Urteil: Vodafone-Pass ist nicht EU-konform
Vodafone hat eine Niederlage gegen die Verbraucherschützer einstecken müssen.
Bild: picture alliance/Federico Gambarini/dpa
In einem Streit mit der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Vodafone eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Vodafone Pass in der jetzigen Ausprägung gegen EU-Recht verstößt. Der Vodafone Pass erlaubt seinem Besitzer bestimmte Inhalte wie Musik, Videos oder auch Games im Netz abzurufen, ohne dass dies auf das Datenkontingent angerechnet wird.
Vodafone hat eine Niederlage gegen die Verbraucherschützer einstecken müssen.
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Das Gericht ist der Auffassung, dass der Vodafone Pass auch im EU-Ausland gelten muss, und nicht nur in Deutschland (Az. 12 O 158/18). Damit folgten die Richter der Argumentation der Verbraucherzentrale. Die schreibt in einer Stellungnahme zu dem Urteil: “Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die begrenzte Gültigkeit des Vodafone-Passes gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO) verstößt. Danach sollen Verbraucher ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland genauso nutzen können wie zu Hause, ohne dafür ein zusätzliches Entgelt zahlen zu müssen.“
Auch irreführende Werbung verboten
Das Gericht verurteilte Vodafone außerdem zur Unterlassung irreführender Werbung. Das Unternehmen hatte auf seiner Internet-Seite für den Vodafone Pass geworben, aber unzureichend über wesentliche Nutzungseinschränkungen informiert. Sprach- und Videotelefonie, Werbung und das Öffnen externer Links waren im Vodafone Pass nicht enthalten – und führten deshalb auch bei den ausgewählten Apps zum Verbrauch des Datenvolumens. Das stand lediglich in einer Fußnote der Preisliste und in den FAQ.
Die Verbraucherzentrale konnte ihre Klage aber nicht in allen Punkten durchbringen. Sie hatte auch kritisiert, dass die Internetnutzung über einen Hotspot vom Vodafone Pass ausgeschlossen ist. Ohne Anrechnung auf das Datenkontingent können die Apps nur auf dem Gerät genutzt werden, in dem die SIM-Karte steckt. Diese Klage wies das Gericht ab. Vodafone schließe die Wahl des Endgerätes beim Tethering nicht aus, sondern rechne das Datenvolumen nur auf das vereinbarte Datenvolumen an. Das sei zulässig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können noch Einspruch einlegen. Die Konsequenzen für die Verbraucher sind auch noch offen. Bekommen die Pässe auch im Ausland Gültigkeit, dann könnten dadurch auch die Preise steigen. Vodafone hat sich dazu über noch nicht geäußert.
Alle Hintergründe der Klage können Sie in einem weiteren Bericht nachlesen.