Urheberrecht

Uploadfilter: Werden sie überhaupt funktionieren?

Die Schlacht um die umstrittene EU-Ur­heber­rechts­re­form ist vorerst entschieden. Doch noch steht nicht genau fest, welche Regeln in Zukunft in Deutsch­land gelten sollen. Die CDU will die Richtlinie ohne Up­load­filter umsetzen. Doch wie soll das funktionieren?
Von dpa /

Wird Deutschland die Urheberrechtsrichtlinie mit oder ohne Uploadfilter umsetzen Wird Deutschland die Urheberrechtsrichtlinie mit oder ohne Uploadfilter umsetzen?
Bild: dpa
Die endgül­tige Abstim­mung der EU-Staaten über die Reform des Urhe­ber­rechts wird voraus­sicht­lich eine Woche später als gedacht statt­finden. Als Termin sei nun der 15. April wahr­schein­lich, sagte ein Spre­cher der Vertre­tung der EU-Staaten in Brüssel. Es könne jedoch noch Ände­rungen geben. Ursprüng­lich stand der 9. April im Raum. Einen Grund, warum das Votum nun für den 15. April geplant sei, konnte der Spre­cher nicht nennen.

Das Euro­pa­par­la­ment hatte am Dienstag der heftig umstrit­tenen Reform des Urhe­ber­rechts ohne Ände­rungen zuge­stimmt. Zuvor hatten sich Unter­händler des Parla­ments und der EU-Staaten auf einen Kompro­miss des geplanten Vorha­bens geei­nigt. Bevor die Richt­linie in Kraft treten kann, müssen die EU-Staaten den Kompro­miss noch einmal bestä­tigen. Dies hatten sie im Februar schon einmal getan.

Gegner der Reform setzen dennoch all ihre Hoff­nung in dieses Votum. Würde Deutsch­land die Zustim­mung verwei­gern, käme die nötige Mehr­heit wohl nicht zustande. Das gilt jedoch als unwahr­schein­lich.

Die Copy­right-Reform soll das veral­tete Urhe­ber­recht in der EU ans digi­tale Zeit­alter anpassen und Urhe­bern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergü­tung sichern. Der Protest gegen das Vorhaben und insbe­son­dere gegen Artikel 13, der im finalen Gesetz Artikel 17 heißen wird, war zuletzt vor allem in Deutsch­land immer größer geworden. Kritiker wenden ein, dass Platt­formen wie YouTube nach Artikel 13 künftig schon beim Hoch­laden über­prüfen sollen, ob Inhalte urhe­ber­recht­lich geschütztes Mate­rial enthalten. Dies sei nur durch Upload­filter möglich, die mehr als nötig sperren würden.

Bundes­re­gie­rung "steht zu Kompro­miss"

Wird Deutschland die Urheberrechtsrichtlinie mit oder ohne Uploadfilter umsetzen Wird Deutschland die Urheberrechtsrichtlinie mit oder ohne Uploadfilter umsetzen?
Bild: dpa
Die Bundes­re­gie­rung will trotz Bedenken von Gegnern der Reform des euro­päi­schen Urhe­ber­rechts auch im letzten Schritt zustimmen. "Die Bundes­re­gie­rung steht zu dem ausge­han­delten Kompro­miss", sagte Regie­rungs­spre­cher Steffen Seibert kürz­lich in Berlin. An dieser Haltung habe sich nichts geän­dert. Man nehme "mit Respekt zur Kenntnis", dass das Euro­päi­sche Parla­ment die Reform bereits gebil­ligt habe. Falls die EU-Staaten erneut zustimmen, hätten sie rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in natio­nales Recht umzu­setzen.

Seibert betonte, die Rege­lungen seien "tech­no­lo­gie­neu­tral" formu­liert und jede Lösung, die solche Filter vermeide, sei gut. Eine Spre­cherin des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums erklärte hingegen, dass es nach aktu­ellem tech­no­lo­gi­schem Stand wohl auf eine "algo­rith­mus­ba­sierte Maßnahme" - also Filter - hinaus­liefe.

