Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht
Vorratsdatenspeicherung ist europarechtswidrig
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Eigentlich wollte die Bundesnetzagentur die Vorratsdatenspeicherung Anfang Juli umsetzen, doch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat diese wenige nun für rechtswidrig erklärt (Az. 13 B 238/17). Die Vorratsdatenspeicherung sei mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar, so das Gericht in seiner Erklärung. Bereits vor einem Jahr hatte der Internet-Provider SpaceNet gegen die Speicherung der Daten geklagt.
Vorratsdatenspeicherung ist europarechtswidrig
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Seit das Gesetz zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung im Dezember 2015 beschlossen wurde, erntete es Kritik aus den verschiedensten Richtungen. Die Übergangsfrist läuft am 1. Juli ab. Das Gesetz gilt als eines der unpopulärsten netzpolitischen Vorhaben, bei dem viele rechtliche Fragen bislang offen geblieben sind. Die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass Verbindungsinformationen von Internet-Nutzern für eine mögliche Strafverfolgung für zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang gespeichert werden.
Verstoß gegen europäische Datenschutzrichtlinien
SpaceNet bezeichnet die Speicherung als einen "Vertrauensbruch, zu dem wir genötigt werden sollen und dem wir freiwillig niemals zustimmen werden." Das Unternehmen reichte daher zusammen mit dem Internetverband eco Klage ein. Im Februar war SpaceNet zunächst mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Als Grund für die Zurückweisung gab das Gericht damals an, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht vorliegen würden. Doch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sah die Sache anders: Nach dem nun ergangenen Beschluss darf SpaceNet ab Juli nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden. Die Richter bemängelten die Speicherung ohne generellen Anlass. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße zudem gegen europäische Datenschutzrichtlinien.
"Das Oberverwaltungsgericht hat ausdrücklich ausgeführt, dass die Vorratsdatenspeicherung generell europarechtswidrig ist. Jetzt sollte die Bundesnetzagentur gegenüber allen Telekommunikationsunternehmen klarstellen, dass sie die Daten nicht speichern müssen, bis über die Klage endgültig entschieden ist," so Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht.
Der heutige Beschluss setzt für weitere anhängige Verfahren ein wichtiges Zeichen, sind sich die Experten sicher. Auswirkungen auf diese hätte er grundsätzlich jedoch nicht.
Auch die unabhängigen Freifunk-Netzwerke obliegen - zumindest laut derzeitigem Stand - nicht der Vorratsdatenspeicherung der Bundesnetzagentur.