Unitymedia: Das ist der Grund für fehlendes Speed-Upgrade
Unitymedia nimmt Stellung zum Ärger über das Speed-Upgrade
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Aktuell gibt es vermehrt Diskussionen um den Kabelnetzbetreiber Unitymedia. Außer über den Rauswurf des Deutschlandradio aus dem Kabelnetz diskutieren Kunden und Marktbeobachter momentan über die Art und Weise, wie Unitymedia mit seinen Kunden umgeht.
teltarif.de hatte auf der Basis eines Handelsblatt-Artikels berichtet, Unitymedia habe in einer Werbekampagne von August 2018 versprochen, bis zum Jahreswechsel die Surfgeschwindigkeit bei allen Bestandskunden auf bis auf 30 MBit/s zu erhöhen, und das ohne Zusatzkosten.
Kunden, die den Kabelanschluss als Posten der Nebenkostenabrechnung in Mietwohnungen in Anspruch nehmen, waren von dem Angebot allerdings ausgeschlossen. Ein teltarif.de-Leser berichtet im Forum darüber, dass auch die direkten Vertragskunden von Unitymedia von der Gratis-Umstellung ausgeschlossen seien, die über den Vertriebszweig des Kabel-Discounters eazy gebucht hätten. Zu unserem Bericht hat Unitymedia uns nun eine ausführliche Stellungnahme zugesandt.
Unitymedia-Begründung: Sondervereinbarungen mit Vermietern
Unitymedia nimmt Stellung zum Ärger über das Speed-Upgrade
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Das kostenlose Upgrade auf die Grundgeschwindigkeit von 30 MBit/s hätten bis Ende 2018 wie von Unitymedia angekündigt eine halbe Million Internet-Kunden erhalten, schreibt der Kabelnetzbetreiber in der Stellungnahme. Darin eingeschlossen seien "alle Kunden, mit denen wir einen entgeltlichen Vertrag über ein Internetprodukt (z.B. 1play, 2play, 3play) abgeschlossen haben".
Die Fälle, die im Handelsblatt angesprochen werden, würden eine "Sonderkonstellation" betreffen, bei denen einige Bewohner von Mehrfamilienhäusern ein "Schnupperangebot" im Sinne einer kostenfreien Internet-Minimalversorgung erhalten hätten. Zum Hintergrund schreibt Unitymedia: Mit einzelnen Hausgesellschaften gebe es Vereinbarungen, dass deren Mieter kostenlos eine solche Internet-Minimalversorgung, die in den meisten Fällen eine Surfgeschwindigkeit von etwa 1 bis 6 MBit/s ermöglicht, nutzen können.
Die Kunden aus dieser Gruppe müssten sich bei Unitymedia "aus rechtlichen Gründen formal registrieren", um den Internetzugang nutzen zu dürfen. Sie würden damit aber hierfür keinen entgeltlichen Vertrag über ein 1play-, 2play- oder 3play-Produkt mit entsprechender Mindestvertragslaufzeit abschließen. Internetkunden, die eine kostenfreie Minimalversorgung nutzen, sind laut Unitymedia vom automatischen Upgrade ausgeschlossen.
Das Ziel sei aber, dass auch diese Nutzer der Internet-Minimalversorgung dann später zu "richtigen Kunden" werden, indem sie ein Internetprodukt mit einer hohen Internetgeschwindigkeit im Rahmen eines entgeltlichen Vertrages buchen (nämlich 1play-, 2play- oder 3play-Produkte). Letztlich stehe es also jedem Mieter frei, in ein Bezahlprodukt von Unitymedia zu wechseln und damit von höheren Bandbreiten zu profitieren. Wenn Kunden aus dieser Gruppe einen entgeltlichen Vertrag mit weniger als 30 MBit/s nutzten, habe Unitymedia diese auch wie oben beschrieben im Rahmen des versprochenen Tempo-Upgrades auf 30 MBit/s hochgestuft.
Unitymedia führt übrigens in der Nacht vom 21. auf den 22. Januar eine Senderumstellung durch.