Landtag-BW: 2018 wurde 925 mal Handy-Ortung eingesetzt
Bei der Suche nach Vermissten wurde in Baden-Württemberg 925 mal die Handyortung bemüht.
Foto: Bundespolizei
Mobilfunk funktioniert nur, wenn der Standort eines Handys oder Mobiltelefons dem Netz bekannt ist. Die sogenannte "Handyortung" kann in Notsituationen hilfreich sein.
925 mal Handys angepeilt
Bei der Suche nach Vermissten wurde in Baden-Württemberg 925 mal die Handyortung bemüht.
Foto: Bundespolizei
So wurde bei der Suche nach vermissten oder hilflosen Menschen im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg in 925 Fällen die Handy-Ortung eingesetzt. Im Südwesten waren das 67 Fälle weniger als im Jahr davor, wie der Landtag von Baden-Württemberg auf der Grundlage eines jährlichen Berichtes der Landesregierung in Stuttgart mitteilte. Zahlen für das restliche Bundesgebiet wurden nicht genannt.
21 mal Handys abgehört
In 21 Fällen durfte die Landes-Polizei zu drastischeren Maßnahmen wie dem Abhören von Telefonen und dem Abfangen von SMS-Nachrichten greifen, um Terrorakte und Sexualdelikte zu verhindern. Dafür hatte der baden-württembergische Landtag im Jahre 2017 eine Gesetzesgrundlage geschaffen, die nur für Baden-Württemberg gilt. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte damals auf eine Gesetzes-Novelle gepocht, um Anschlagsvorbereitungen früh erkennen zu können.
Die 21 Maßnahmen seien zuvor von Richtern am Amtsgericht geprüft und genehmigt worden, teilte der Vorsitzende des Innenausschusses, Karl Klein mit.
Keine Quellen-TKÜ
Die sogenannte Quellen-TKÜ (TKÜ = Telekommunikationsüberwachung), für die es ebenfalls bereits eine rechtliche Grundlage gibt, kam hingegen im Jahre 2018 in Baden-Württemberg nicht zum Einsatz. Bei der Quellen-TKÜ geht es um das Abfangen von verschlüsselten Nachrichten. Dazu müssen die Beamten an die Quelle gehen und einen Trojaner etwa auf ein Smartphone aufspielen, von dem die Kommunikation ausgeht. Dies gilt als technisch höchst anspruchsvoll.
Fraglich ist, ob die Beamten im Südwesten so eine Technik überhaupt schon im Einsatz haben.
Neben den Abhörmaßnahmen nach Landesrecht können Handys auch im Rahmen der Strafprozessordnung (StPo) überwacht werden. Zahlen dazu wurden in Stuttgart nicht genannt.
SMS vs. Messenger
Neben der klassischen im Mobilfunk-Protokoll verankerten SMS gibt es inzwischen längst unzählige Messenger Systeme, die damit werben, besonders sicher zu sein, beispielsweise durch Ende-zu-Ende Verschlüsselung. Hier könnte ein Mithörer nur an den Inhalt der Nachrichten gelangen, wenn er sie auf dem Smartphone des Senders oder des Empfängers "mitlesen" könnte (zum Beispiel über Screenshots).
Wer "Böses" im Schilde führt, sollte sich aber im Klaren sein, dass es heutzutage nahezu keine 100-prozentig abhörsichere Kommunikation mehr gibt. Der Aufwand, die Nachrichten zu entschlüsseln (und zu verstehen) mag aber je nach Verfahren höher sein als bei anderen Verfahren. Und selbst wenn die Nachricht scheinbar im Klartext vorliegt: Der Satz "Tante Agathe hat am Sonntag Geburtstag. Vergiss den Kuchen nicht" kann das bedeuten, was da steht, kann aber - wie man aus dem Deutsch-Unterricht unter dem Thema "Code" weiß - auch etwas ganz anderes bedeuten, sofern die Gegenstelle den Zusammenhang "versteht", sprich den gleichen Code und Kontext verwendet.