Klage: US-Staaten sind gegen Fusion von Sprint und T-Mobile
Ob sich T-Mobile mit Sprint in den USA vereinen kann?
(c) dpa
Zehn Generalstaatsanwaltschaften in den USA haben
Klage gegen die angestrebte Fusion des Telekommunikationsunternehmens Sprint mit der Telekom-Tochter
T-Mobile eingereicht. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft in New
York mit. Neben New York sind die Bundesstaaten Kalifornien,
Colorado, Maryland, Michigan, Mississippi, Nevada, Virginia und
Wisconsin sowie der District of Columbia (Washington D.C.) beteiligt.
"Die Fusion von T-Mobile und Sprint würde nicht nur landesweit irreparablen Schaden für Mobilfunkkunden anrichten, in dem der Zugang zu günstigen, verlässlichen Drahtlosdiensten für Millionen Amerikaner abgeschnitten wird", sagte die Generalstaatsanwältin von New York, Letitia James.
Er würde auch besonders Menschen mit niedrigen Einkommen und Minderheiten treffen. "Dies ist genau die Art von konsumentenfeindlicher, arbeitsplatzvernichtender Mega-Fusion, die zu verhindern unsere Wettbewerbsgesetze gemacht sind", sagte sie.
Zusammenschluss kartellrechtlich umstritten
Ob sich T-Mobile mit Sprint in den USA vereinen kann?
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Neben den Justizbehörden regt sich offenbar auch bei den
Kartellwächtern Widerstand gegen die Fusion, wie das "Wall Street
Journal" im April berichtete.
Dass der 26 Milliarden Dollar (23 Milliarden Euro) schwere Zusammenschluss kartellrechtlich umstritten ist, kommt wenig überraschend. T-Mobile ist die Nummer drei, Sprint die Nummer vier im hart umkämpften und von wenigen Anbietern dominierten US-Mobilfunkmarkt. Fusionspläne waren schon in der Vergangenheit an den Wettbewerbshütern gescheitert.
Auch beim aktuellen Versuch haben US-Abgeordnete bereits große Bedenken geäußert, die Vorstandschefs mussten deshalb schon im Repräsentantenhaus Rede und Antwort stehen. Ursprünglich wollte T-Mobile die Fusion noch vor Juli abschließen.
Vor wenigen Wochen erst hatte der Chef der US-Regulierungsbehörde FCC, Ajit Pai, erklärt, dass er den Zusammenschluss empfehlen werde. Details lesen Sie in einer weiteren Meldung.