Unbedingt

BREKO plädiert für MVNO und Diensteanbieter bei 5G

Der Glasfaserverband BREKO plädiert dafür, in den Lizenzauflagen für 5G die Freigabe für MVNO und Diensteanbieter verpflichtend aufzunehmen.
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Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) plädiert für die Aufnahme von MVNO- und Dienstanbieter in die 5G-Lizenz Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) plädiert für die Aufnahme von MVNO- und Dienstanbieter in die 5G-Lizenz
Logo: BREKO, Foto: M-Net, Montage: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 13. Juli eine öffentliche, mündliche Anhörung in Hinblick auf die Anfang kommenden Jahres geplante Auktion von Frequenzspektrum aus den Bereichen um 2 GHz (bisher UMTS-Band) und 3,4 bis 3,7 GHz für den kommenden Mobilfunk-Standard 5G durchgeführt. Wie zu erfahren war, wird der Beirat der BNetzA auf seiner Sitzung am 24. September über die konkreten Vergabebedingungen und Auktionsregeln beraten. Ein finaler Beschluss soll am 26. November gefällt werden.

3,7 GHz ausgeklammert?

Wie es derzeit aussieht, wird der Frequenzbereich zwischen 3,7 bis 3,8 GHz wohl nicht Gegenstand der geplanten Auktion sein, denn der soll für regionale Anwendungen reserviert werden. Das begrüßt der Glasfaserverband BREKO ausdrücklich, um auch regional den Eintritt weiterer Anbieter zu ermöglichen und so die Produkt- und Anbietervielfalt zu steigern.

BREKO ist für Dienstanbieter und MVNO-Verpflichtung

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) plädiert für die Aufnahme von MVNO- und Dienstanbieter in die 5G-Lizenz Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) plädiert für die Aufnahme von MVNO- und Dienstanbieter in die 5G-Lizenz
Logo: BREKO, Foto: M-Net, Montage: teltarif.de
Der BREKO-Verband hat sich im Rahmen der 5G-Konsultation der BNetzA fristgemäß mit einer schriftlichen Stellungnahme an die Regulierungsbehörde gewandt und darin insbesondere seine klare Positionierung für die Aufnahme einer Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung – und damit seine klare Haltung für Vielfalt und Wettbewerb – unterstrichen.

Der Verband stellt dabei fest, dass Diensteanbieter ("Service-Provider") und MVNO (virtuelle Netzbetreiber ohne eigenes Netz) einen wesentlichen Beitrag für den funktionsfähigen Wettbewerb auf den Mobilfunkmärkten leisten, nicht nur mit Blick auf die Förderung von Verbraucherinteressen, sondern auch für eine effizientere Nutzung knapper Frequenzressourcen. Durch die Zulassung von Diensteanbietern und MVNO werde ein deutlich höheres Wettbewerbsniveau erreicht, ohne dass die technische Effizienz beeinträchtigt würde, "da der Aufbau einer parallelen Netzinfrastruktur nicht erforderlich ist.“

Die Zulassung netzunabhängiger Diensteanbieter und MVNO führe zu einem disziplinierenden Außenwettbewerb und trage wesentlich zur Wettbewerbsbelebung im Mobilfunkmarkt bei.

Glasfaser ist Voraussetzung für 5G

Durch die Anbindung aller Mobilfunk-Basisstationen mit reiner Glasfaser werde die optimale Voraussetzung für hochleistungsfähige 5G-Netze geschaffen. Diese würden festnetzbasierte Glasfaseranschlüsse auf diese Weise als „mobile Glasfaser“ sinnvoll ergänzen. 5G werde Glasfaseranschlüsse bis in alle Gebäude – und damit das klassische Festnetz – also keinesfalls ersetzen. Vielmehr wirkten diese komplementär (ergänzend) zu 5G-Netzen („The wireless future is fixed.“).

Um hohe Bandbreiten per Funk zu jedem Nutzer zu bringen, brauchten 5G-Netze eine hohe Zahl an per Glasfaser angebundener Basisstationen (kleinzellige Netzverdichtung) – und das insbesondere auch in weniger besiedelten, ländlichen Gebieten. Ansonsten leide die Qualität, weil sich viele Nutzer die vorhandene Bandbreite teilen müssen (Shared-Medium-Effekt). Dies gelte ebenso im Falle der erheblich weniger leistungsfähigen Anbindung von Basisstationen über Richtfunk oder "antike" Kupferleitungen.

Was sind MVNO?

MVNOs sind rein virtuelle Netzbetreiber, die für ihre Angebote zwar das Netz eines Mobilfunkanbieters nutzen, alle weiteren technischen und organisatorischen Aspekte aber selbst realisieren. In Deutschland sind die Unternehmen Simquadrat (Vorwahl 01579) oder Satellite (eigene Vorwahl 015678), Truphone (Vorwahl 01529) [Link entfernt] und Lycamobile (Vorwahl 01521) mit teilweise "gemieteten" Vorwahlen als MVNO aktiv.

Was sind Dienstanbieter?

Diensteanbieter ("Service-Provider") vermarkten im Wesentlichen die Angebote der Mobilfunk-Netzbetreiber – in eigenen Tarifmodellen und zu eigenen Preisen – unter eigenem Namen sowie auf eigene Rechnung. Bekanntester Anbieter ist die Freenet-Gruppe mit den Marken Mobilcom-Debitel, Klarmobil und anderen. Die 1&1 Drillisch tritt bislang nur als Service-Provider auf, hat aber auch die Lizenz als MVNO mit eigener Vorwahl, die derzeit noch nicht aktiv genutzt wird.

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