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Schnelles Internet: Wer anderen eine Grube gräbt ...

Wer zuerst gräbt, muss andere mit reinlassen. Das verhindert den Ausbau. Die Glasfaserverbände wollen das anders geregelt haben. Heute findet eine Anhörung im Bundestag statt.
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Beim Tauziehen um die Glasfaser kommt es darauf an, wer zuerst baut. Derzeit kann das noch Nachteile haben. Beim Tauziehen um die Glasfaser kommt es darauf an, wer zuerst baut. Derzeit kann das noch Nachteile haben.
Foto: Picture-Alliance /dpa
Heute hört sich der Deut­sche Bundestag in einer öffent­li­chen Anhö­rung die Argu­mente zur geplanten Novelle des soge­nannten Digi­Netz-Gesetzes (Digi­NetzG) an. Zu der Anhö­rung des Ausschusses für Verkehr und digi­tale Infra­struktur sind diverse Sach­ver­stän­dige – darunter auch vom BREKO Verband, der sich als "führende deut­scher Glas­fa­ser­ver­band" sieht, einge­laden.

Zum Hinter­grund: Das Bundes­mi­nis­te­rium für Verkehr und digi­tale Infra­struktur (BMVI) will das soge­nannte Digi­Netz-Gesetz anpassen, um den Überbau bzw. Doppel­ausbau von Glas­fa­ser­lei­tungen künftig zu verhin­dern. Nach dem Gesetz besteht im Rahmen von öffent­lich (teil-)finan­zierten Bauar­beiten die Pflicht, Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­nehmen die Verle­gung von Breit­ban­d­in­fra­struk­turen im Rahmen der Bauar­beiten zu ermög­li­chen.

Lieb gemeint, schlecht gemacht

Beim Tauziehen um die Glasfaser kommt es darauf an, wer zuerst baut. Derzeit kann das noch Nachteile haben. Beim Tauziehen um die Glasfaser kommt es darauf an, wer zuerst baut. Derzeit kann das noch Nachteile haben.
Foto: Picture-Alliance /dpa
Die ursprüng­liche Idee des Digi­Netz-Gesetzes war gut gemeint: Wenn Straßen über­haupt geöffnet werden – etwa im Zuge von Repa­ra­turen, bei Neubauten oder der Verle­gung von Infra­struktur wie Strom-, Wasser- oder Gaslei­tungen –, sollte die Gele­gen­heit genutzt und Glas­fa­ser­lei­tungen gleich mitver­legt werden können, man spricht auch gerne von "Syner­gien".

Doch in der Praxis gab's ein kurioses Problem: Das Gesetz werde "in seiner aktu­ellen Form viel­fach dazu miss­braucht", (zusätz­liche) Glas­fa­ser­lei­tungen kosten­günstig mitzu­ver­legen. Nach dem Motto: "Wenn da sowieso gebud­delt wird, legen wir unsere eigene Leitung gleich mit dazu und sparen Kosten. Damit entsteht soge­nannter "Überbau/Doppel­ausbau", wenn Gebiete erst­malig mit Glas­faser erschlossen (und aus diesem Grunde die Straße geöffnet wird) und dazu öffent­liche (Steuer-)Mittel genutzt werden.

„Die aktu­ellen Rege­lungen des Para­gra­phen 77i TKG benach­tei­ligen kommu­nale Unter­nehmen beim Glas­fa­ser­ausbau enorm“, erläu­terte Geschäfts­führer Wolf­gang Heer vom Bundes­ver­band Glas­faser (BUGLAS) die Proble­matik. „Denn sie müssen unter bestimmten Bedin­gungen der Konkur­renz gestatten, deren Infra­struk­turen im Rahmen eigener Bauar­beiten mitzu­ver­legen.“ Damit wird der ohnehin sehr kosten­in­ten­sive Glas­fa­ser­ausbau bis mindes­tens in die Gebäude in der Regel unwirt­schaft­lich, weil dann statt einem gleich zwei Netze refi­nan­ziert werden müssen. Dies habe zu einem inves­ti­ti­ons­feind­li­chen „Glas­faser-Mikado“ geführt, bei dem immer das kommu­nale Unter­nehmen verliert, wenn es den Netz­ausbau selbst in die Hand nimmt. „Das führt in der Praxis dazu, dass viele Unter­nehmen erst gar nicht ausbauen. Damit wird entgegen der Inten­tion des Digi­Netz-Gesetzes der Glas­fa­ser­ausbau nicht beschleu­nigt, sondern abge­würgt“, führt Heer aus.

Erzri­vale Telekom?

Die Glas­faser-Anbieter haben insbe­son­dere den Erzri­valen Telekom im Blick. Der würden die privaten Anbieter gerne ihre eigenen Glas­fa­ser­lei­tungen mitver­mieten, doch die Telekom legte dann lieber eine eigene Leitung parallel und am Ende blieben die privaten Wett­be­werber auf ihren nagel­neuen Leitungen sitzen. Das sorgte für sehr viel Frust.

