Handy-Shops: Falsche Verträge, hohe Kosten
Gute Beratung in Deutschlands Handyläden ist oft Glücksache.
Bild: Vodafone
Die NRW-Verbraucherzentrale und das
NRW-Verbraucherschutzministerium
haben Kritik an der
Beratung in vielen Handyläden in Nordrhein-Westfalen geübt. Sie wollen vor allem gegen Intransparente Verträge mit zu hohen Kosten vorgehen.
„Der Handel kommt in vielen Fällen seiner
Informationspflicht nicht nach“, kritisierte Ministerin Ursula
Heinen-Esser (CDU) heute in Düsseldorf. Kunden hätten im
Gewirr von Kosten, Extras und Tarifen vielfach keine Chance und
stimmten in einer „Druck- und Überrumpelungssituation“ dem
vorgelegten Vertrag zu - ohne ihn richtig zu verstehen, erklärte der
Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldziniski.
14-tägiges Widerrufsrecht gefordert
Gute Beratung in Deutschlands Handyläden ist oft Glücksache.
Bild: Vodafone
Beide fordern ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wie es bei
Haustürgeschäften und Abschlüssen im Internet bereits gilt. Denn wenn
Kunden die tatsächlichen Vertragsbedingungen realisierten, bereuten
viele ihre Unterschrift und bei 24 Monaten Mindestlaufzeit könne der
Abschluss teuer werden. Heinen-Esser versprach, die Einführung eines
Widerrufsrechts auch im stationären Handel rechtlich zu prüfen und
dann bei der bundesweiten Konferenz aller Verbraucherschutzminister
einzubringen. Bisher gebe es eine "Schutzlücke", sagte sie.
Bisher können im Laden abgeschlossene Verträge in den allermeisten Fällen nicht widerrufen werden. Es bleibe oft nur eine gerichtliche Anfechtung des Vertrages oder eine Klage auf Schadenersatz, wenn der unterschriebene Vertrag wesentlich teurer sei als gedacht, erklärte die Verbraucherzentrale.
Seit einer Verordnung von Mitte 2017 müssen Shopbetreiber ihre Kunden vor dem Abschluss auf einem Produktinformationsblatt über die wichtigsten Rahmendaten des angebotenen Tarifs informieren. Dies unterbleibe noch viel zu oft, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale. Eine Stichprobe in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale habe ergeben, dass von 301 Telefongeschäften nur zwei das Informationsblatt von sich aus verteilt hätten. Neun von zehn Händlern hätten auch auf Nachfrage das Papier nicht herausgerückt.
VATM sieht nur Einzelfälle
Der Branchenverband der Telekommunikationsunternehmen VATM warb um Verständnis. "Unsere Mobilfunkanbieter erfüllen die Vorgaben der Transparenzverordnung, aber bei mehreren tausend stationären Shops und Partner-Shops deutschlandweit lässt sich leider nicht völlig ausschließen, dass es auch zu Versäumnissen kommt", sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner der Deutschen Presse-Agentur. Die Produktinformationsblätter seien online jederzeit verfügbar, würden dort aber nur sehr wenig abgerufen.
Versprechungen nicht eingehalten
Den Zorn der Verbraucher erregt regelmäßig auch die Tatsache, dass viele Anschlüsse die gebuchten Übertragungsgeschwindigkeiten in der Praxis bei weitem nicht einhalten. Nach einem gestern veröffentlichten Bericht der Bundesnetzagentur in Bonn halten nur rund 12,8 Prozent der Festnetzanschlüsse die versprochene Maximalgeschwindigkeit ein oder übertreffen sie sogar. Im Mobilfunk sind die Abstände noch größer. Kunden kamen nur bei 16,1 Prozent der Messungen über die Hälfte der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit. Gemessen wurden zwischen Oktober 2017 und Oktober 2018 rund 1,3 Millionen Anschlüsse.
Der VATM verwies auf die vielfach 100 Jahre alten Kupferkabel in Deutschland. Sie schränkten bei längeren Leitungen die Bandbreite dramatisch ein. Hinzu kämen in vielen Fällen veraltete Hardware und schlechte Verkabelungen im Haus, die die Unternehmen nicht beeinflussen könnten. "Wir setzen auf den Ausbau von Glasfaser bis ins Haus, da dann Bandbreiten oberhalb der Gigabitgrenze zuverlässig erreicht werden und nicht irgendwas abhängig von der trivialen Länge eines 100 Jahre alten Kupferdrahtes", sagte Grützner.
Die Verbraucherschützer sind nicht die einzigen, die die Beratungsqualität in den Mobilfunkshops kritisieren. Im Mai vorigen Jahres kam auch die Zeitschrift connect nach einem umfangreichen Test zu dem Schluss, dass gute Beratung in den stationären Shops Mangelware sei. Und zwar im gesamten DACH-Raum.