Themenspezial: Verbraucher & Service Startschuss

Neue Gesetze für den Online-Handel ab heute Nacht gültig

Eine neue EU-Richtlinie soll die verschiedenen Vorschriften zum Online-Shopping innerhalb Europas harmonisieren. In Deutschland werden die Regelungen zum 13. Juni umsetzt. Für die Verbraucher und Händler hierzulande bringt das Vor- und Nachteile.
Von Jennifer Buchholz

Die europaweiten Regelungen betreffen Verbraucher sowie Händler Die europaweiten Regelungen betreffen Verbraucher sowie Händler
Bild: dpa
Ab heute Nacht werden die neuen Regelungen für das Online-Shopping gültig. Für Produkte, die ab dem 13. Juni um 0 Uhr im Internet gekauft werden, gilt dann ein neues Widerrufsrecht.

Zahlung und Erstattung von Versandkosten

Die europaweiten Regelungen betreffen Verbraucher sowie Händler Die europaweiten Regelungen betreffen Verbraucher sowie Händler
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Ab morgen müssen sich Verbraucher darauf einstellen, dass sie bei einer Rücksendung ihrer bestellten Produkte auch die Rücksende­kosten zahlen müssen. Dabei spielt der Warenwert keine Rolle. Zuvor wurden die Versandkosten für eine Retoure noch von den Online-Händlern übernommen. Wenn der Warenwert über 40 Euro betrug, war dies sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht und IT-Recht, geht jedoch davon aus, dass die Verbraucher in vielen Fällen von der Zahlung der Rücksende­kosten verschont bleiben: "Es ist sehr wahr­scheinlich, dass die großen Versandhändler wie Amazon und Zalando ihren Kunden weiterhin vertraglich die kostenlose Rücksendung der Ware zusichern werden".

Eine weitere Neuerung findet auch bei den Versandkosten statt. Diese sind nun erstattungs­fähig. Somit werden dem Verbraucher neben dem Warenwert auch die Versandkosten für die Hinsendung bei einer Retoure erstattet. Die Versand­kosten­erstattung betrifft allerdings nur den Standard­versand. Wurde das Produkt via Express-Lieferung bestellt, bleibt der Verbraucher bei einer Rücksendung selbst auf diesen gesonderten Kosten sitzen.

Schriftlicher Widerruf

Auch die Form des Widerrufs ändert sich ab dem 13. Juni um 0 Uhr. Für seine Wirksamkeit muss der Widerruf eindeutig und schriftlich erklärt werden. Die bloße Rück­sendung der bestellten Ware genügt nun nicht mehr. Nicht erforderlich ist allerdings die Begründung des Widerrufs.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und ist einheitlich in Europa gültig. Eingeführt wurde auch ein neuer Aus­schluss­grund für die Rücksendung von Produkten: "Aus Gründen des Gesundheits­schutzes oder der Hygiene" sind künftig einige Produkte nicht mehr zur Rückgabe geeignet.

Im Gegenzug müssen nun die Händler vorab ihre Kunden über den genauen Liefertermin der Bestellung informieren. Auch weitere Regelungen zur Informations­pflicht seitens der Händler sind hinzugekommen. In einer gesonderten Meldung haben wir diese für die noch einmal zusammen­gefasst.

Online-Händler, die sich an die neuen Regelungen nicht halten, können abgemahnt werden und müssen gegebenenfalls eine Strafe zahlen.

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