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Landtag-BW: 2018 wurde 925 mal Handy-Ortung eingesetzt

2017 wurde das baden-würt­tember­gische Poli­zeige­setz verschärft. Die Landes­regie­rung muss dem Landtag jähr­lich darüber Bericht geben. Wie immer gibt es Pro und Contra für diese Maßnahmen.
Von mit Material von dpa

Bei der Suche nach Vermissten wurde in Baden-Württemberg 925 mal die Handyortung bemüht. Bei der Suche nach Vermissten wurde in Baden-Württemberg 925 mal die Handyortung bemüht.
Foto: Bundespolizei
Mobil­funk funk­tioniert nur, wenn der Standort eines Handys oder Mobil­tele­fons dem Netz bekannt ist. Die soge­nannte "Handyor­tung" kann in Notsi­tuationen hilf­reich sein.

925 mal Handys ange­peilt

Bei der Suche nach Vermissten wurde in Baden-Württemberg 925 mal die Handyortung bemüht. Bei der Suche nach Vermissten wurde in Baden-Württemberg 925 mal die Handyortung bemüht.
Foto: Bundespolizei
So wurde bei der Suche nach vermissten oder hilf­losen Menschen im vergan­genen Jahr in Baden-Würt­temberg in 925 Fällen die Handy-Ortung einge­setzt. Im Südwesten waren das 67 Fälle weniger als im Jahr davor, wie der Landtag von Baden-Würt­temberg auf der Grund­lage eines jähr­lichen Berichtes der Landes­regie­rung in Stutt­gart mitteilte. Zahlen für das rest­liche Bundes­gebiet wurden nicht genannt.

21 mal Handys abge­hört

In 21 Fällen durfte die Landes-Polizei zu dras­tischeren Maßnahmen wie dem Abhören von Tele­fonen und dem Abfangen von SMS-Nach­richten greifen, um Terror­akte und Sexu­alde­likte zu verhin­dern. Dafür hatte der baden-würt­tember­gische Landtag im Jahre 2017 eine Geset­zesgrund­lage geschaffen, die nur für Baden-Würt­temberg gilt. Innen­minister Thomas Strobl (CDU) hatte damals auf eine Gesetzes-Novelle gepocht, um Anschlags­vorbe­reitungen früh erkennen zu können.

Die 21 Maßnahmen seien zuvor von Rich­tern am Amts­gericht geprüft und geneh­migt worden, teilte der Vorsit­zende des Innen­ausschusses, Karl Klein mit.

Keine Quellen-TKÜ

Die soge­nannte Quellen-TKÜ (TKÜ = Tele­kommu­nika­tions­über­wachung), für die es eben­falls bereits eine recht­liche Grund­lage gibt, kam hingegen im Jahre 2018 in Baden-Würt­temberg nicht zum Einsatz. Bei der Quellen-TKÜ geht es um das Abfangen von verschlüs­selten Nach­richten. Dazu müssen die Beamten an die Quelle gehen und einen Trojaner etwa auf ein Smart­phone aufspielen, von dem die Kommu­nika­tion ausgeht. Dies gilt als tech­nisch höchst anspruchs­voll.

Frag­lich ist, ob die Beamten im Südwesten so eine Technik über­haupt schon im Einsatz haben.

Neben den Abhör­maßnahmen nach Landes­recht können Handys auch im Rahmen der Straf­prozess­ordnung (StPo) über­wacht werden. Zahlen dazu wurden in Stutt­gart nicht genannt.

SMS vs. Messenger

Neben der klas­sischen im Mobil­funk-Proto­koll veran­kerten SMS gibt es inzwi­schen längst unzäh­lige Messenger Systeme, die damit werben, beson­ders sicher zu sein, beispiels­weise durch Ende-zu-Ende Verschlüs­selung. Hier könnte ein Mithörer nur an den Inhalt der Nach­richten gelangen, wenn er sie auf dem Smart­phone des Senders oder des Empfän­gers "mitlesen" könnte (zum Beispiel über Screen­shots).

Wer "Böses" im Schilde führt, sollte sich aber im Klaren sein, dass es heut­zutage nahezu keine 100-prozentig abhör­sichere Kommu­nika­tion mehr gibt. Der Aufwand, die Nach­richten zu entschlüs­seln (und zu verstehen) mag aber je nach Verfahren höher sein als bei anderen Verfahren. Und selbst wenn die Nach­richt scheinbar im Klar­text vorliegt: Der Satz "Tante Agathe hat am Sonntag Geburtstag. Vergiss den Kuchen nicht" kann das bedeuten, was da steht, kann aber - wie man aus dem Deutsch-Unter­richt unter dem Thema "Code" weiß - auch etwas ganz anderes bedeuten, sofern die Gegen­stelle den Zusam­menhang "versteht", sprich den glei­chen Code und Kontext verwendet.

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