BREKO: Deal zwischen Vodafone & Telefónica ist Nebelkerze
Internet-Anschlusskasten von Vodafone. Welche Anbieter dürfen künftig hier rein?
Foto: Henning Gajek / teltarif.de
Vodafone hat der EU-Kommission vorgeschlagen, um die Genehmigung für die geplante Übernahme der Kabelnetze der deutschen Liberty-Global-Tochter Unitymedia (aktiv in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) aus Brüssel zu erhalten, nach erfolgter Übernahme sein TV-Kabelnetz für die Telefónica Deutschland zu öffnen. Laut Vodafone soll so „noch mehr Breitband-Wettbewerb“ erreicht werden.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) bleibt bei seiner nachdrücklich geäußerten Warnung vor dem Zusammenschluss zwischen Vodafone und Unitymedia: Dieser würde zu einer erheblichen Einschränkung des Wettbewerbs – und damit zu Nachteilen für Bürger und Unternehmen – führen. Zwar begrüßt der Glasfaserverband grundsätzlich Open-Access-Vereinbarungen – hier handele es sich jedoch um einen „Exklusiv-Deal“ zwischen zwei Großunternehmen. Daher ändere die aktuelle Ankündigung nichts an den negativen Auswirkungen der Übernahme in den Kabelmärkten sowie auf den „echten“ Glasfaserausbau mit Glasfaser ins Haus oder bis in die Wohnung (FTTB oder FTTH).
BREKO: Das ist eine Nebelkerze
Internet-Anschlusskasten von Vodafone. Welche Anbieter dürfen künftig hier rein?
Foto: Henning Gajek / teltarif.de
„Bei der Ankündigung von Vodafone handelt es sich um eine klassische Nebelkerze“, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Vielmehr würde sich die künftige Marktsituation sogar noch verschärfen, da der Kabelmarkt weiter abgeschottet wird. Man darf zudem nicht übersehen, dass es sich bei Vodafone und Telefónica um zwei de facto marktmächtige Mobilfunk-Unternehmen handelt, die diese Marktmacht auch auf Bündelangebote (mit Mobilfunk-Komponente) ausdehnen können.“
In diesem Zusammenhang sei es spannend, dass die Vereinbarung zwischen Vodafone und Telefónica noch während der laufenden 5G-Auktion bekanntgegeben wurde.
Auf dem „klassischen“ Kabelmarkt könnte der Zusammenschluss insbesondere negative Auswirkungen auf den Markt für Verträge mit der Wohnungswirtschaft zur Versorgung von Endkunden
(Gestattungsmarkt) haben. Hier läge der Marktanteil von Vodafone künftig bei rund 75 Prozent. Dies würde – ungeachtet eines möglichen Netzzugangs für Telefónica – in den meisten Fällen auch ein Monopol in puncto Kabel-Internet bedeuten. Warum? Weil in den Gestattungsverträgen (Vermietungsgesellschaften lassen Kabel-TV-Anbieter ins Haus und können deren Kosten mit den Mietern über den Mietvertrag pauschal abrechnen) meist entsprechende Exklusivitätsvereinbarungen zugunsten der Kabelanbieter vorhanden sind. Dort kann die Wohnungswirtschaft keine weiteren Verträge – etwa mit regionalen TK-Anbietern für Glasfaseranschlüsse bis in den Keller des Gebäudes (FTTB) oder bis direkt in die Wohnungen (FTTH) – mehr vereinbaren.
Negative Effekte auf den TK-Markt
Mindestens ebenso erheblich sind die negativen Effekte auf den Telekommunikationsmarkt – und hier insbesondere auf den Ausbau von reinen Glasfaseranschlüssen, also FTTB/FTTH-Netzen. Bei einer gemeinsamen TK-Marktbeherrschung des künftigen Vodafone-Kabelnetzes inklusive Netzzugang von Telefónica und Deutscher Telekom verbleibt kaum mehr Potenzial für einen zukunftssicheren FTTB-/FTTH-Ausbau in diesen Gebieten.
Dies würde vor allem regional tätige, mittelständische Unternehmen gefährden, die den Glasfaserausbau in der Praxis vorantreiben (82 Prozent der heute verfügbaren, reinen Glasfaseranschlüsse würden von den alternativen Netzbetreibern in Deutschland – mehrheitlich Mitgliedern des BREKO – gestellt). Für einen eigenwirtschaftlich realisierten, rentablen Glasfaserausbau bliebe somit praktisch kein Raum mehr. Die für Breitband-Internet ausgebauten Kabelgebiete würden so auf Jahre zur „Glasfaser-Diaspora“.
Keine Genehmigung möglich
Der BREKO sieht daher auch nach dem „Deal“ zwischen Vodafone und Telefónica keine Voraussetzungen für eine Genehmigung des geplanten Zusammenschlusses. BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers bleibt daher bei seinem klaren Fazit: „Die EU-Kommission muss die geplante Übernahme untersagen. Denn Zusammenschlüsse, durch die wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, sind mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren.“
Sollte die EU-Kommission wider Erwarten eine Genehmigung ins Auge fassen, wäre es nach Auffassung des BREKO unabdingbar, dass langfristig mit der Wohnungswirtschaft laufende (Gestattungs-)Verträge ein Sonderkündigungsrecht erhalten müssen, um hier auch Dritten – also lokal oder regional operierenden Netzbetreibern – Wettbewerb zu ermöglichen.