Kreativ

Buglas: Glasfaserausbau mit Gutscheinen fördern

Eine kreative Idee hat der Glasfaser-Verband Buglas: Es sollen Gutscheine an interessierte Kunden ausgeteilt werden, womit die Baukosten von der Straße bis ins Haus bezahlt werden könnten.
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Mit Gutscheinen könnte der Glasfaserausbau angekurbelt werden Mit Gutscheinen könnte der Glasfaserausbau angekurbelt werden
Foto: Picture Alliance / Rolf Vennenbernd / dpa
Der Bundesverband Glasfaser (Buglas) beschäftigt sich mit der aktuellen europäischen Regulierung, die wohl wieder einmal eine Neufassung des Tele­kommuni­kations­ge­setzes erforderlich machen könne. Mit Gutscheinen könnte der Glasfaserausbau elegant angekurbelt werden, ohne langwierige Antragsverfahren.

Europa reguliert neu

Auf europäischer Ebene wird im Moment ein "TK-Review" veranstaltet, das ist eine Übersicht der aktuellen Situation und eine Zusammenfassung möglicher Lösungen. Daraus soll ein europäischer Kodex für elektronische Kommunikation werden. Dieser neue europäische Regulierungsrahmen wird dann (wieder mal) eine Neufassung des Tele­kommuni­kations­ge­setzes erfordern. Darin sollen Netze mit Glasfaser vor das Gebäude (FTTB) oder Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) neu geregelt werden. Außerdem könnte es eine symmetrische Regulierung geben, vereinfacht gesagt: "Wie Du mir, so ich Dir."

Kupfer-Regulierung passt nicht auf Glasfaser

Mit Gutscheinen könnte der Glasfaserausbau angekurbelt werden Mit Gutscheinen könnte der Glasfaserausbau angekurbelt werden
Foto: Picture Alliance / Rolf Vennenbernd / dpa
Die Regulierung der "Teilnehmer­anschluss­leitung aus Kupfer", der sogenannten TAL vom letzten Schaltkasten bis hin zum Kunden, könne nicht eins zu eins auf Glasfaser angewendet werden. Der Trick sei es, einen privatwirtschaftlichen Anreiz zum Ausbau von Glasfaserleitungen zu hinzubekommen, aber gleichzeitig Dienstewettbewerb zu fördern.

Auch 5G gehört für den Buglas dazu

Bei der anstehenden Versteigerung der 5G-Frequenzen ist es für den Buglas wichtig, dass die Anbieter, die Frequenzen bekommen, auch verpflichtet werden, sogenannte "Vorleistungsprodukte" anbieten zu müssen. Laienhaft formuliert: Es soll auch bei 5G weiterhin Service-Provider oder "virtuelle Netzbetreiber" geben, was mehr Wettbewerb bedeutet und dann dem Kunden zu Gute kommt. Beispielsweise kann wilhelm.tel sich vorstellen, eine 5G-Lizenz zu beantragen.

Gutscheine als Fördermaßnahme

Offenbar sollen von der Bundesregierung keine FTTC-Installationen (Fiber to the Cabinet, also mit Glasfaser bis zum Schaltkasten, danach mit Vectoring zum Kunden) mehr gefördert werden. Der Buglas hat dazu eine kreative Idee, wie die Fördergelder schnell und ohne großen Verwaltungsaufwand ausgegeben werden könnten: An Glasfaseranschlüssen bis ins Haus (FTTH) interessierten Kunden solle ein kostenloser Gutschein ("Voucher") ausgegeben werden, der einen Wert von 500 bis 1000 Euro haben könnte. Damit könnten die Grabungs- oder Installationskosten für Glasfaser von der Straße bis ins Haus bezahlt werden.

Als abwickelnde Stelle könnte die bundeseigene KfW-Bank ("Kreditanstalt für Wiederaufbau") fungieren, welche diese Lösung als originell und durchaus machbar ansieht. Da diese Gutscheine nur im Falle eines Glasfaserausbaus eingesetzt werden können, würde das Geld auch nur dann fließen, wenn Glasfaser bis in die Häuser gelegt würde. Umständliche Genehmigungsverfahren würden auf einen Schlag entfallen. Das könnte den Ausbau beleben.

Gigabit muss auch ins Haus

Gigabit, so Buglas-Präsident Theo Weirich, im Hauptberuf Vorstand der Stadtwerke Norderstedt und Chef des Stadtnetzbetreibers wilhelm.tel, besteht nicht nur aus FFTB (Glasfaser bis zum Gebäude), sondern geht insbesondere "inhouse" im Gebäude weiter. Dann wird das aber "stressig". Da müssen Altbauten saniert werden, da wurde viel Asbest verbaut, der aufwendig entfernt werden muss. Da gibt es Brandschutzvorschriften und Eigentumsrechte. 8 Prozent aller Wohnungen werden jährlich renoviert. Die Wohnungswirtschaft betreibe 622 000 Wohnungen und stehe Glasfaser viel weniger ablehnend gegenüber als gedacht. Die Verträge mit Kabel­fernseh­an­bietern seien früher auf sehr lange Zeit abgeschlossen worden. Das habe sich längst geändert.

Die Buglas-Unternehmen finden übrigens, dass die gut gemeinten Gesetze den Ausbau eher verhindern anstatt zu fördern.

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