VR-pay:Me: Vertragsbedingungen fürs Bezahlen per Handy
Mobiles Bezahlen per VR-pay:Me: Erst nach umfangreichem Serviceantrag
Bild: teltarif.de / Alexander Kuch
Als Konkurrent zu den mobilen Bezahl-Lösungen von iZettle und SumUp startet aktuell VR-pay:Me, das die teltarif.de-Redaktion gleichzeitig mit dem Start testen konnte. VR-pay:Me ist ein Bezahlsystem, das die Volks- und Raiffeisenbanken Händlern anbieten, die kein festes Terminal installieren wollen oder können. Alle Zahlungen per Girocard oder Kreditkarte werden über ein kleines mobiles Terminal und eine Smartphone-App abgewickelt.
Bevor Händler VR-pay:Me einführen können, müssen sie mit der VR Payment GmbH in Frankfurt einen Vertrag abschließen und dafür diverse Voraussetzungen mitbringen. Wir haben einmal zusammengefasst, was der Vertragsschluss beinhaltet.
Mobiles Bezahlen per VR-pay:Me: Erst nach umfangreichem Serviceantrag
Bild: teltarif.de / Alexander Kuch
Antragsvoraussetzungen und Gläubiger-ID
Wer als Händler Interesse hat, das System einzuführen, muss zunächst auf der Homepage von VR-pay:Me das Formular ausfüllen und wird dann von dem Dienstleister kontaktiert. In dem Serviceantrag sind dann diverse Angaben zu machen.
Zunächst muss der Vertragspartner angegeben werden, der auch ein Einzelunternehmer sein kann - Privatleute dürfen allerdings keinen Vertrag abschließen. Bei Vertragspartnern mit mehreren Standorten ist zunächst der Hauptfirmensitz einzutragen, die Filialen mit Adressen sollten in einer separaten Liste beigefügt werden. Darüber hinaus müssen Handelsregister-Nummer und Registergericht, das Gründungsdatum des Unternehmens und der Name des gesetzlichen Vertreters angegeben werden.
Nun folgt eine Angabe, die manchem privaten Verbraucher und vielleicht auch einigen Geschäftskunden unbekannt sein dürfte: Für die Nutzung von VR-pay:Me muss eine Gläubiger-Identifikationsnummer vorhanden sein. Diese ist zwingend notwendig, um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können und Girocard-Zahlungen über VR-pay:Me zu akzeptieren. Diese Gläubiger-ID wird von der Deutschen Bundesbank erteilt und muss schriftlich beantragt werden. Auf dem Portal der Bundesbank ist das sogar für Privatkunden möglich. In unserem Test wurde uns nach der Antragstellung ohne weitere Nachfragen von der Bundesbank innerhalb weniger Minuten eine Gläubiger-ID zugeteilt.
Die Vergabe der Gläubiger-ID erfolgt übrigens unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und enthält keine diesbezüglichen Aussagen oder Bewertungen der Deutschen Bundesbank. Mit der Zuteilung einer Gläubiger-ID ist noch keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren verbunden. Diese erfolgt dann durch das kontoführende Kreditinstitut des Antragstellers - in unserem Fall also VR Payment.
Eigenes Konto muss angegeben werden
Bei der Antragstellung muss der Händler natürlich auch sein eigenes Konto angeben - und VR Payment ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dies ist dazu notwendig, damit VR Payment die Gebühren für VR-pay:Me abbuchen kann. In der Regel wird dieses Konto dann auch für die Gutschrift der eingegangenen Zahlungen verwendet, der Händler kann dafür aber auch ein abweichendes Konto angeben.
Damit Girocard-Zahlungen auf dem Händler-Konto gutgeschrieben werden können, muss auch die Hausbank am Girocard-System teilnehmen. Das sollte bei Girokonten für Geschäftskunden praktisch immer der Fall sein. Bei privaten Girokonten ist die Annahme von Girocard-Zahlungen hingegen oft nicht vorgesehen und wird auch von vielen Banken nicht aktiviert. Die DKB hat uns gegenüber im Verlauf unseres Tests beispielsweise mitgeteilt, dass die Annahme von Girocard-Zahlungen bei privaten Girokonten nicht freigeschaltet wird.
