Sprachassistent

Google muss Abhören von Sprachaufnahmen stoppen

Nutzern von Sprachas­sistenten war nicht bewusst, dass die Mitschnitte auch von Mitar­beitern der Anbieter abge­tippt werden können, um den Dienst zu verbes­sern. Nach einem Eklat stoppte Google die Praxis in Europa, und der Hamburger Daten­schützer wurde aktiv.
Von dpa /

Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisiert u.a. Google Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisiert u.a. Google
picture alliance/Daniel Reinhardt/dpa
Google lässt in Europa Aufnahmen aus seinen vernetzten Laut­spre­chern nicht mehr von Menschen auswerten. Der Stopp gilt in der gesamten EU mindes­tens noch bis Ende Oktober, wie der Hamburger Daten­schutz­beauf­tragte Johannes Caspar heute mitteilte.

Caspar leitete ein Verwal­tungs­verfahren gegen den Internet-Konzern ein, um das Anhören der Mitschnitte durch Google-Mitar­beiter oder Dienst­leister zu unter­sagen.

Laut einer Mittei­lung von Google an die Behörde sei das Tran­skri­bieren der Aufnahmen bereits am 10. Juli einge­stellt worden, erklärte ein Spre­cher des Daten­schüt­zers. Caspar kann einen Stopp der Praxis für maximal drei Monate anordnen, denn grund­sätz­lich zuständig ist für Google in Europa die irische Daten­schutz­behörde. Diese Frist liefe aller­dings erst an, wenn er einen Verwal­tungsakt erlässt - noch läuft die Anhö­rung, und der Google-Verzicht ist frei­willig.

"Wir stehen mit der Hamburger Daten­schutz­behörde in Kontakt und prüfen, wie wir zum einen Audio­aufnahmen testen und zum anderen unseren Nutzern die Verwen­dung ihrer Daten besser erklären können", erklärte Google.

Die Praxis trage dazu bei, dass die Sprach­erken­nung für Menschen mit verschie­denen Dialekten und Akzenten funk­tioniere. "Im Zuge dieser Tests werden die Audio­clips nicht mit den Nutzer­konten verknüpft. Im übrigen werden die Tests nur bei etwa 0,2 Prozent aller Clips durch­geführt."

Sensible perso­nenbe­zogene Infor­mationen

Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisiert u.a. Google Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisiert u.a. Google
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Der Hamburger Daten­schützer ist in Deutsch­land für Google zuständig, da das Unter­nehmen dort seine deut­sche Nieder­lassung hat. Caspar regte ähnliche Maßnahmen der zustän­digen Behörden auch gegen andere Sprachas­sistenten wie Amazons Alexa und Apples Siri an.

In den vergan­genen Monaten war bekannt­geworden, dass Amazon, Google und Apple bei ihren Sprachas­sistenten einen Teil der Aufnahmen auch von Menschen auswerten lassen, um die Genau­igkeit der Sprach­erken­nung zu verbes­sern. Sie betonen dabei, dass die Frag­mente anony­misiert werden. Zugleich hatte der Finanz­dienst Bloom­berg berichtet, dass Amazon-Dienst­leister zum Teil auch die Seri­ennum­mern der Geräte und den Vornamen des Nutzers ange­zeigt bekämen.

Caspar verwies speziell auf die vor einigen Wochen bekannt­gewor­denen Mitschnitte von Google-Home-Aufnahmen aus den Nieder­landen. Wie sich durch den Bericht der Whist­leb­lower gezeigt habe, ließen sich den aufge­zeich­neten Gesprä­chen zum Teil sensible perso­nenbe­zogene Infor­mationen aus der Privat- und Intim­sphäre der Betrof­fenen entnehmen, argu­mentiert der Daten­schützer.

Zudem seien die Aufnahmen teil­weise auch wegen fehler­hafter Akti­vierung gestartet worden. Damit bekam Google Sätze mit, die gar nicht für den Sprachas­sistenten gedacht waren.

Nutzer müssen über die Daten-Verwen­dung ausrei­chend infor­miert werden

Caspar erklärte, er habe "erheb­liche Zweifel", dass der Google Assi­stant die Vorgaben der EU-Daten­schutz­grund­verord­nung (DSGVO) erfülle. Sie sieht unter anderem vor, dass Nutzer über die Verwen­dung ihrer Daten ausrei­chend infor­miert werden müssen, um ihr zustimmen zu können.

Bis zu den ersten Medi­enbe­richten war kaum öffent­lich bekannt, dass auch Menschen die Aufnahmen der Sprachas­sistenten zu hören bekommen. Apple verwies aller­dings schon länger in einem Sicher­heits­doku­ment darauf, dass auch "eine geringe Anzahl von Tran­skrip­tionen" für die Verbes­serung des Dienstes einge­setzt werden könne.

Google hatte bereits nach dem Whist­leb­lower-Bericht im Juli darauf verwiesen, dass es bei der Praxis darum gehe, das Verständnis unter­schied­licher Spra­chen zu verbes­sern. Die Audio-Frag­mente würden dabei nicht Nutzer-Accounts zuge­ordnet und die Mitar­beiter seien ange­wiesen, nur an den Sprachas­sistenten gerich­tete Sätze abzu­tippen.

Google hat mit der Vertei­lung des neuen Android-Auto-Updates begonnen. Wir haben uns die Soft­ware in neuem Design in einem Hands-on ange­schaut.

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