltelefon in den Händen hält und Musik abspielen lässt, verstößt auch dann gegen die einschlägige Verbotsvorschrift des §23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO), wenn in das Mobiltelefon keine SIM-Karte eingelegt ist." Dies teilte das Gericht mit (Az. 4 RBs 214/17) und schildert den Fall wie folgt: "Nach den Feststellungen des Amtsgerichts befuhr der Betroffene aus Olpe im September 2016 die Koblenzer Straße in Gerlingen und hielt sein iPhone, in das keine SIM-Karte eingelegt war, in den Händen. Dabei benutzte er es zum Abspielen von Musik."

Das Amtsgericht sprach den Betroffenen zunächst frei und vertrat dabei die Rechtsauffassung, dass ein Mobiltelefon ohne SIM-Karte von der Verbotsnorm nicht erfasst werde, weil es in diesem Zustand keine Telekommunikationsfunktionen wahrnehmen könne. Das OLG Hamm hatte allerdings in einem früheren Fall aus dem Jahr 2012 bereits ausdrücklich ausgeführt, dass es auf die Frage, ob bei der Tat eine SIM-Karte in das Mobiltelefon eingelegt sei, nicht ankommt. Entscheidend ist, dass lediglich irgendeine Funktion des Handys während der Fahrt benutzt wird. Auch das Oberlandesgericht Jena hat 2006 in einem ähnlichen Fall so entschieden, als ein Autofahrer während der Fahrt das Handy ohne SIM-Karte als Diktiergerät nutzte.

Das OLG Hamm legt die StVO also so aus, dass die Vorschrift nicht nur die Benutzung eines in den Händen gehaltenen Gerätes zum Telefonieren während der Fahrt verbietet, sondern jede Nutzung einer Funktion des Mobiltelefons.

Drücken des Home-Buttons erlaubt oder nicht?

Über diese Rechtsauffassung musste sich auch ein anderer Autofahrer vor dem OLG Hamm belehren lassen (Az. 1 RBs 170/16): Wer während der Fahrt mit seinem PKW sein Mobiltelefon in den Händen hält und durch Drücken des Home-Buttons kontrolliert, ob das Telefon ausgeschaltet ist, benutzt laut dem Gericht das Telefon und begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Der Betroffene aus Hamm befuhr im März 2016 mit seinem BMW offenbar die Richard-Wagner-Straße in Hamm. Dabei hielt er während der Fahrt sein Mobiltelefon in der Hand und betätigte den Home-Button. Das fiel einem Polizeibeamten auf, der den Verkehr beobachtete. In der Hauptverhandlung behauptete der Autofahrer, er habe durch die Betätigung des Home-Buttons nur kontrollieren wollen, ob sein Handy ein- oder ausgeschaltet gewesen sei - offenbar war das Smartphone ausgeschaltet.

Das Amtsgericht stufte dies als verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons ein und verhängte gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Die Revision vor dem OLG hatte keinen Erfolg - das Gericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz.

In einem anderen von uns berichteten Fall ging es um die Frage, ob das Handy während der Fahrt aufgeladen werden darf.

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