BNetzA-Auktion

5G-Klagen: Telefónica scheitert - jetzt klagt die Telekom

Ob die Regeln für die 5G-Versteigerung korrekt sind, ist noch nicht entschieden, eine Auktion darf es aber sein. Mit einem ersten Antrag ist Telefónica also gescheitert - jetzt klagt die Telekom.
Von dpa /

Auch die Telekom klagt nun gegen die 5G-Vergabebedingungen Auch die Telekom klagt nun gegen die 5G-Vergabebedingungen
Bild: Deutsche Telekom
Die Bundes­netz­agentur darf die Frequenzen für das ultra­schnelle 5G-Mobil­funk­netz grund­sätz­lich über eine Verstei­ge­rung vergeben. Das hat das Verwal­tungs­ge­richt Köln entschieden und eine Klage des Netz­be­trei­bers Telefónica Deutsch­land abge­wiesen. Die Frequenz­ver­gabe über eine Verstei­ge­rung sei recht­mäßig, teilte das Gericht heute mit. Über die Klagen von Telefónica und anderen Mobil­funk­firmen gegen die von der Netz­agentur fest­ge­legten Regeln für die Verstei­ge­rung hat das Gericht aber noch nicht entschieden.

Telefónica hatte vor Gericht moniert, dass die Netz­agentur Frequenzen in die Verstei­ge­rung einbe­ziehe, die noch bis 2025 zur Nutzung zuge­teilt seien und deshalb derzeit gar nicht zur Verfü­gung stünden. Das Unter­nehmen hatte zudem beklagt, dass bestimmte für die lokale und regio­nale Nutzung vorge­se­hene Frequenzen nicht verstei­gert werden. Das Verwal­tungs­ge­richt entschied aber, dass die Bundes­netz­agentur die Grenzen ihres Beur­tei­lungs­spiel­raums nicht über­schritten habe. Gegen das Urteil kann Revi­sion einge­legt werden, über die das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt entscheidet.

Von größerer Bedeu­tung für die Verstei­ge­rung der 5G-Frequenzen könnten die Klagen gegen die Verga­be­re­geln sein. Telefónica und Voda­fone haben dazu bereits Eilan­träge beim Kölner Verwal­tungs­ge­richt gestellt, um die für Ende März geplante Verstei­ge­rung zu stoppen. Die Netz­be­treiber kriti­sieren etwa Ausnah­me­re­geln für Neuein­steiger - in diesem Falle das Unter­nehmen 1&1 Dril­lisch (United Internet) -, deren Ausbau­pflichten deut­lich schwä­cher sind als für die altein­ge­ses­senen Netz­be­treiber. Sollten sich die Kläger vor Gericht durch­setzen, würden die Verga­be­re­geln unwirksam und die Netz­agentur müsste das für den 5G-Ausbau zentrale Regel­werk neu erar­beiten.

Auch Telekom stellt Eilan­trag vor 5G-Auktion

Auch die Telekom klagt nun gegen die 5G-Vergabebedingungen Auch die Telekom klagt nun gegen die 5G-Vergabebedingungen
Bild: Deutsche Telekom
Vor der Auktion von Mobil­funk­fre­quenzen für den schnellen Stan­dard 5G pocht auch die Deut­sche Telekom auf eine rasche Klärung der recht­li­chen Rahmen­be­din­gungen. Man habe sich dazu entschieden, einen Eilan­trag beim Kölner Verwal­tungs­ge­richt zu stellen, sagte Telekom-Chef Tim Höttges heute in Köln. In den vergan­genen Wochen hatten bereits die anderen beiden deut­schen Netz­be­treiber Telefónica (o2) und Voda­fone diesen Weg gewählt.

"Ich hoffe, dass das Gericht die Eilan­träge und die Argu­mente, die vorge­tragen werden, berück­sich­tigt", sagte Höttges. Bei den Klagen geht es um die Verga­be­re­geln, welche die Bundes­netz­agentur fest­ge­legt hatte, beispiels­weise zur Versor­gung in der Fläche. Die Netz­be­treiber monieren, dass die Regeln teil­weise zu Unklar­heit führen und eine Öffnung eigener Anten­nen­an­lagen erzwungen werden könnte.

Die fünfte Mobil­funk­ge­nera­tion (5G) ist für die Indus­trie sehr wichtig, etwa für mitein­ander kommu­ni­zie­rende Maschinen und für selbst­fah­rende Autos. Außerdem bieten deut­lich höhere Band­breiten und kürzere Lauf­zeiten für die Daten (Latenz).

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