Statement

Unitymedia: Das ist der Grund für fehlendes Speed-Upgrade

Dass nicht alle Unitymedia-Kunden wie versprochen bis Jahresende kostenlos auf mindestens 30 MBit/s hochgestuft wurden, sorgt für Unmut. Unitymedia nimmt Stellung dazu und erläutert die Hintergründe.
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Unitymedia nimmt Stellung zum Ärger über das Speed-Upgrade Unitymedia nimmt Stellung zum Ärger über das Speed-Upgrade
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Aktuell gibt es vermehrt Diskus­sionen um den Kabel­netz­be­treiber Unity­media. Außer über den Raus­wurf des Deutschland­radio aus dem Kabel­netz disku­tieren Kunden und Markt­be­obachter momentan über die Art und Weise, wie Unity­media mit seinen Kunden umgeht.

teltarif.de hatte auf der Basis eines Handels­blatt-Arti­kels berichtet, Unity­media habe in einer Werbe­kampagne von August 2018 ver­sprochen, bis zum Jahres­wechsel die Surf­ge­schwindig­keit bei allen Bestands­kunden auf bis auf 30 MBit/s zu erhöhen, und das ohne Zusatz­kosten.

Kunden, die den Kabel­an­schluss als Posten der Neben­kos­ten­ab­rech­nung in Miet­woh­nungen in Anspruch nehmen, waren von dem Angebot aller­dings aus­ge­schlossen. Ein teltarif.de-Leser berichtet im Forum darüber, dass auch die direkten Vertrags­kunden von Unity­media von der Gratis-Umstel­lung aus­ge­schlossen seien, die über den Vertriebs­zweig des Kabel-Discoun­ters eazy gebucht hätten. Zu unserem Bericht hat Unity­media uns nun eine ausführ­liche Stel­lung­nahme zuge­sandt.

Unity­media-Begrün­dung: Sonder­ver­ein­ba­rungen mit Vermie­tern

Unitymedia nimmt Stellung zum Ärger über das Speed-Upgrade Unitymedia nimmt Stellung zum Ärger über das Speed-Upgrade
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Das kosten­lose Upgrade auf die Grund­ge­schwindig­keit von 30 MBit/s hätten bis Ende 2018 wie von Unity­media an­ge­kündigt eine halbe Million Internet-Kunden erhalten, schreibt der Kabel­netz­be­treiber in der Stellung­nahme. Darin ein­ge­schlossen seien "alle Kunden, mit denen wir einen ent­gelt­lichen Vertrag über ein Internet­produkt (z.B. 1play, 2play, 3play) ab­ge­schlossen haben".

Die Fälle, die im Handels­blatt an­ge­sprochen werden, würden eine "Sonder­konstellation" betreffen, bei denen einige Bewohner von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern ein "Schnup­per­an­gebot" im Sinne einer kosten­freien Internet-Minimal­ver­sorgung erhalten hätten. Zum Hinter­grund schreibt Unity­media: Mit einzelnen Haus­ge­sell­schaften gebe es Verein­ba­rungen, dass deren Mieter kostenlos eine solche Internet-Minimal­ver­sorgung, die in den meisten Fällen eine Surf­ge­schwin­dig­keit von etwa 1 bis 6 MBit/s ermög­licht, nutzen können.

Die Kunden aus dieser Gruppe müssten sich bei Unity­media "aus recht­li­chen Gründen formal regis­trieren", um den Inter­net­zu­gang nutzen zu dürfen. Sie würden damit aber hierfür keinen entgelt­li­chen Vertrag über ein 1play-, 2play- oder 3play-Produkt mit entspre­chender Mindest­ver­trags­lauf­zeit abschließen. Inter­net­kunden, die eine kosten­freie Minimal­ver­sorgung nutzen, sind laut Unity­media vom auto­ma­ti­schen Upgrade aus­ge­schlossen.

Das Ziel sei aber, dass auch diese Nutzer der Internet-Minimal­ver­sorgung dann später zu "rich­tigen Kunden" werden, indem sie ein Inter­net­pro­dukt mit einer hohen Inter­net­ge­schwin­dig­keit im Rahmen eines entgelt­li­chen Vertrages buchen (nämlich 1play-, 2play- oder 3play-Produkte). Letzt­lich stehe es also jedem Mieter frei, in ein Bezahl­pro­dukt von Unity­media zu wech­seln und damit von höheren Band­breiten zu profi­tieren. Wenn Kunden aus dieser Gruppe einen entgelt­li­chen Vertrag mit weniger als 30 MBit/s nutzten, habe Unity­media diese auch wie oben beschrieben im Rahmen des verspro­chenen Tempo-Upgrades auf 30 MBit/s hoch­ge­stuft.

Unity­media führt übri­gens in der Nacht vom 21. auf den 22. Januar eine Sender­um­stel­lung durch.

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