Google muss Abhören von Sprachaufnahmen stoppen
Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisiert u.a. Google
picture alliance/Daniel Reinhardt/dpa
Google lässt in Europa Aufnahmen aus seinen
vernetzten Lautsprechern nicht mehr von Menschen auswerten. Der Stopp
gilt in der gesamten EU mindestens noch bis Ende Oktober, wie der
Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar heute
mitteilte.
Caspar leitete ein Verwaltungsverfahren gegen den Internet-Konzern ein, um das Anhören der Mitschnitte durch Google-Mitarbeiter oder Dienstleister zu untersagen.
Laut einer Mitteilung von Google an die Behörde sei das Transkribieren der Aufnahmen bereits am 10. Juli eingestellt worden, erklärte ein Sprecher des Datenschützers. Caspar kann einen Stopp der Praxis für maximal drei Monate anordnen, denn grundsätzlich zuständig ist für Google in Europa die irische Datenschutzbehörde. Diese Frist liefe allerdings erst an, wenn er einen Verwaltungsakt erlässt - noch läuft die Anhörung, und der Google-Verzicht ist freiwillig.
"Wir stehen mit der Hamburger Datenschutzbehörde in Kontakt und prüfen, wie wir zum einen Audioaufnahmen testen und zum anderen unseren Nutzern die Verwendung ihrer Daten besser erklären können", erklärte Google.
Die Praxis trage dazu bei, dass die Spracherkennung für Menschen mit verschiedenen Dialekten und Akzenten funktioniere. "Im Zuge dieser Tests werden die Audioclips nicht mit den Nutzerkonten verknüpft. Im übrigen werden die Tests nur bei etwa 0,2 Prozent aller Clips durchgeführt."
Sensible personenbezogene Informationen
Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisiert u.a. Google
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Der Hamburger Datenschützer ist in Deutschland für Google zuständig,
da das Unternehmen dort seine deutsche Niederlassung hat. Caspar
regte ähnliche Maßnahmen der zuständigen Behörden auch gegen andere
Sprachassistenten wie Amazons Alexa und Apples Siri an.
In den vergangenen Monaten war bekanntgeworden, dass Amazon, Google und Apple bei ihren Sprachassistenten einen Teil der Aufnahmen auch von Menschen auswerten lassen, um die Genauigkeit der Spracherkennung zu verbessern. Sie betonen dabei, dass die Fragmente anonymisiert werden. Zugleich hatte der Finanzdienst Bloomberg berichtet, dass Amazon-Dienstleister zum Teil auch die Seriennummern der Geräte und den Vornamen des Nutzers angezeigt bekämen.
Caspar verwies speziell auf die vor einigen Wochen bekanntgewordenen Mitschnitte von Google-Home-Aufnahmen aus den Niederlanden. Wie sich durch den Bericht der Whistleblower gezeigt habe, ließen sich den aufgezeichneten Gesprächen zum Teil sensible personenbezogene Informationen aus der Privat- und Intimsphäre der Betroffenen entnehmen, argumentiert der Datenschützer.
Zudem seien die Aufnahmen teilweise auch wegen fehlerhafter Aktivierung gestartet worden. Damit bekam Google Sätze mit, die gar nicht für den Sprachassistenten gedacht waren.
Nutzer müssen über die Daten-Verwendung ausreichend informiert werden
Caspar erklärte, er habe "erhebliche Zweifel", dass der Google Assistant die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfülle. Sie sieht unter anderem vor, dass Nutzer über die Verwendung ihrer Daten ausreichend informiert werden müssen, um ihr zustimmen zu können.
Bis zu den ersten Medienberichten war kaum öffentlich bekannt, dass auch Menschen die Aufnahmen der Sprachassistenten zu hören bekommen. Apple verwies allerdings schon länger in einem Sicherheitsdokument darauf, dass auch "eine geringe Anzahl von Transkriptionen" für die Verbesserung des Dienstes eingesetzt werden könne.
Google hatte bereits nach dem Whistleblower-Bericht im Juli darauf verwiesen, dass es bei der Praxis darum gehe, das Verständnis unterschiedlicher Sprachen zu verbessern. Die Audio-Fragmente würden dabei nicht Nutzer-Accounts zugeordnet und die Mitarbeiter seien angewiesen, nur an den Sprachassistenten gerichtete Sätze abzutippen.
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