Themenspezial: Verbraucher & Service Urteil

Vorrats­daten­speicherung verstößt gegen europäisches Recht

Laut einer Grundsatz­entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Nordrhein-Westfalen ist die Vor­rats­daten­speicherung nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar.
Von Rita Deutschbein

Vorrats­daten­speicherung ist europa­rechts­widrig Vorrats­daten­speicherung ist europa­rechts­widrig
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Eigentlich wollte die Bundes­netz­agentur die Vor­ratsdaten­speicherung Anfang Juli umsetzen, doch das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat diese wenige nun für rechtswidrig erklärt (Az. 13 B 238/17). Die Vorrats­daten­speicherung sei mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar, so das Gericht in seiner Erklärung. Bereits vor einem Jahr hatte der Internet-Provider SpaceNet gegen die Speicherung der Daten geklagt.

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Seit das Gesetz zur Neuregelung der Vor­ratsdaten­speicherung im Dezember 2015 beschlossen wurde, erntete es Kritik aus den verschiedensten Richtungen. Die Übergangsfrist läuft am 1. Juli ab. Das Gesetz gilt als eines der unpopulärsten netzpolitischen Vorhaben, bei dem viele rechtliche Fragen bislang offen geblieben sind. Die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass Verbindungs­infor­mationen von Internet-Nutzern für eine mögliche Strafverfolgung für zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang gespeichert werden.

Verstoß gegen europäische Datenschutzrichtlinien

SpaceNet bezeichnet die Speicherung als einen "Vertrauensbruch, zu dem wir genötigt werden sollen und dem wir freiwillig niemals zustimmen werden." Das Unternehmen reichte daher zusammen mit dem Internetverband eco Klage ein. Im Februar war SpaceNet zunächst mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungs­gericht Köln gescheitert. Als Grund für die Zurückweisung gab das Gericht damals an, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht vorliegen würden. Doch das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen sah die Sache anders: Nach dem nun ergangenen Beschluss darf SpaceNet ab Juli nicht zur Vorrats­daten­speicherung verpflichtet werden. Die Richter bemängelten die Speicherung ohne generellen Anlass. Die Vorrats­daten­speicherung verstoße zudem gegen europäische Daten­schutz­richt­linien.

"Das Oberverwaltungsgericht hat ausdrücklich ausgeführt, dass die Vorrats­daten­speicherung generell europa­rechts­widrig ist. Jetzt sollte die Bundesnetz­agentur gegenüber allen Telekommunikationsunternehmen klarstellen, dass sie die Daten nicht speichern müssen, bis über die Klage endgültig entschieden ist," so Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht.

Der heutige Beschluss setzt für weitere anhängige Verfahren ein wichtiges Zeichen, sind sich die Experten sicher. Auswirkungen auf diese hätte er grundsätzlich jedoch nicht.

Auch die unabhängigen Freifunk-Netzwerke obliegen - zumindest laut derzeitigem Stand - nicht der Vorrats­daten­speicherung der Bundes­netzagentur.

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