Veto

BREKO: Deal zwischen Vodafone & Telefónica ist Nebelkerze

Der Fachverband BREKO sieht in dem überraschenden Deal zwischen Vodafone und Telefónica eine Nebelkerze und appelliert an die EU, die Unitymedia-Fusion zu untersagen.
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Internet-Anschlusskasten von Vodafone. Welche Anbieter dürfen künftig hier rein? Internet-Anschlusskasten von Vodafone. Welche Anbieter dürfen künftig hier rein?
Foto: Henning Gajek / teltarif.de
Voda­fone hat der EU-Kommis­sion vorge­schlagen, um die Geneh­mi­gung für die geplante Über­nahme der Kabel­netze der deut­schen Liberty-Global-Tochter Unity­media (aktiv in Baden-Würt­tem­berg, Hessen, Nord­rhein-West­falen) aus Brüssel zu erhalten, nach erfolgter Über­nahme sein TV-Kabel­netz für die Telefónica Deutsch­land zu öffnen. Laut Voda­fone soll so „noch mehr Breit­band-Wett­be­werb“ erreicht werden.

Der Bundes­ver­band Breit­band­kom­mu­ni­ka­tion (BREKO) bleibt bei seiner nach­drück­lich geäu­ßerten Warnung vor dem Zusam­men­schluss zwischen Voda­fone und Unity­media: Dieser würde zu einer erheb­li­chen Einschrän­kung des Wett­be­werbs – und damit zu Nach­teilen für Bürger und Unter­nehmen – führen. Zwar begrüßt der Glas­fa­ser­ver­band grund­sätz­lich Open-Access-Verein­ba­rungen – hier handele es sich jedoch um einen „Exklusiv-Deal“ zwischen zwei Groß­un­ter­nehmen. Daher ändere die aktu­elle Ankün­di­gung nichts an den nega­tiven Auswir­kungen der Über­nahme in den Kabel­märkten sowie auf den „echten“ Glas­fa­ser­ausbau mit Glas­faser ins Haus oder bis in die Wohnung (FTTB oder FTTH).

BREKO: Das ist eine Nebel­kerze

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„Bei der Ankün­di­gung von Voda­fone handelt es sich um eine klas­si­sche Nebel­kerze“, kommen­tiert BREKO-Geschäfts­führer Dr. Stephan Albers. „Viel­mehr würde sich die künf­tige Markt­si­tua­tion sogar noch verschärfen, da der Kabel­markt weiter abge­schottet wird. Man darf zudem nicht über­sehen, dass es sich bei Voda­fone und Telefónica um zwei de facto markt­mäch­tige Mobil­funk-Unter­nehmen handelt, die diese Markt­macht auch auf Bünde­l­an­ge­bote (mit Mobil­funk-Kompo­nente) ausdehnen können.“ In diesem Zusam­men­hang sei es span­nend, dass die Verein­ba­rung zwischen Voda­fone und Telefónica noch während der laufenden 5G-Auktion bekannt­ge­geben wurde. Auf dem „klas­si­schen“ Kabel­markt könnte der Zusam­men­schluss insbe­son­dere nega­tive Auswir­kungen auf den Markt für Verträge mit der Wohnungs­wirt­schaft zur Versor­gung von Endkunden (Gestat­tungs­markt) haben. Hier läge der Markt­an­teil von Voda­fone künftig bei rund 75 Prozent. Dies würde – unge­achtet eines mögli­chen Netz­zu­gangs für Telefónica – in den meisten Fällen auch ein Monopol in puncto Kabel-Internet bedeuten. Warum? Weil in den Gestat­tungs­ver­trägen (Vermie­tungs­ge­sell­schaften lassen Kabel-TV-Anbieter ins Haus und können deren Kosten mit den Mietern über den Miet­ver­trag pauschal abrechnen) meist entspre­chende Exklu­si­vi­täts­ver­ein­ba­rungen zugunsten der Kabel­an­bieter vorhanden sind. Dort kann die Wohnungs­wirt­schaft keine weiteren Verträge – etwa mit regio­nalen TK-Anbie­tern für Glas­fa­ser­an­schlüsse bis in den Keller des Gebäudes (FTTB) oder bis direkt in die Wohnungen (FTTH) – mehr verein­baren.

Nega­tive Effekte auf den TK-Markt

Mindes­tens ebenso erheb­lich sind die nega­tiven Effekte auf den Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­markt – und hier insbe­son­dere auf den Ausbau von reinen Glas­fa­ser­an­schlüssen, also FTTB/FTTH-Netzen. Bei einer gemein­samen TK-Markt­be­herr­schung des künf­tigen Voda­fone-Kabel­netzes inklu­sive Netz­zu­gang von Telefónica und Deut­scher Telekom verbleibt kaum mehr Poten­zial für einen zukunfts­si­cheren FTTB-/FTTH-Ausbau in diesen Gebieten.

Dies würde vor allem regional tätige, mittel­stän­di­sche Unter­nehmen gefährden, die den Glas­fa­ser­ausbau in der Praxis voran­treiben (82 Prozent der heute verfüg­baren, reinen Glas­fa­ser­an­schlüsse würden von den alter­na­tiven Netz­be­trei­bern in Deutsch­land – mehr­heit­lich Mitglie­dern des BREKO – gestellt). Für einen eigen­wirt­schaft­lich reali­sierten, renta­blen Glas­fa­ser­ausbau bliebe somit prak­tisch kein Raum mehr. Die für Breit­band-Internet ausge­bauten Kabel­ge­biete würden so auf Jahre zur „Glas­faser-Diaspora“.

Keine Geneh­mi­gung möglich

Der BREKO sieht daher auch nach dem „Deal“ zwischen Voda­fone und Telefónica keine Voraus­set­zungen für eine Geneh­mi­gung des geplanten Zusam­men­schlusses. BREKO-Geschäfts­führer Dr. Stephan Albers bleibt daher bei seinem klaren Fazit: „Die EU-Kommis­sion muss die geplante Über­nahme unter­sagen. Denn Zusam­men­schlüsse, durch die wirk­samer Wett­be­werb erheb­lich behin­dert würde, sind mit geltendem Recht nicht zu verein­baren.“

Sollte die EU-Kommis­sion wider Erwarten eine Geneh­mi­gung ins Auge fassen, wäre es nach Auffas­sung des BREKO unab­dingbar, dass lang­fristig mit der Wohnungs­wirt­schaft laufende (Gestat­tungs-)Verträge ein Sonder­kün­di­gungs­recht erhalten müssen, um hier auch Dritten – also lokal oder regional operie­renden Netz­be­trei­bern – Wett­be­werb zu ermög­li­chen.

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