Bestraft

teltarif hilft: Wechsel in teureren Drillisch-Tarif - für 100 Euro?

Normalerweise sollte sich ein Provider freuen, wenn ein Kunde in einen Tarif mit mehr Leistung wechselt und dafür mehr bezahlen will. Nicht so Drillisch: Ein Kunde sollte dafür fast 100 Euro zahlen.
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Tarifwechsel bei DeutschlandSIM mit Hindernissen Tarifwechsel bei DeutschlandSIM mit Hindernissen
Bild: DeutschlandSIM/Drillisch
Das Geschäfts­mo­dell von Mobil­funk-Discoun­tern und Billig-Airlines wird in der Fach­sprache manchmal als "no frills" bezeichnet, was über­setzt "ohne Schnick­schnack" heißt: Der Kunde bekommt eine vorher fest­ge­legte Leis­tung (meist über das Internet gebucht) zu einem güns­tigen Preis. Aber wehe, wenn er Sonder­wün­sche hat - dann drohen mitunter saftige Zusatz­ge­bühren.

Eine derar­tige Zusatz­ge­bühr, die im Laufe der Unter­neh­mens­ge­schichte von Dril­lisch immer wieder einmal auftauchte, ist die "Vorfäl­lig­keits­ge­bühr": Sie wird verlangt, wenn der Kunde vor dem Ende der Mindest­ver­trags­lauf­zeit aus seinem Mobil­funk­ver­trag aussteigen und in einen anderen Tarif wech­seln möchte. Beim Wechsel in einen Tarif mit güns­ti­gerer Grund­ge­bühr kann man das wirt­schaft­lich recht­fer­tigen - aber bei einem Wechsel in einen Tarif mit höherer Grund­ge­bühr?

Einge­führt wurde die Vorfäl­lig­keits­ge­bühr im März 2016. Damals konnten im Monat der Tari­f­um­stel­lung theo­re­tisch sogar drei­fache Kosten auf der Dril­lisch-Rech­nung anfallen: Die Vorfäl­lig­keit als Summe der bis zum regu­lären Vertrags­ende anfal­lenden alten Grund­ge­bühren, die erste neue Grund­ge­bühr und dazu noch eine einma­lige Umstel­lungs­ge­bühr. Kurz darauf ruderte Dril­lisch etwas zurück, führte aber das grund­sätz­liche Proze­dere mit der Vorfäl­lig­keit so nach und nach bei allen Mobil­funk-Marken ein. Tarifwechsel bei DeutschlandSIM mit Hindernissen Tarifwechsel bei DeutschlandSIM mit Hindernissen
Bild: DeutschlandSIM/Drillisch

Kunde sollte fast 100 Euro Vorfäl­lig­keit bezahlen

Kürz­lich wandte sich ein Dril­lisch-Kunde an unsere Redak­tion. Er nutzte den Deutsch­landSIM All-In 100 mit einer Grund­ge­bühr von 4,95 Euro, der im Herbst 2012 vertrieben wurde und damals 100 Frei­mi­nuten, 100 Frei-SMS sowie 500 MB im Telefónica-Netz beinhalte. Die Mindest­ver­trags­lauf­zeit war im Herbst 2014 abge­laufen und seither hatte sich der Vertrag immer still­schwei­gend um weitere 12 Monate verlän­gert. Ohne den Tarif zu wech­seln oder die Grund­ge­bühr zu erhöhen hatte Dril­lisch dem Kunden das Daten­vo­lumen im Jahr 2017 auf 1 GB erhöht.

Doch auch das war dem Kunden mitt­ler­weile zu wenig. Als er im Februar dieses Jahres in seinem Kunden­center einen Tarif­wechsel auf den Deutsch­landSIM LTE 2000 National durch­führen wollte, der momentan 3 GB Daten­vo­lumen beinhaltet, staunte er nicht schlecht: Zusätz­lich zur zukünftig doppelten Grund­ge­bühr von 9,99 Euro sollte er für den Wechsel einen einma­ligen Bereit­stel­lungs­preis von 14,99 Euro sowie eine Vorfäl­lig­keits­ge­bühr von saftigen 98,59 Euro bezahlen.

