Mittelstand

Dobrindt will Gigabit-Leitungen in Gewerbegebieten fördern

Das Bundesverkehrsministerium hat noch einmal Geld für eine Förderung von schnellen Internetzugängen bereitgestellt. Dieses Mal geht es jedoch nicht um Privatkunden.
Von Thorsten Neuhetzki

Millionenförderungen für Glasfaserleitungen in Gewerbegebieten Millionenförderungen für Glasfaserleitungen in Gewerbegebieten
Foto: dpa
Etwa vier Milliarden Euro hat das Bundesverkehrsministerium für den Breitbandausbau in Deutschland schon locker gemacht, doch wohin sie fließen, ist unklar. Ging es bisher vornehmlich um Privathaushalte, so hat das Ministerium von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt mit dem heute bekanntgegebenen Sonderförderprogramm Mittelstand die gewerblichen Nutzer im Visier. Doch die Förderung ist an Bedingungen geknüpft und auch nicht für jeden nutzbar.

Nach Angaben des Ministeriums sollen mit dem neuen Programm gezielt unterversorgte Gewerbe- und Industriegebiete sowie Häfen ans Glasfasernetz angeschlossen werden. "Mit dem Sonderprogramm Gewerbegebiete lösen wir Investitionen von mehr als einer Milliarde Euro aus", sagt Dobrindt. "Die Förderanträge werden zügig behandelt, Zusagen sollen schnell erfolgen. Dadurch stärken wir unseren Mittelstand, einen zentralen Erfolgsfaktor für Wachstum, Wohlstand und Arbeit in Deutschland." Das Sonderprogramm sei Teil des milliardenschweren Bundesförderprogramms Breitbandausbau. Kommunen und Landkreise könnten Projektanträge einreichen.

Gewerbegebiete sollen mit Glasfaserleitungen erschlossen werden

Millionenförderungen für Glasfaserleitungen in Gewerbegebieten Millionenförderungen für Glasfaserleitungen in Gewerbegebieten
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Der Ausbau werde technologieneutral gefördert, die Mindestgeschwindigkeit wird jedoch auf 1 GBit/s (symmetrisch, also Up- und Download) angehoben. Somit kommt faktisch nur die direkte Glasfaserleitung bis zum Betrieb in Betracht. Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 1 Million Euro. Das Bundesförderprogramm ist mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar.

Allerdings müssen die Unternehmen eine Eigenbeteiligung leisten. "Um Fördermittel erhalten zu können, müssen 80 Prozent der Grundstückseigentümer im jeweiligen Gewerbe-/Industriegebiet eine Eigenbeteiligung in Höhe von 2000 Euro leisten", heißt es vom Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), bei dem man die neuen Vergabebedingungen schon analysiert hat. Update 17. Mai: Die 80-Prozent-Schwelle wurde aufgegeben.

Keine Förderung im Nahbereich der Vermittlungsstellen

Einen Haken gibt es jedoch für Unternehmen, die in Gewerbegebieten in der Nähe von Telekom-Vermittlungsstellen sitzen: Sie müssen auf den VDSL-Vectoring-Ausbau der Telekom warten. In den Förderrichtlinien [Link entfernt] heißt es: " Eine Förderung [..] kommt nur in Betracht, wenn das Projektgebiet nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren marktgetrieben ausgebaut wird. [...] Dabei sind für alle Haushalte im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von mind. 50 Mbit/s im Download zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen im Projektgebiet zu tätigen sind. Die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Der Zuwendungsempfänger hat vor Beantragung von Fördermitteln [...] ein Markterkundungsverfahren durchzuführen [..]. Das Ergebnis der Markterkundung darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Anschlüsse im Hauptverteiler (HVt)-Nahbereich, die aufgrund der Ausbauzusage eines Unternehmens mit mindestens 30 MBit/s erschlossen werden, sind nicht förderfähig."

Da es die Ausbauzusage der Telekom für alle Nahbereiche gibt und hier 100 MBit/s im Downstream ermöglicht werden sollen, ist entsprechend in diesen Gebieten keine Glasfaser-Förderung für die Gewerbegebiete möglich.

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