Die stell­ver­tre­tende Vorsit­zende der Links­frak­tion im Bundestag, Petra Sitte, forderte: "Auch die Bundes­re­gie­rung darf sich nicht weiter aus der Verant­wor­tung stehlen. Bei der Abstim­mung im Rat wird sie eine letzte Gele­gen­heit haben, den Bruch des Koali­ti­ons­ver­trags zu korri­gieren." Andern­falls müsse die Regie­rung endlich erklären, wie sie die neuen Vorgaben in Deutsch­land umsetzen wolle.

Der SPD-Euro­pa­po­li­tiker Tiemo Wölken rief die Bundes­re­gie­rung dazu auf, dem Vorhaben nicht erneut zuzu­stimmen. "Kata­rina Barley (SPD) als Justiz­mi­nis­terin und die Bundes­kanz­lerin sollten ihre Zustim­mung zu der Urhe­ber­rechts­re­form nun über­denken", sagte Wölken der "Rhei­ni­schen Post". Durch ein deut­sches Nein wäre die nötige Mehr­heit unter den EU-Staaten unwahr­schein­lich.

Barley hatte am Dienstag das Votum bedauert, aber nicht erkennen lassen, dass sie ihre vorhe­rige Zustim­mung zurück­zieht. In der ARD verwies die SPD-Poli­ti­kerin auf die zwei­jäh­rige Umset­zungs­frist und betonte, alle Betei­ligten müssten nun schauen, die Richt­linie so "user­freund­lich" wie möglich umzu­setzen, um eine größt­mög­liche Frei­heit im Netz zu erhalten. Union und SPD wollen dabei auf Upload-Filter verzichten.

Urhe­ber­schutz für Krea­tive - kann das ohne Inter­net­filter gehen?

Befür­worter und Gegner haben erbit­tert über die EU-Urhe­ber­rechts­re­form gestritten. Nach dem Votum des EU-Parla­ments für die Reform rücken nun Fragen in den Mittel­punkt, die sich mit der konkreten Umset­zung der Reform beschäf­tigen:

Ist die Urhe­ber­rechts­re­form bereits geltendes Recht?

Nein. Im Gegen­satz zu einer EU-Verord­nung muss eine Richt­linie von den einzelnen EU-Staaten in natio­nales Recht umge­setzt werden. Für diese Aufgabe haben sie zwei Jahre Zeit. Bevor die Richt­linie in Kraft tritt, müssen die EU-Staaten dem nun vom Parla­ment gebil­ligten Kompro­miss aber noch einmal zustimmen. Dieses Votum wird voraus­sicht­lich am 15. April statt­finden.

Werden mit der Richt­linie nun tatsäch­lich Upload­filter zur Pflicht?

Upload­filter werden in der Richt­linie nicht explizit erwähnt. Doch die meisten Experten gehen davon aus, dass Upload­filter trotzdem einge­setzt werden müssen, weil die Masse der hoch­ge­la­denen Inhalte nicht manuell auf ihre Nutzungs­rechte über­prüft werden kann. Die CDU hat aller­dings schon vor der Abstim­mung im EU-Parla­ment ange­kün­digt, die Richt­linie ohne Upload­filter umsetzen zu wollen.

Wie soll das funk­tio­nieren?

Nach den Vorstel­lungen der CDU sollen geschützte Inhalte - "jedes original Musik­stück, Film oder Audio­book" - mit einem digi­talen Finger­ab­druck versehen werden. Damit könne jedes Werk zwei­fels­frei iden­ti­fi­ziert und dem Urheber zuge­ordnet werden.

Und damit sollen Upload­filter über­flüssig werden?

