Urheberrecht

Kopier­schutz: E-Books lassen sich weder verkaufen noch verschenken

E-Books kommen mit anderen Nutzungs­rechten als klas­sische Bücher. Mit dem Digi­talen Rechte­management (DRM) schützen sich die Verlage vor unrecht­mäßiger Verviel­fältigung der digi­talen Werke.
Von Rita Deutschbein

Kopierschutz bei E-Books: DRM, mobi und Wasserzeichen Kopierschutz bei E-Books: DRM, mobi und Wasserzeichen
Bild: teltarif.de
E-Books sind die digi­talen Versionen klas­sischer Bücher. Doch die Rechte­frage bei E-Books ist für viele Nutzer oft ein Buch mit sieben Siegeln. Im Gegen­satz zum gedruckten Buch erwerben Leser nämlich keinen Gegen­stand, der in ihr Eigentum über­geht, sondern nur soge­nannte Nutzungs­rechte am "gekauften" digi­talen Werk.

Anders als ein Buch, das der Eigen­tümer nach Belieben verschenken oder weiter­verkaufen kann, werden Nutzungs­rechte in den jeweils geltenden AGB des Anbie­ters defi­niert. Besitzt der Leser ledig­lich das Nutzungs­recht an einem E-Book, darf er dieses weder weiter­verkaufen noch verschenken oder verleihen. Ledig­lich die Anfer­tigung einer Sicherungs­kopie für den Eigen­bedarf ist ihm gestattet. Ob diese Unter­scheidung zwischen Buch und E-Book recht­lich korrekt ist, ist umstritten und noch nicht endgültig entschieden. Gerade in Hinblick auf die Buchpreis­bindung in Deutsch­land ist der Ärger oft groß, wenn ein glei­cher­maßen teures Produkt mit derar­tigen Einschrän­kungen zu behan­deln ist. Im August 2014 bestä­tigte das Oberlandes­gericht Hamm beispiels­weise ein Urteil, nach dem Anbieter von E-Book- und Hörbuch-Down­loads den Weiter­verkauf der Dateien unter­sagen können. Kopierschutz bei E-Books: DRM, mobi und Wasserzeichen Kopierschutz bei E-Books: DRM, mobi und Wasserzeichen
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Inwie­weit die zukünf­tige Entwick­lung der Recht­sprechung, Gesetz­gebung und Politik weiter­gehende Verbraucher­rechte einräumen wird, als die, die den Nutzern jetzt zuge­spro­chen werden, bleibt abzu­warten, zumal Der EuGH demnächst über einige entspre­chende Fälle zu entscheiden hat.

Urhe­berrecht: Von DRM, mobi/azw und Wasser­zeichen

Welche Rechte am E-Book der Nutzer beim Kauf eines E-Books erwirbt, wird in den Nutzungs­bedingungen des Anbie­ters - in der Regel ein Online-Buch­händler - erläu­tert. Mit dem Digi­talen Rechte­management (DRM) schützen sich die Verlage vor unrecht­mäßiger Verviel­fältigung der digi­talen Werke. So gibt der Kindle von Amazon neben PDFs nur soge­nannte mobi-Dateien wieder. Diese schützt Amazon mit dem haus­eigenen azw-Format. Lädt ein Nutzer also ein E-Book auf seinen Kindle, wird dieses von Amazon mit einer Ziffern­folge versehen, die das Buch auf den E-Book-Reader des Besit­zers prägt. Das Abspielen der Datei auf einem Kindle mit anderer Nutzer­kennung ist somit nicht möglich.

Auch E-Book-Reader, die statt mobi auf das häufiger genutzte ePub-Format setzen, verfügen im Regel­fall über einen DRM-Kopier­schutz. Zur Verwal­tung derart geschützter Dateien bringen viele Geräte bereits die Soft­ware Adobe Digital Editions mit. Mit der Soft­ware können soge­nannte ACSM-Datei­formate geöffnet werden, eine Verschlüs­selung, wie sie beispiels­weise Kobo oder Tolino anbieten. Bis zu fünf Endge­räte lassen sich unter einer Adobe-ID regis­trieren, auf die dann entspre­chende Inhalte gespielt und wieder­gegeben werden können.

Eine Alter­native zum strikten Kopier­schutz sind soge­nannte Wasser­zeichen. Dabei werden die E-Books beim Kauf mit anony­misierten Nutzer­daten versehen, sodass even­tuelle Kopien zurück­verfolgt werden können. Das Verfahren soll Nutzer davon abhalten, die elek­tronischen Bücher groß­flächig im Internet zu verteilen. Als einer der ersten Anbieter setzt der Händler eBook.de die Wasser­zeichen bei einigen Werken ein.

Kosten­loser Lese­stoff via Onleihe

Kopierschutz bei E-Books: Von DRM, mobi und Wasserzeichen Virtuelle Bibliothek
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Auch immer mehr Biblio­theken greifen den E-Book-Trend auf und bieten neben der klas­sischen Buch-Ausleihe eine soge­nannte Onleihe an. E-Books stehen hierbei meist im gängigen ePub-Format zur Verfü­gung, die Leih­frist richtet sich in der Regel nach der Art des Mediums: Zeit­schriften können für eine Woche, Romane für knapp einen Monat geliehen werden. Zusätz­lich bieten einige Biblio­theken zu den elektro­nischen Büchern auch E-Book-Reader zum Verleih.

Bei der Onleihe ist die Art des E-Book-Readers entschei­dend: Der Kindle von Amazon eignet sich aufgrund seiner einge­schränkten Kompa­tibi­lität nicht für dieses Leih­prinzip. Amazon setzt daher auf eine eigene Leih­bücherei, die aller­dings nur Prime-Mitglie­dern zur Verfü­gung steht. Wie diese genau funk­tioniert, lesen Sie in einer weiteren Meldung. Anders Reader von Tolino, Kobo, PocketBook oder Trekstor, die unter anderem das ePub-Format unter­stützen und somit für die Onleihe genutzt werden können.

E-Books ohne Urheberrechts­anspruch

Wer abseits der Onleihe kosten­lose E-Books erwerben möchte, findet eine Auswahl von zumeist klas­sischen Werken über Webseiten wie beispiels­weise dem Projekt Guten­berg. Die hier ange­botenen E-Books stammen in der Regel von Autoren, die vor mehr als 70 Jahren verstorben sind und auf deren Werke daher kein Urheber­rechts­anspruch mehr besteht. Auch die Online-Buch­händler haben meist eine Auswahl solcher Werke im Reper­toire.

Ange­boten werden die Bücher häufig im ePub- bzw. PDF-Format. Besitzer eines Kindle müssen die Bücher daher vor dem Lesen zunächst umwan­deln. Eine Möglich­keit, die Formate freier Bücher für einen E-Book-Reader anzu­passen, sind kosten­frei im Internet erhält­liche Konverter wie beispiels­weise Calibre. Das Programm wandelt nahezu jede Datei in ein vorher fest­gelegtes Format um, wodurch auch ursprüng­lich nicht kompa­tible Bücher auf dem Reader wieder­gegeben werden können.

Auf weiteren Seiten zu E-Book-Readern lesen Sie, welche Entwick­lung die Geräte genommen haben, welche Modelle es gibt und worin sich die verschie­denen ePaper-Displays unter­scheiden:

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