Themenspezial: Verbraucher & Service Umsetzung

Mobilfunkgipfel: Gemeinsame Netz­ab­deckungs­karte geplant

Der Mobilfunkgipfel im Verkehrsministerium hat viele Absichtserklärungen, aber kaum Verpflichtungen gebracht. Neben einer gemeinsamen Netz­ab­deckungs­karte soll es eine bundesweite Funkloch-App geben.
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Der Mobilfunkgipfel im Bundesverkehrsministerium Der Mobilfunkgipfel im Bundesverkehrsministerium
Bild: BMVI
Vor dem Mobilfunkgipfel von Politik, Wirtschaft und Netzbetreibern in dieser Woche gab es große Hoffnungen, diese wurden allerdings nur zum Teil erfüllt. Denn die gemeinsame Abschlusserklärung bleibt wie berichtet in vielen Punkten vage. Ein tatsächlich flächen­decken­der Netz­aus­bau, wie dies beispiels­weise für selbst­fahrende Autos notwendig wäre, ist vorerst nicht in Sicht.

Mittlerweile hat das Bundesverkehrsministerium nun die komplette Abschlusserklärung [Link entfernt] veröffentlicht, in der sich weitere interessante Details verbergen.

LTE-Lizenzauflagen werden als "Meilenstein" bezeichnet

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Die Teilnehmer des Mobilfunkgipfels haben in dem Dokument in verschiedenen Bereichen festgelegt, welche Teilnehmergruppe sich zu welchen Aktionen verpflichtet. Bereits in der Einleitung wird auch der LTE-Nachfolger 5G erwähnt; alle Beteiligten streben an, dass "Deutschland zum Leitmarkt für 5G" werden soll.

Als "entscheidender Meilenstein" wird übrigens die "Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Frequenzauktion 2015" dargestellt. Bis zum 01.01.2020 würden deutschlandweit "98 Prozent der Haushalte mit 4G versorgt sein, dabei mindestens 97 Prozent in jedem Bundesland. An den Autobahnen und ICE-Trassen wird ebenfalls eine 4G-Versorgung gewährleistet sein." Damit haben die Gipfelteilnehmer lediglich die LTE-Lizenzauflagen zitiert, aber nicht ausgeführt, ob tatsächlich alle drei Netzbetreiber diese bis Ende 2019 erfüllen werden und welche Sanktionen bei einer Nichterfüllung drohen. Im aktuellen 5G-Frequenz­ver­gabe­ver­fahren würden aber weitere Versorgungsauflagen "für eine zukunftsfähige Versorgung von Verkehrswegen [...] erörtert."

Dazu verpflichten sich die Netzbetreiber

Wie bereits berichtet wollen die Netzbetreiber bis 31.12.2020 bundesweit 99 Prozent der Haushalte und im Laufe des Jahres 2021 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte mit Mobilfunk versorgen. Hier bleibt die Frage offen, ob die Bundesregierung den Netzbetreibern diese Verpflichtung tatsächlich mühsam "abringen" musste, oder ob die Netzbetreiber nicht ihre vorbereitete interne Ausbau-Planung ab 2020 als "Selbstverpflichtung" in die Abschlusserklärung haben einfließen lassen.

Interessant ist, dass die Netzbetreiber sich dazu verpflichten, die Bundesnetzagentur darin zu unterstützen, eine detaillierte Karte zur Darstellung der Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten (differenziert nach 2G-, 3G- und 4G-Versorgung) zu erstellen. Dafür wollen sie auch georeferenzierte Angaben zur Lokalisierung der Versorgungslücken und Funklöcher vorlegen, die auch von Länderinitiativen genutzt werden können. Bislang müssen sich Bürger noch bei jedem Netzbetreiber einzeln über die Netzabdeckung informieren (Links zu allen Karten bei teltarif.de).

Darüber hinaus wollen die Netzbetreiber den Bund ab dem 01.01.2019 alle drei Monate über die geplanten neuen Standorte, für die Genehmigungen vorliegen und die in den nächsten 6 bis 12 Monaten in Betrieb genommen werden, informieren, um die "Ausbaufortschritte bei der Erschließung weißer Flecken nachvollziehbar zu dokumentieren." Diese Informationen sollen auch von den Ländern genutzt werden können. Außerdem wollen sie eine Beschwerdestelle einrichten, wo "die Anliegen und Anfragen zum Mobilfunk zeitnah" beantwortet und "mögliche Lösungsansätze" aufgezeigt werden.

Weiße Flecken werden mit staatlicher Förderung geschlossen

Alle Beteiligten waren sich offenbar darüber im Klaren, dass selbst nach Erreichen einer 99-Prozentigen Bevölkerungsabdeckung in einigen Jahren weiße Flecken im Netz übrig bleiben werden. Aus Sicht der Netzbetreiber ist deren Schließung unwirtschaftlich, und darum soll es für deren Erschließung ein staatliches Förderprogramm geben. Sollte dieses tatsächlich wie geplant kommen, versprechen die Netzbetreiber aber auch keine 100-prozentige Flächendeckung, sondern eine Schließung von Versorgungslücken in besiedelten Gebieten bei investitionsfördernden Rahmenbedingungen. In den weißen Flecken ist eine Basisversorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten (mindestens 4G-Versorgung mit 50 MBit/s pro Abstrahlleistung am Mast) geplant.

Die Netzbetreiber wollen die erforderlichen Anträge auf Erteilung von Standortbscheinigungen und Baugenehmigungen für neue Standorte "so frühzeitig" stellen, dass die Ausbaufristen bei zügiger Bearbeitung gewahrt werden können. Im Gegenzug stehen laut der Erklärung die staatlichen Stellen "in der Verantwortung, die Genehmigungen ohne Verzögerung zu erteilen".

Aufgaben für Bund, Länder und Kommunen

In der Erklärung verspricht der Bund den Netzbetreibern für die Zeit nach der 5G-Auktion "den Aufschub des Zahlungsbeginns und die Stundung der Zahlung (Ratenzahlung) der Auktionserlöse für Netzbetreiber, die verbindliche kooperative Erschließungszusagen abgeben." Außerdem wollen Bund, Länder und Kommunen den Netzbetreibern BOS-Standorte und Standorte des Behördenfunks sowie anderer öffentlicher Liegenschaften bereitstellen.

Eine vom Bund initiierte Funkloch-Melde-App "zur verbesserten Identifizierung unterversorgter Gebiete" soll wie geplant spätestens zum 31.10.2018 kommen (teltarif.de berichtete). Außerdem möchte der Bund das von der Bundesnetzagentur durchgeführte Standortbescheinigungsverfahren in sachlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht "optimieren".

Nach Abschluss der 5G-Frequenzauktion soll 2019 ein weiterer Mobilfunkgipfel stattfinden, auf dem die Umsetzung der Absichtserklärungen überprüft werden wird.

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