Rechtsstreit

EuGH-Urteil: BNetzA verliert Gmail-Streit mit Google

Ist Googles Gmail ein Tele­kommu­nika­tions­dienst? Darüber streiten der US-Konzern und die Bundes­netz­agentur seit Jahren. Jetzt hat das höchste EU-Gericht in dieser Sache ein Urteil gespro­chen.
Von dpa /

Die BNetzA verliert Gmail-Streit mit Google vor EuGH Die BNetzA verliert Gmail-Streit mit Google vor EuGH
picture alliance/Guido Kirchner/dpa
Die Bundes­netz­agentur ist mit dem Versuch geschei­tert, Webdienste wie Googles Gmail den deut­schen Telekom-Bestim­mungen zu unter­werfen. Derlei Dienste seien nach EU-Recht keine elek­troni­schen Tele­kommu­nika­tions­dienste, urteilte heute der Euro­päische Gerichtshof in Luxem­burg (Rechts­sache C-193/18).

Demnach müssen Gmail und andere Weban­gebote keine neuen Verpflich­tungen beim Daten­schutz oder der öffent­lichen Sicher­heit eingehen - etwa Schnitt­stellen für den Daten­zugriff von Ermitt­lungs­behörden einrichten.

Start des Streits war 2012

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Die Bundes­netz­agentur wollte seit 2012 errei­chen, dass Google Gmail bei ihr als Tele­kommu­nika­tions­dienst anmeldet, der US-Konzern wehrte sich jedoch juris­tisch dagegen. Google argu­mentierte bislang, Webmail-Dienste wie Gmail nutzen das Internet als bestehendes Netz, ohne es selbst zu betreiben. Zudem vermit­tele man den Nutzern keinen Zugang dazu und kontrol­liere nicht die Daten­über­tragung. Das Verwal­tungs­gericht Köln wies die Google-Klage in erster Instanz noch ab.

Der EuGH sollte nun klären, ob Email-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden einen Inter­netzu­gang zu bieten, Tele­kommu­nika­tions­dienste nach EU-Recht seien.

Die Luxem­burger Richter verneinten dies, "da dieser Dienst nicht ganz oder über­wiegend in der Über­tragung von Signalen über elek­troni­sche Kommu­nika­tions­netze besteht". Im konkreten Streit zwischen Google und der Bundes­netz­agentur muss nun das Ober­verwal­tungs­gericht Nord­rhein-West­falen auf Grund­lage des EuGH-Urteils entscheiden. Das deut­sche Tele­kommu­nika­tions­gesetz basiert auf der entspre­chenden EU-Richt­linie.

BNetzA gehe es auch um WhatsApp

Netz­agentur-Chef Jochen Homann hatte zuvor bereits deut­lich gemacht, dass es ihm nicht nur um Gmail, sondern um die grund­sätz­liche Regu­lierung von Webdiensten geht. Die Abgren­zung zu tradi­tionellen Tele­kommu­nika­tions­diensten verschwimme zuneh­mend, sagte Homann der "Finan­cial Times" und nannte neben Gmail explizit den Chat­dienst WhatsApp.

WhatsApp wird von vielen Nutzern als SMS-Alter­native genutzt. Der zu Face­book gehö­rende Dienst ist verschlüs­selt und nicht für die Sicher­heits­behörden zugäng­lich, da selbst WhatsApp den Inhalt nicht sieht. Auf herkömm­liche SMS haben die Behörden mit rich­terli­chem Beschluss dagegen einen Zugriff. Die Tele­kommu­nika­tions-Anbieter mussten dafür Schnitt­stellen in ihrer Infra­struktur einrichten.

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