Google Mail von Verbraucherzentralen abgemahnt
Google Mail ist wegen seiner Datenschutz-Praxis abgemahnt worden
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Nach Ansicht von Verbraucherschützern verstößt Google
mit seinem E-Mail-Dienst weiterhin gegen Datenschutzbestimmungen in
Deutschland. Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnte zwei
Klauseln in der Datenschutzerklärung von Google erneut ab.
Dabei geht es um die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten. Unzulässig sei es, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne deren gesonderte Einwilligung "mitliest", um maßgeschneiderte Werbung anzubieten, erklärte der VZBV heute mit. Google sieht seine Datenschutzerklärung dagegen "in Einklang mit den entsprechenden Gesetzen". "Für weitere Gespräche mit dem VZBV sind wir offen", sagte Klaas Flechsig, Sprecher von Google Deutschland, der Deutschen Presse-Agentur.
Automatische Scan-Prozedur und Fristsetzung
Google Mail ist wegen seiner Datenschutz-Praxis abgemahnt worden
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Google bietet seinen E-Mail-Dienst seit 2004 an. Für das Angebot
kontextbezogener Werbung, aber auch zur Identifizierung von Spam und
Malware werden die Mails automatisiert gescannt. Google hat nach
eigenen Angaben noch bis zum 25. Januar Zeit, auf die Forderungen zu
reagieren. Anschließend droht der Verbraucherzentrale Bundesverband mit einer eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Berlin.
Google ist nicht zum ersten Mal ins Fadenkreuz der Verbraucherschützer geraten. Diese hatten den IT-Konzern bereits 2012 wegen seiner Datenschutzpraktiken abgemahnt.