Wettbewerbsverfahren

EU-Kommission will Rekordstrafe für Google

Im jahrelangen Wettbewerbsverfahren um Googles Shopping-Suche schlägt Brüssel Medienberichten zufolge einen harten Kurs ein. Dem Internet-Riesen stehe eine Milliardenstrafe ins Haus, einschließlich härterer Auflagen für das Geschäftsmodell.
Von dpa / Stefan Kirchner

EU vs. Google Shopping Die Shoppingö-Suche könnte für Google in Europa teuer werden
Logos: Google/EU Kommission, Foto: Rafa Irusta - fotolia.com, Montage: teltarif.de
Die EU-Kommission will Google laut Medienberichten im Wettbewerbs­verfahren um die Shopping-Suche des Konzerns mit einem milliarden­schweren Rekordbußgeld bestrafen. Der Betrag dürfte über dem bisherigen Höchstwert von 1,06 Milliarden Euro liegen, mit der 2009 der Chipkonzern Intel für den Missbrauch einer markt­beherrschenden Position belegt worden war, berichten die Financial Times und das Wall Street Journal. Die Entscheidung solle in den kommenden Wochen bekannt­gegeben werden, hieß es unter Berufung auf informierte Personen. Die Kommission wollte die Berichte auf Anfrage nicht kommentieren.

Die Kommission wirft Google nach Beschwerden von Wettbewerbern vor, in der Shopping-Suche eigene Dienste zu bevorzugen und damit Konkurrenten wie Preissuch­maschinen zu benachteiligen. Google kontert, die Argumentation der Brüsseler Behörde sei faktisch, rechtlich und wirtschaftlich falsch. Unter anderem berücksichtige die Kommission nicht die Rolle des weltgrößten Online-Händlers Amazon, wie Google in einem Blogbeitrag schreibt.

So wird die Höhe berechnet

EU vs. Google Shopping Die Shoppingö-Suche könnte für Google in Europa teuer werden
Logos: Google/EU Kommission, Foto: Rafa Irusta - fotolia.com, Montage: teltarif.de
Die Höhe der Strafe in Wettbewerbs­verfahren ist auf zehn Prozent vom Jahresumsatz beschränkt. Die Google-Mutter Alphabet erlöste im vergangenen Jahr rund 90 Milliarden Dollar - und die Internet-Tochter trug den Löwenanteil dazu bei. Den Ausschlag für die Berechnung der Strafe muss der Umsatz mit der Shopping-Suche in den Jahren mit festgestellten Verstößen geben. Einen nachhaltigeren Effekt als eine Strafe können Auflagen der Kommission für das Geschäftsmodell haben. Zudem könnte sie mit ihrer Entscheidung die Tür für Schadenersatz­klagen von Wettbewerbern öffnen.

Beobachter gehen davon aus, dass Google die Entscheidung der Kommission vor Gericht anfechten wird. Damit dürften bis zur endgültigen Klärung noch weitere Jahre vergehen: Mit der Intel-Strafe von 2009 beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof immer noch.

Keine Einigung erzielt

In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Das betrachten EU-Kommission und einige Preissuch­maschinen als Bevorzugung eigener Dienste. Der vorherige Wettbewerbs­kommissar Joaquín Almunia hatte mehrere Anläufe für eine Einigung gemacht, doch Googles Vorschläge waren von der Kommission schließlich als unzureichend abgewiesen worden.

Das Verfahren ist eines von drei, in denen die Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das führende Smartphone-System Android. Im Sommer nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst "AdSense for Search", bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können.

Die aktuelle Wettbewerbs­kommissarin Margrethe Vestager sorgte im vergangenen Jahr bereits unter anderem mit einem drei Milliarden Euro schweren Bußgeld für ein Kartell von Lastwagen­herstellern für Aufsehen - sowie der Forderung, Irland müsse bei Apple eine Steuer­nachzahlung von mindestens 13 Milliarden Euro einholen.

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