Wettbewerb

Moia: Taxiunternehmer klagt Fahr­service von VW weg

Verletzt die Zulassung des Sammeltaxis Moia in Hamburg die Rechte der übrigen Taxifahrer? Ehe diese Frage nicht rechtsgültig geklärt ist, wird der VW-Dienst Moia erst einmal von der Justiz am weiteren Ausbau gehindert.
Von dpa /

Moia wird in Hamburg durch das Taxigewerbe ausgebremst Moia wird in Hamburg durch das Taxigewerbe ausgebremst
Bild: Moia
Das Taxi­ge­werbe bremst den neuen Hamburger Sammel­taxi-Dienst Moia per Gericht aus. Nach einem Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Hamburg darf Moia seine Flotte zunächst nicht wie geplant ausbauen. Bis zur recht­li­chen Klärung eines Wider­spruchs gegen die Betriebs­ge­neh­mi­gung darf Moia in Hamburg zunächst nur 200 Fahr­zeuge einsetzen und nicht wie geplant bis zu 500. Damit ist der neue Mobi­li­täts­dienst nicht komplett gestoppt, wie es ein Taxi­un­ter­nehmen mit seinem Wider­spruch ange­strebt hatte, aber doch behin­dert.

Sollte die nächst­hö­here Instanz den Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts bestä­tigen, würden sich die Planungen von Moia mindes­tens um mehrere Monate verzö­gern. Moia wird in Hamburg durch das Taxigewerbe ausgebremst Moia wird in Hamburg durch das Taxigewerbe ausgebremst
Bild: Moia

Aufschie­bende Wirkung im Eilver­fahren erzielt

Die Verkehrs­be­hörde hatte Moia zu Erpro­bungs­zwe­cken eine Geneh­mi­gung für den Betrieb von zunächst 500 Elektro-Klein­bussen bis Ende des kommenden Jahres sowie unter Vorbe­halt von 1000 Fahr­zeugen bis Ende 2022 erteilt. Gegen diese Geneh­mi­gung hatte ein Taxi­un­ter­nehmer Wider­spruch einge­legt und damit im Eilver­fahren zunächst eine aufschie­bende Wirkung erreicht. Die Behörde ordnete jedoch die sofor­tige Voll­zieh­bar­keit der Geneh­mi­gung an. So landete der Fall beim Verwal­tungs­ge­richt.

Die Verwal­tungs­richter erklärten, sie könnten im Eilver­fahren nicht hinrei­chend aufklären und recht­lich abschlie­ßend bewerten, ob die Rechte des Taxi­un­ter­neh­mers aufgrund nach­tei­liger Auswir­kungen auf sein Unter­nehmen verletzt werden. Es sei aber zumutbar für den Unter­nehmer, wenn bei 3000 Taxis in Hamburg 200 Moia-Fahr­zeuge zum Einsatz kommen. Umge­kehrt sei es für Moia zumutbar, mit dem Aufbau der Flotte bis zur Klärung der Sach- und Rechts­lage im Haupt­sa­che­ver­fahren zu warten. Die Erpro­bung werde durch die Beschrän­kung nicht in unzu­mut­barem Maße erschwert.

Moia kündigte ebenso wie die Verkehrs­be­hörde Beschwerde beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt (OVG) gegen die vorläu­fige Entschei­dung des Verwal­tungs­ge­richts an. Mit 200 Fahr­zeugen sei kein stadt­weiter Service möglich und damit auch keine sinn­volle Erpro­bung im gesamten Stadt­ge­biet. Moia müsste sich dann auf die innere Stadt beschränken. "Allein in den ersten zehn Tagen hatten wir 15 000 Buchungen", sagte Moia-Spre­cher Chris­toph Ziegen­meyer. "Die Zahl der Anfragen lag bei einem Viel­fa­chen, so dass wir heute schon die von der Behörde geneh­migten 500 Fahr­zeuge mit mehreren Fahr­gästen pro Fahrt auslasten könnten."

Moia ist ein Toch­ter­un­ter­nehmen des VW-Konzerns. Über eine Smart­phone-App können die Hamburger die eigens entwi­ckelten Elek­tro­busse mit sechs Sitzen bestellen, die auf ihren Stre­cken jeweils mehrere Fahr­gäste zu ihrem Ziel beför­dern sollen. Der Service ist am Montag vergan­gener Woche mit 100 Fahr­zeugen gestartet und sollte bis zum Jahres­ende auf 500 Elek­tro­busse ausge­baut werden. Der VW-Konzern inves­tiert in das Projekt einen drei­stel­ligen Millio­nen­be­trag.

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