Im weiteren Verlauf des Serviceantrags sind vom Händler dann noch anzugeben, an welche Adresse das Terminal versandt werden soll und welcher (Firmen-)Name auf den Kreditkartenabrechnungen für die Kunden erscheinen soll. Die Gutschrift der Umsätze erfolgt standardmäßig wöchentlich in Euro, eine elektronische Händlerabrechnung wird monatlich zugestellt.
Damit die Buchungen wirklich ausgeführt werden, muss der Händler in der App den Kassenschnitt durchführen
Screenshot: teltarif.de
Im Test fanden wir heraus, dass die Tagesumsätze auch nur dann gebucht werden, wenn der Händler in der App den "Kassenschnitt" durchgeführt hat. Dies sollte der Gastwirt oder Händler also tatsächlich jeden Tag mindestens einmal machen - am besten direkt nach Geschäftsschluss.
Im Rahmen einer verpflichtenden Selbstauskunft muss der Händler auf dem Antrag angeben, in welcher Branche die angebotene Waren oder Dienstleistungen angeboten werden und ob die Kartenakzeptanz auch für Anzahlungen auf Waren bzw. Dienstleistungen verwendet wird. Außerdem ist anzugeben, ob der Vertragspartner Abonnements vertreibt, wie hoch der durchschnittliche Betrag eines Bezahlvorgangs sein wird und ob ein Jahresumsatz von 25 000 Euro überschritten wird. Zur Legitimation des Händlers muss eine gut lesbare Kopie des Personalausweises mitgeschickt werden.
Akzeptierte Karten und Gebühren
Wie bereits in unserem ersten Test beschrieben werden über VR-pay:Me recht viele Karten akzeptiert: Bei den Debitkarten sind es die Girocard (EC-Karte), Maestro und V-Pay, bei den Kreditkarten sind es Visa, Mastercard, UnionPay, JCB, Diners Club und Discover. Gegenüber unserer Redaktion hat VR Payment mitgeteilt, dass auch bereits Google Pay und Apple Pay unterstützt werden. Über eine spätere Einführung von Ali Pay und Ratenkauf denkt VR Payment nach, konkrete Pläne gibt es hierzu allerdings noch nicht.
Alles, was der Händler selbst bereithalten muss, ist ein Smartphone mit Android oder iOS und Internetzugang. Im Einsteigertarif von VR-pay:Me fällt für den Händler keine monatliche Grundgebühr an. Er bezahlt lediglich einmalig 39 Euro für das Bluetooth-Terminal, 20 Cent pro Transaktion und eine umsatzabhängige Transaktionsgebühr zwischen 0,185 Prozent und 1,99 Prozent des Umsatzes.
Wählt der Händler den Kompakt-Tarif, sind bei einer monatlichen Grundgebühr von 15,90 Euro monatlich alle Transaktionen bis 1500 Euro Umsatzvolumen eingeschlossen. Die Anschaffung des Terminals ist aktionsweise während der Einführungsphase in diesem Tarif mit eingeschlossen, regulär fallen dafür ebenfalls einmalig 39 Euro an. Überschreitet der Händler den Betrag von 1500 Euro Umsatzvolumen, werden pro angefangenen 250 Euro Umsatzvolumen nochmals 4,90 Euro berechnet. Alle genannten Preise sind - wie immer bei Händlern - zuzüglich Mehrwertsteuer zu verstehen.
Der Kompakt-Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, für den flexiblen Einsteigertarif gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Ist der Serviceantrag abgeschickt, sollte das Konto in ein bis zwei Tagen freigeschaltet sein und das Bluetooth-Terminal beim Händler ankommen.