Auch nach dem Konzept der CDU muss es ein tech­ni­sches System geben, dass einen Abgleich vornimmt, die Union nennt es aber nicht "Upload­filter". Der "Finger­ab­druck" der Inhalte soll dem Konzept zufolge bei den Platt­form-Betrei­bern hinter­legt werden und sei Voraus­set­zung dafür, dass Urheber für ihre Werke von den Platt­formen bezahlt werden können. Ober­halb einer Baga­tell­grenze würde der Urheber von den Platt­formen bei einem Upload eines nicht bereits lizen­zierten Inhalts infor­miert werden und hätte dann drei Möglich­keiten: 1. Er verlangt die Löschung von der Platt­form. 2. Er bietet eine Lizenz an und wird entspre­chend vergütet. 3. Er verzichtet auf weitere Maßnahmen, wodurch der entspre­chende Inhalt dauer­haft lizenz­frei auf der Platt­form erscheinen kann. Das Papier der CDU gibt aber bislang keine Auskunft darüber, was passieren soll, wenn Urheber sich weigern, eine Lizenz zu vergeben und sich nicht an dem "Finger­ab­druck"-System betei­ligen.

Sind solche Filter nicht schon bereits im Einsatz?

Ja. So hat Micro­soft das System "PhotoDNA" entwi­ckelt, mit dem inzwi­schen etliche Provider sicher­stellen, dass bekannte Fotos von miss­brauchten Kindern nicht ins Netz geladen werden können. Der Google-Video­dienst YouTube verwendet das System "Content ID", bei dem Rech­te­inhaber ihre geschützten Inhalte für einen Abgleich bereit­stellen. "Content ID" vergleicht von YouTube-Usern hoch­ge­la­dene Videos mit diesen Refe­renz­da­teien. Die Rech­te­inhaber können selbst entscheiden, ob sie den Upload zulassen, um dann die Werbe­ein­nahmen zu erhalten oder das Video sperren. Face­book betreibt ein ähnlich funk­tio­nie­rendes System.

Wo kommen Upload­filter, so wie wir sie heute kennen, an ihre Grenzen?

Systeme wie "Content ID" und die entspre­chenden Filter bei Face­book erkennen unver­än­derte Musik­vi­deos in der Regel sehr gut. Aller­dings kommt es auch immer wieder zu falschen Zuord­nungen. So wurden in der Vergan­gen­heit immer wieder Videos gesperrt, in denen jemand Klavier­musik von Johann Sebas­tian Bach spielt, weil die Rechte daran fälsch­li­cher­weise Sony Music Global zuge­spro­chen wurden. Dabei sind die Stücke gemein­frei. Bislang einge­setzte Filter kommen auch dann an ihre Grenzen, wenn plötz­lich neue Anfor­de­rungen umge­setzt werden müssen. So hatten die Systeme von YouTube und Face­book erheb­liche Mühe, die Video­auf­nahmen des Atten­tä­ters von Christ­church zu blockieren, weil es etli­chen Nutzern gelang, die auto­ma­ti­sche Erken­nung mit Verän­de­rungen am Video auszu­tricksen. Face­book konnte in den ersten 24 Stunden nach dem Attentat zwar 1,2 Millionen Videos beim Hoch­laden stoppen, hundert­tau­sende Versionen wurden aber erst später erkannt und dann gelöscht.

Sind von den Upload­fil­tern vor allem die Internet-Riesen wie Google und Face­book betroffen?

Die Befür­worter der Richt­linie haben immer wieder damit argu­men­tiert, es sei an der Zeit, große Internet-Konzerne stärker an der Finan­zie­rung der Inhalte zu betei­ligen, von denen sie auch stark profi­tieren. Daher zielt die Reform stark darauf, die Rahmen­be­din­gungen zu schaffen, um Google, Face­book und andere Konzerne zur Kasse zu bitten. Kritiker wie der Rechts­ex­perte Martin Kret­schmer befürchten aller­dings, dass klei­nere Platt­formen viel härter getroffen werden als die Netz­gi­ganten. Für die Mark­t­riesen sei es viel einfa­cher, entspre­chende Lizenzen zu erwerben als für die vielen kleinen Dienste. In der Richt­linie werden zwar Anbieter von der Verpflich­tung befreit, deren Dienste seit weniger als drei Jahren zur Verfü­gung stehen, weniger als zehn Millionen Euro Jahres­um­satz machen und weniger als fünf Millionen Nutzern haben. Es müssen aller­dings alle drei Bedin­gungen erfüllt sein, um bei der Haftungs­pflicht unter die Ausnahme zu fallen.

Mehr zum Thema Urheberrecht