Rechtslage

Nicht zahlen: Unbestellte Handy-Dienste von Drittanbietern

Noch immer werden Handy-Kunden durch falsche Drittanbieter-Posten auf der Handy-Rechnung belästigt und geschädigt. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt die Schwarzen Schafe unter den Providern und gibt Tipps.
Von mit Material von dpa

Abzocke per Drittanbieter Abzocke per Drittanbieter
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Ob Premium-SMS, Dienste-Abos oder kostenpflichtige Mobilfunk-Hotlines und -Serviceleistungen: Drittanbieter können sich das Geld für solche Angebote einfach per Handyrechnung holen. Und es gibt viele schwarze Schafe, die das auch ohne entsprechenden Vertragsschluss tun, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg. Betroffene sollten die nicht bestellten und ungewollten Services nicht einfach zahlen, sondern nur den berechtigten Teil der Handyrechnung begleichen und den übrigen Rechnungsposten per Einschreiben mit Rückschein an den Mobilfunkanbieter widersprechen, so der Rat der Verbraucherschützer.

Denn der eigene Provider bleibe so lange erster Ansprechpartner für Beschwerden, wie er eine entsprechende Zahlung von Diensten Dritter verlangt. Dass ein Mobilfunkunternehmen Geld für solche Leistungen eintreibt, sich aber für Beschwerden rund um diese Forderungen nicht zuständig fühlt, ist nicht rechtens. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden (Az.: 2 O 340/14 / teltarif.de berichtete). Der Provider darf demnach nicht behaupten, dass sich der Kunde für die Gutschrift einer bestrittenen Forderung an den Drittanbieter wenden muss. Der Betroffene kann seine Beanstandungen direkt gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend machen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verbraucherzentrale: Das sind die Schwarzen Schafe

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Das Urteil es Landgerichts Potsdam erging seinerzeit gegen E-Plus (BASE), der Anbieter soll immer wieder durch unberechtigte Drittanbieter-Forderungen aufgefallen sein. Doch auch mobilcom-debitel falle in diesem Bereich negativ auf. Laut den Verbraucherschützern bezogen sich rund ein Viertel der Verbraucherbeschwerden, die in der ersten Hälfte des Jahres 2016 bei den Verbraucherzentralen bundesweit eingingen, auf mobilcom-debitel.

Der Kundenservice von mobilcom-debitel soll sich dabei mitunter recht rabiat benommen haben: Trotz bestrittener Forderungen habe der Provider eine Anschlusssperre angedroht und durchgeführt. Auch die Marktwächter Digitale Welt hatten die Praxis bei mobilcom-debitel bereits im vergangenen Sommer kritisiert. Juristische Prüfungen des Marktwächter-Teams ergaben: Diese Praxis nicht rechtens. Laut TKG § 45k Abs. 2 dürfe ein Provider zwar wegen Zahlungsverzugs und nach vorheriger schriftlicher Androhung den Anschluss sperren. Allerdings müsse sich der Kunde mit mindestens 75 Euro in Verzug befinden. Hat der Kunde gegenüber dem Anbieter einen Teil der Rechnung bestritten, dürfe der umstrittene Betrag bei der 75-Euro-Regelung nicht berücksichtigt werden.

Die einzige wirksame Methode, eine unberechtigte Abbuchung ganz zu unterbinden besteht darin, für den Mobilfunkvertrag eine Drittanbietersperre setzen zu lassen. Diese muss der Provider kostenfrei einrichten. Allerdings funktionieren dann gegebenenfalls gewünschte Dienste für Parkscheine oder ÖPNV-Tickets nicht mehr. Für Sperren, Widersprüche und Rückforderungen halten die Verbraucherzentralen vorformulierte Musterbriefe bereit.

In einem umfangreichen Ratgeber haben wir erläutert, wie man Drittanbieter-Abos richtig kündigt und eine Drittanbietersperre einrichtet.

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