Der BREKO hält neben dem Bundes­ver­band Glas­faser (Buglas) eine Geset­zes­än­de­rung für notwendig. Insbe­son­dere der Begriff „öffent­lich (teil-)finan­zierter Bauar­beiten“ müsse unbe­dingt geklärt werden. „Der Gesetz­geber muss klar defi­nieren, was unter ‚öffent­lich (teil-)finan­zierten Bauar­beiten‘ zu verstehen ist. Diese liegen nach unserer Auffas­sung nur dann vor, wenn sie unmit­telbar aus öffent­li­chen Haus­halts­mit­teln finan­ziert werden – also in erster Linie dann, wenn es um einen Glas­fa­ser­ausbau mit Förder­gel­dern geht“, erläu­tert BREKO-Geschäfts­führer Dr. Stephan Albers. „Unter­nehmen mit kommu­naler Betei­li­gung wie Stadt­werke, die den Glas­fa­ser­ausbau in Deutsch­land maßgeb­lich voran­treiben, dürfen von dieser Defi­ni­tion daher nicht erfasst werden“, unter­streicht Albers – und betont: „Kommu­nale Unter­nehmen, die eigen­wirt­schaft­lich Glas­faser ausbauen, dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere Unter­nehmen, mit denen sie in inten­sivem Wett­be­werb stehen.“

In der Tat ist es dem Steu­er­zahler nicht zu vermit­teln, wenn eine Gemeinde mit öffent­li­cher Förde­rung baut und gräbt, die Telekom dann günstig ihre Leitung dazu legt und die Gemeinde auf ihren teuer erkauften Leitungen sitzen bleibt. Umge­kehrt hört man auch, das manche private Anbieter teil­weise hohe Zugangs­kosten für konkur­rie­rende Unter­nehmen erwarten.

Bei der Telekom denkt man anders: Wenn Gräben ohnehin gegraben werden, wird die "eigene" Leitung auf einmal bezahlbar und man hat weniger Ärger mit der Koor­di­na­tion von Liefe­rungen und Leis­tungen und kennt "seine eigene" Technik.

Bundesrat für Ände­rung

Der Bundesrat hatte im November 2018 vorge­schlagen, dass Unter­nehmen mit Betei­li­gung der öffent­li­chen Hand wie beispiels­weise Stadt­werke oder Zweck­ver­bände (z.B. Zusam­men­schlüsse von Gemeinden), die den Glas­fa­ser­ausbau in Deutsch­land in nicht uner­heb­li­chem Maße voran­ge­bracht haben, nicht von der Defi­ni­tion „öffent­lich (teil-)finan­zierter Bauar­beiten“ erfasst werden, wenn sie diesen Ausbau eigen­wirt­schaft­lich – also ohne Inan­spruch­nahme von Haus­halts­mit­teln – reali­sieren. Damit werden alle Unter­nehmen, die Glas­faser mit eigenen Mitteln ausbauen, gleich­be­han­delt.

Der Minister hat das Problem verstanden und wollte eine pauschale „Unzu­mut­bar­keits­re­ge­lung“ zum Thema Mitver­le­gung in das Gesetz einbauen, die im Falle von ganz oder teil­weise öffent­lich finan­ziertem Ausbau einen „Über­bau­schutz“ für den schafft, der hier als Aller­erster Glas­faser ausbaut. Nur gibt es noch ein Problem: Der aktu­elle Geset­zes­ent­wurf sieht diese Unzu­mut­bar­keits­re­ge­lung nur im Falle von geför­derten Ausbau­pro­jekten und auch dann nur im Einzel­fall vor, die BNetzA müsste jedes Mal ausführ­lich prüfen. Das könnte dauern. Für den BREKO und den Buglas sind solche Beschrän­kungen "nicht sinn­voll". Die Unzu­mut­bar­keits­re­ge­lung bei Mitver­le­gung müsse jedes Mal auto­ma­tisch gelten, wenn in einem Gebiet erst­malig Glas­faser verlegt und anderen Nach­fra­gern ein Open-Access-Zugang ange­boten werde. Das brächte Tempo in die Geschichte, weil der "Erste" in einer Straße, der wirk­lich Glas­faser ausbaut, hätte die Chance, alle poten­zi­ellen Kunden (und sei über andere Anbieter) für sich zu gewinnen.

Schwer­punkt: Open Access

„Von einem solchen Open Access würden alle Betei­ligten profi­tieren“, findet Heer. „Der Wett­be­werb um die Endkunden wäre somit sicher­ge­stellt und diese hätten die freie Auswahl hinsicht­lich ihres Provi­ders. Zudem würden die Netze besser ausge­lastet, Doppel­in­ves­ti­tionen vermieden und somit Ressourcen frei für den weiteren Ausbau in bislang unter­ver­sorgten Gebieten. Es ist immer besser, Netze gemeinsam zu nutzen, als sich gegen­seitig zu über­bauen. Dann kann es nicht sein, dass einige Regionen doppelt und drei­fach ausge­baut werden, während andere Gebiete nach wie vor unver­sorgt sind.“

Für den BREKO und Buglas gilt auf jeden Fall: Glas­fa­ser­netze bis mindes­tens in die Gebäude möglichst schnell in ganz Deutsch­land flächen­de­ckend auszu­rollen. Nach der Anhö­rung wird das Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz im Bundestag beraten. Weitere Knack­punkte darin sind beispiels­weise die von Poli­tiker-Seite immer wieder vorge­tra­gene Forde­rung nach natio­nalem Roaming der Mobil­funker.

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