Mobile Payment

VR-pay:Me: Vertragsbedingungen fürs Bezahlen per Handy

Wer sich als Händler oder Gast­wirt dazu entscheidet, das mobile Bezahl­system der Volks- und Raiff­eisen­banken anzu­bieten, muss im Service­antrag zahl­reiche Angaben machen. Wir erläu­tern, was für VR-pay:Me notwendig ist.
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Mobiles Bezahlen per VR-pay:Me: Erst nach umfangreichem Serviceantrag Mobiles Bezahlen per VR-pay:Me: Erst nach umfangreichem Serviceantrag
Bild: teltarif.de / Alexander Kuch
Als Konkur­rent zu den mobilen Bezahl-Lösungen von iZettle und SumUp startet aktuell VR-pay:Me, das die teltarif.de-Redak­tion gleich­zeitig mit dem Start testen konnte. VR-pay:Me ist ein Bezahl­system, das die Volks- und Raiff­eisen­banken Händ­lern anbieten, die kein festes Terminal instal­lieren wollen oder können. Alle Zahlungen per Giro­card oder Kredit­karte werden über ein kleines mobiles Terminal und eine Smart­phone-App abge­wickelt.

Bevor Händler VR-pay:Me einführen können, müssen sie mit der VR Payment GmbH in Frank­furt einen Vertrag abschließen und dafür diverse Voraus­setzungen mitbringen. Wir haben einmal zusam­menge­fasst, was der Vertrags­schluss beinhaltet. Mobiles Bezahlen per VR-pay:Me: Erst nach umfangreichem Serviceantrag Mobiles Bezahlen per VR-pay:Me: Erst nach umfangreichem Serviceantrag
Bild: teltarif.de / Alexander Kuch

Antrags­voraus­setzungen und Gläu­biger-ID

Wer als Händler Inter­esse hat, das System einzu­führen, muss zunächst auf der Home­page von VR-pay:Me das Formular ausfüllen und wird dann von dem Dienst­leister kontak­tiert. In dem Service­antrag sind dann diverse Angaben zu machen.

Zunächst muss der Vertrags­partner ange­geben werden, der auch ein Einzel­unter­nehmer sein kann - Privat­leute dürfen aller­dings keinen Vertrag abschließen. Bei Vertrags­part­nern mit mehreren Stand­orten ist zunächst der Haupt­firmen­sitz einzu­tragen, die Filialen mit Adressen sollten in einer sepa­raten Liste beigefügt werden. Darüber hinaus müssen Handels­register-Nummer und Regis­terge­richt, das Grün­dungs­datum des Unter­nehmens und der Name des gesetz­lichen Vertre­ters ange­geben werden.

Nun folgt eine Angabe, die manchem privaten Verbrau­cher und viel­leicht auch einigen Geschäfts­kunden unbe­kannt sein dürfte: Für die Nutzung von VR-pay:Me muss eine Gläu­biger-Iden­tifi­kati­onsnummer vorhanden sein. Diese ist zwin­gend notwendig, um am SEPA-Last­schrift­verfahren teil­nehmen zu können und Giro­card-Zahlungen über VR-pay:Me zu akzep­tieren. Diese Gläu­biger-ID wird von der Deut­schen Bundes­bank erteilt und muss schrift­lich bean­tragt werden. Auf dem Portal der Bundes­bank ist das sogar für Privat­kunden möglich. In unserem Test wurde uns nach der Antrag­stel­lung ohne weitere Nach­fragen von der Bundes­bank inner­halb weniger Minuten eine Gläu­biger-ID zuge­teilt.

Die Vergabe der Gläu­biger-ID erfolgt übri­gens unab­hängig von den recht­lichen Eigen­schaften und der wirt­schaft­lichen Situa­tion des Antrag­stel­lers und enthält keine dies­bezüg­lichen Aussagen oder Bewer­tungen der Deut­schen Bundes­bank. Mit der Zutei­lung einer Gläu­biger-ID ist noch keine Zulas­sung zum Einzug von Last­schriften im SEPA-Last­schrift­verfahren verbunden. Diese erfolgt dann durch das konto­führende Kredit­institut des Antrag­stel­lers - in unserem Fall also VR Payment.

Eigenes Konto muss ange­geben werden

Bei der Antrag­stel­lung muss der Händler natür­lich auch sein eigenes Konto angeben - und VR Payment ein SEPA-Last­schrift­mandat erteilen. Dies ist dazu notwendig, damit VR Payment die Gebühren für VR-pay:Me abbu­chen kann. In der Regel wird dieses Konto dann auch für die Gutschrift der einge­gangenen Zahlungen verwendet, der Händler kann dafür aber auch ein abwei­chendes Konto angeben.

