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Urheberrecht: Grüne fordern neue Geschäftsmodelle

Einer Kulturflatrate stände aber EU-Recht gegenüber
Von dpa / Kaj-Sören Mossdorf

Täglich kommen zu den 4,3 Millionen Abmahnungen 500 neue Fälle dazu Täglich kommen 500 neue Abmahnungen dazu
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Die Grünen wollen private Verbreitung von Musik und Filmen im Internet entkriminalisieren. "Wir wollen die Staatsanwaltschaft nicht auf die Schulhöfe schicken", sagte der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag in Berlin. Ein Gesetzentwurf gegen massenhafte Abmahnungen soll den ersten Schritt für umfassende Reformen des Urheberrechts markieren.

Anwälte und Inhaber von Urheberrechten hätten eine Abmahnindustrie aufgebaut und machten so Geld auf dem Rücken privater Nutzer, kritisierte Montag. Täglich kämen zu den bereits mehr als 4,3 Millionen Abmahnungen von Haushalten bis zu 500 neue Fälle hinzu. Künftig sollen entsprechende Ansprüche nach den Vorstellungen der Grünen strikt auf den geschäftlichen Verkehr beschränkt werden. Der Streitwert soll auf 700 Euro begrenzt werden. Die Industrie sei zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle aufgefordert.

"Dass die User alles umsonst haben wollen, stimmt ja nicht"

Täglich kommen zu den 4,3 Millionen Abmahnungen 500 neue Fälle dazu Täglich kommen 500 neue Abmahnungen dazu
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Fraktionschef Jürgen Trittin trat dem Eindruck entgegen, die Grünen wollten auf Kosten von Firmen und Künstlern das Tor für breite Nutzung der Inhalte im Netz ohne Bezahlung öffnen. "Dass die User alles umsonst haben wollen, stimmt ja nicht", sagte er. So hätten die Grünen auch geprüft, ob es einen pauschalen Beitrag aller Internetnutzer geben könne. Doch einer solchen Kulturflatrate stehe derzeit EU-Recht entgegen. Außerdem müsste so eine Internet-Gebühr so hoch ausfallen, dass sie wie eine zweite GEZ-Gebühr wirke.

Das Urheberrecht gehöre der digitalen Realität angepasst, sagte Fraktionschefin Renate Künast. Für eine Reform des Urhebervertragsrechts legten die Grünen bereits einen Entwurf vor. Verhandlungen zwischen Urhebern und Verwertern sollen fair sein, Kreative angemessen vergütet werden. Urheber sollen ein Auskunftsrecht über den Umfang der Nutzung ihrer Werke bekommen. Bestehenden Vereinigungen von Urhebern sollen Ansprüche gerichtlich einklagen können.

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