EuGH-Urteil: BNetzA verliert Gmail-Streit mit Google
Die BNetzA verliert Gmail-Streit mit Google vor EuGH
picture alliance/Guido Kirchner/dpa
Die Bundesnetzagentur ist mit dem Versuch
gescheitert, Webdienste wie Googles Gmail den deutschen
Telekom-Bestimmungen zu unterwerfen. Derlei Dienste seien nach
EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste, urteilte heute
der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache
C-193/18).
Demnach müssen Gmail und andere Webangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen - etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten.
Start des Streits war 2012
Die BNetzA verliert Gmail-Streit mit Google vor EuGH
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Die Bundesnetzagentur wollte seit 2012 erreichen, dass Google Gmail
bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet, der US-Konzern wehrte
sich jedoch juristisch dagegen. Google argumentierte bislang, Webmail-Dienste wie Gmail nutzen das Internet als bestehendes Netz, ohne es
selbst zu betreiben. Zudem vermittele man den Nutzern keinen Zugang
dazu und kontrolliere nicht die Datenübertragung.
Das Verwaltungsgericht Köln wies die Google-Klage in erster Instanz noch ab.
Der EuGH sollte nun klären, ob Email-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden einen Internetzugang zu bieten, Telekommunikationsdienste nach EU-Recht seien.
Die Luxemburger Richter verneinten dies, "da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht". Im konkreten Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur muss nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden. Das deutsche Telekommunikationsgesetz basiert auf der entsprechenden EU-Richtlinie.
BNetzA gehe es auch um WhatsApp
Netzagentur-Chef Jochen Homann hatte zuvor bereits deutlich gemacht, dass es ihm nicht nur um Gmail, sondern um die grundsätzliche Regulierung von Webdiensten geht. Die Abgrenzung zu traditionellen Telekommunikationsdiensten verschwimme zunehmend, sagte Homann der "Financial Times" und nannte neben Gmail explizit den Chatdienst WhatsApp.
WhatsApp wird von vielen Nutzern als SMS-Alternative genutzt. Der zu Facebook gehörende Dienst ist verschlüsselt und nicht für die Sicherheitsbehörden zugänglich, da selbst WhatsApp den Inhalt nicht sieht. Auf herkömmliche SMS haben die Behörden mit richterlichem Beschluss dagegen einen Zugriff. Die Telekommunikations-Anbieter mussten dafür Schnittstellen in ihrer Infrastruktur einrichten.
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