Neue Gesetze für den Online-Handel ab heute Nacht gültig
Die europaweiten Regelungen betreffen Verbraucher sowie Händler
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Ab heute Nacht werden die neuen Regelungen für das Online-Shopping gültig.
Für Produkte, die ab dem 13. Juni um 0 Uhr im Internet gekauft werden, gilt dann
ein neues Widerrufsrecht.
Zahlung und Erstattung von Versandkosten
Die europaweiten Regelungen betreffen Verbraucher sowie Händler
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Ab morgen müssen sich Verbraucher darauf einstellen, dass sie bei einer Rücksendung ihrer
bestellten Produkte auch die Rücksendekosten zahlen müssen. Dabei spielt der Warenwert
keine Rolle. Zuvor wurden die Versandkosten für eine Retoure noch von den Online-Händlern übernommen.
Wenn der Warenwert über 40 Euro betrug, war dies sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht und IT-Recht, geht jedoch davon aus, dass die Verbraucher in vielen Fällen von der Zahlung der Rücksendekosten verschont bleiben: "Es ist sehr wahrscheinlich, dass die großen Versandhändler wie Amazon und Zalando ihren Kunden weiterhin vertraglich die kostenlose Rücksendung der Ware zusichern werden".
Eine weitere Neuerung findet auch bei den Versandkosten statt. Diese sind nun erstattungsfähig. Somit werden dem Verbraucher neben dem Warenwert auch die Versandkosten für die Hinsendung bei einer Retoure erstattet. Die Versandkostenerstattung betrifft allerdings nur den Standardversand. Wurde das Produkt via Express-Lieferung bestellt, bleibt der Verbraucher bei einer Rücksendung selbst auf diesen gesonderten Kosten sitzen.
Schriftlicher Widerruf
Auch die Form des Widerrufs ändert sich ab dem 13. Juni um 0 Uhr. Für seine Wirksamkeit muss der Widerruf eindeutig und schriftlich erklärt werden. Die bloße Rücksendung der bestellten Ware genügt nun nicht mehr. Nicht erforderlich ist allerdings die Begründung des Widerrufs.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und ist einheitlich in Europa gültig. Eingeführt wurde auch ein neuer Ausschlussgrund für die Rücksendung von Produkten: "Aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene" sind künftig einige Produkte nicht mehr zur Rückgabe geeignet.
Im Gegenzug müssen nun die Händler vorab ihre Kunden über den genauen Liefertermin der Bestellung informieren. Auch weitere Regelungen zur Informationspflicht seitens der Händler sind hinzugekommen. In einer gesonderten Meldung haben wir diese für die noch einmal zusammengefasst.
Online-Händler, die sich an die neuen Regelungen nicht halten, können abgemahnt werden und müssen gegebenenfalls eine Strafe zahlen.