Urteil

Urteil: Vodafone-Pass ist nicht EU-konform

Die Verbrau­cher­zentrale ist gegen die Zero-Rating-Optionen von Voda­fone vor Gericht gezogen. Die Richter gaben den Verbrau­cher­schüt­zern nun Recht.
Von Wolfgang Korne

Vodafone hat eine Niederlage gegen die Verbraucherschützer einstecken müssen. Vodafone hat eine Niederlage gegen die Verbraucherschützer einstecken müssen.
Bild: picture alliance/Federico Gambarini/dpa
In einem Streit mit der Verbrau­cher­zentrale Bundes­verband hat Voda­fone eine Nieder­lage einste­cken müssen. Das Land­gericht Düssel­dorf hat entschieden, dass der Voda­fone Pass in der jetzigen Ausprä­gung gegen EU-Recht verstößt. Der Voda­fone Pass erlaubt seinem Besitzer bestimmte Inhalte wie Musik, Videos oder auch Games im Netz abzu­rufen, ohne dass dies auf das Daten­kontin­gent ange­rechnet wird.

Vodafone hat eine Niederlage gegen die Verbraucherschützer einstecken müssen. Vodafone hat eine Niederlage gegen die Verbraucherschützer einstecken müssen.
Bild: picture alliance/Federico Gambarini/dpa
Das Gericht ist der Auffas­sung, dass der Voda­fone Pass auch im EU-Ausland gelten muss, und nicht nur in Deutsch­land (Az. 12 O 158/18). Damit folgten die Richter der Argu­menta­tion der Verbrau­cher­zentrale. Die schreibt in einer Stel­lung­nahme zu dem Urteil: “Die Richter schlossen sich der Auffas­sung des vzbv an, dass die begrenzte Gültig­keit des Voda­fone-Passes gegen die euro­päische Telekom-Binnen­markt-Verord­nung (TSM-VO) verstößt. Danach sollen Verbrau­cher ihren Mobil­funk­tarif im euro­päischen Ausland genauso nutzen können wie zu Hause, ohne dafür ein zusätz­liches Entgelt zahlen zu müssen.“

Auch irre­führende Werbung verboten

Das Gericht verur­teilte Voda­fone außerdem zur Unter­lassung irre­führender Werbung. Das Unter­nehmen hatte auf seiner Internet-Seite für den Voda­fone Pass geworben, aber unzu­reichend über wesent­liche Nutzungs­einschrän­kungen infor­miert. Sprach- und Video­tele­fonie, Werbung und das Öffnen externer Links waren im Voda­fone Pass nicht enthalten – und führten deshalb auch bei den ausge­wählten Apps zum Verbrauch des Daten­volu­mens. Das stand ledig­lich in einer Fußnote der Preis­liste und in den FAQ.

Die Verbrau­cher­zentrale konnte ihre Klage aber nicht in allen Punkten durch­bringen. Sie hatte auch kriti­siert, dass die Inter­netnut­zung über einen Hotspot vom Voda­fone Pass ausge­schlossen ist. Ohne Anrech­nung auf das Daten­kontin­gent können die Apps nur auf dem Gerät genutzt werden, in dem die SIM-Karte steckt. Diese Klage wies das Gericht ab. Voda­fone schließe die Wahl des Endge­rätes beim Tethe­ring nicht aus, sondern rechne das Daten­volumen nur auf das verein­barte Daten­volumen an. Das sei zulässig.

Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Beide Parteien können noch Einspruch einlegen. Die Konse­quenzen für die Verbrau­cher sind auch noch offen. Bekommen die Pässe auch im Ausland Gültig­keit, dann könnten dadurch auch die Preise steigen. Voda­fone hat sich dazu über noch nicht geäu­ßert.

Alle Hinter­gründe der Klage können Sie in einem weiteren Bericht nach­lesen.

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