Damit Giro­card-Zahlungen auf dem Händler-Konto gutge­schrieben werden können, muss auch die Haus­bank am Giro­card-System teil­nehmen. Das sollte bei Giro­konten für Geschäfts­kunden prak­tisch immer der Fall sein. Bei privaten Giro­konten ist die Annahme von Giro­card-Zahlungen hingegen oft nicht vorge­sehen und wird auch von vielen Banken nicht akti­viert. Die DKB hat uns gegen­über im Verlauf unseres Tests beispiels­weise mitge­teilt, dass die Annahme von Giro­card-Zahlungen bei privaten Giro­konten nicht frei­geschaltet wird.

Im weiteren Verlauf des Service­antrags sind vom Händler dann noch anzu­geben, an welche Adresse das Terminal versandt werden soll und welcher (Firmen-)Name auf den Kredit­karten­abrech­nungen für die Kunden erscheinen soll. Die Gutschrift der Umsätze erfolgt stan­dard­mäßig wöchent­lich in Euro, eine elek­troni­sche Händ­ler­abrech­nung wird monat­lich zuge­stellt.

Damit die Buchungen wirklich ausgeführt werden, muss der Händler in der App den Kassenschnitt durchführen Damit die Buchungen wirklich ausgeführt werden, muss der Händler in der App den Kassenschnitt durchführen
Screenshot: teltarif.de
Im Test fanden wir heraus, dass die Tages­umsätze auch nur dann gebucht werden, wenn der Händler in der App den "Kassen­schnitt" durch­geführt hat. Dies sollte der Gast­wirt oder Händler also tatsäch­lich jeden Tag mindes­tens einmal machen - am besten direkt nach Geschäfts­schluss.

Im Rahmen einer verpflich­tenden Selbst­auskunft muss der Händler auf dem Antrag angeben, in welcher Branche die ange­botene Waren oder Dienst­leis­tungen ange­boten werden und ob die Karten­akzep­tanz auch für Anzah­lungen auf Waren bzw. Dienst­leis­tungen verwendet wird. Außerdem ist anzu­geben, ob der Vertrags­partner Abon­nements vertreibt, wie hoch der durch­schnitt­liche Betrag eines Bezahl­vorgangs sein wird und ob ein Jahres­umsatz von 25 000 Euro über­schritten wird. Zur Legi­tima­tion des Händ­lers muss eine gut lesbare Kopie des Perso­nalaus­weises mitge­schickt werden.

Akzep­tierte Karten und Gebühren

Wie bereits in unserem ersten Test beschrieben werden über VR-pay:Me recht viele Karten akzep­tiert: Bei den Debit­karten sind es die Giro­card (EC-Karte), Maestro und V-Pay, bei den Kredit­karten sind es Visa, Master­card, UnionPay, JCB, Diners Club und Discover. Gegen­über unserer Redak­tion hat VR Payment mitge­teilt, dass auch bereits Google Pay und Apple Pay unter­stützt werden. Über eine spätere Einfüh­rung von Ali Pay und Raten­kauf denkt VR Payment nach, konkrete Pläne gibt es hierzu aller­dings noch nicht.

Alles, was der Händler selbst bereit­halten muss, ist ein Smart­phone mit Android oder iOS und Inter­netzu­gang. Im Einstei­gertarif von VR-pay:Me fällt für den Händler keine monat­liche Grund­gebühr an. Er bezahlt ledig­lich einmalig 39 Euro für das Blue­tooth-Terminal, 20 Cent pro Trans­aktion und eine umsatz­abhän­gige Trans­akti­onsge­bühr zwischen 0,185 Prozent und 1,99 Prozent des Umsatzes.

Wählt der Händler den Kompakt-Tarif, sind bei einer monat­lichen Grund­gebühr von 15,90 Euro monat­lich alle Trans­aktionen bis 1500 Euro Umsatz­volumen einge­schlossen. Die Anschaf­fung des Termi­nals ist akti­onsweise während der Einfüh­rungs­phase in diesem Tarif mit einge­schlossen, regulär fallen dafür eben­falls einmalig 39 Euro an. Über­schreitet der Händler den Betrag von 1500 Euro Umsatz­volumen, werden pro ange­fangenen 250 Euro Umsatz­volumen noch­mals 4,90 Euro berechnet. Alle genannten Preise sind - wie immer bei Händ­lern - zuzüg­lich Mehr­wert­steuer zu verstehen.

Der Kompakt-Tarif hat eine Mindest­vertrags­lauf­zeit von zwei Jahren, für den flexi­blen Einstei­gertarif gibt es keine Mindest­vertrags­lauf­zeit. Ist der Service­antrag abge­schickt, sollte das Konto in ein bis zwei Tagen frei­geschaltet sein und das Blue­tooth-Terminal beim Händler ankommen.

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