Hier wurde schnell klar, dass diese Vorfäl­lig­keits­ge­bühr mit ihrer ursprüng­li­chen Aufgabe (Abgel­tung der rest­li­chen Grund­ge­bühren bis Lauf­zeit­ende) nichts mehr zu tun hatte: Selbst wenn man ungüns­ti­ger­weise Februar und November als volle Monate mitrechnen würde, sollte die Abgel­tungs-Gebühr für die rest­li­chen 10 Monate der Lauf­zeit maximal 49,50 Euro betragen - was bei einem Wechsel in einen Tarif mit doppelt so hoher Grund­ge­bühr aber eben­falls kaum zu recht­fer­tigen ist. Das Tarifwechselangebot im Kundencenter des Kunden Das Tarifwechselangebot im Kundencenter des Kunden
Bild: teltarif.de / Leserzuschrift

Dril­lisch beharrt zunächst auf Vorfäl­lig­keits­ge­bühr

Die Groß­mutter des mögli­cher­weise noch jugend­li­chen Dril­lisch-Kunden schil­derte unserer Redak­tion den Fall und sandte zum Beweis einen Screen­shot vom Kunden­center mit. "Meine Frage ist, ob dies auch bei anderen Anbie­tern gängige Praxis ist; wozu muss man eine Vorfäl­lig­keit in Höhe von fast 100 Euro bezahlen? Den Bereit­stel­lungs­preis kann man ja noch akzep­tieren, aber ich finde das unver­schämt", kommen­tierte sie den Vorgang und bat um Hilfe.

Wir konfron­tierten Dril­lisch mit der Sache und nannten den momen­tanen Tarif, den gewünschten neuen Tarif und wiesen auf die über­zo­gene Gebühr hin. In einer ersten allge­meinen Antwort schrieb Dril­lisch: "In der Regel wird keine Vorfäl­lig­keits­ge­bühr bei einem soge­nannten Upgrade erhoben. Sollte die Kundin aller­dings aus einem bestehenden 24-Monats­ver­trag beispiels­weise in einen monat­lich künd­baren Tarif wech­seln wollen ist die Sach­lage anders einzu­schätzen." In der Tat hätte der neue Tarif eine monat­liche Kündi­gungs­frist gehabt, die 24-mona­tige Mindest­ver­trags­lauf­zeit des alten Tarifs war aber bereits seit mehreren Jahren abge­laufen.

Lösung: Kunde darf in einen simply-Tarif wech­seln

teltarif.de wies darauf hin, dass der Kunde ja auch einfach kündigen und zu einem anderen Anbieter gehen könne. Schließ­lich erklärte sich Dril­lisch aber zu einem Kompro­miss­an­gebot bereit: "Aktuell bieten wir bei Deutsch­landSIM nur Verträge an, die monat­lich kündbar sind. Da der Kunde einen Lauf­zeit-Tarif hat, ist ein Wechsel in einen monat­lich künd­baren Tarif nur in Verbin­dung mit Vorfäl­lig­keits­kosten möglich. Alter­nativ können wir dem Kunden jedoch einen kosten­freien Marken­wechsel - ohne Vorfäl­lig­keits­kosten, aber mit einer neuen Mindest­lauf­zeit von 24 Monaten - anbieten. Zum Beispiel simply LTE 3000 mit 24 Monaten Lauf­zeit [für] 7,99 Euro pro Monat".

Unter der Bedin­gung, dass bei diesem Marken- und Tarif­wechsel auch eine Rufnum­mern­por­tie­rung ohne Aufpreis durch­ge­führt wird, erklärte sich die Groß­mutter des Kunden einver­standen. Für drei Euro monat­lich mehr hat der Kunde nun eine unli­mi­tierte Allnet- und SMS-Flat sowie 3 GB Daten­vo­lumen. Und die komplette Inklu­siv­leis­tung ist auch im EU-Roaming nutzbar, was beim natio­nalen Deutsch­landSIM-Tarif ohne Roaming nicht der Fall gewesen wäre.

Der einzige "Preis", den der Kunde für die Umstel­lung nun bezahlt, ist, dass die 24-mona­tige Mindest­ver­trags­lauf­zeit erneut beginnt. "Vielen Dank für Ihren Einsatz. [Der Enkel] bedankt sich eben­falls. Mit dem Anruf von Dril­lisch hat alles geklappt, der neue Vertrag soll ab 14.3. aktiv werden. Wir hätten das alleine bestimmt nicht geschafft. Ich freue mich, dass es Euch gibt", bedankte sich die Groß­mutter bei unserer Redak­tion.

Die Frage ist aller­dings, warum ein derar­tiges Angebot zum Wechsel der Marke bei Dril­lisch nur über die Vermitt­lung von teltarif.de gemacht wird und nicht grund­sätz­lich immer. Dril­lisch hat ja schließ­lich zahl­reiche Marken mit sehr vielen Tarifen im Angebot, die entgegen dem ersten Anschein nicht immer zu 100 Prozent iden­tisch sind. Ein toller Service von Dril­lisch wäre, wenn über das Kunden­center der sofor­tige Marken- und Tarif­wechsel in einen höher­wer­tigen Tarif inklu­sive Rufnum­mern­por­tie­rung ohne Gebühren möglich wäre.

Die manchmal recht häufigen und etwas unüber­sicht­li­chen Preis­än­de­rungen bei den Dril­lisch-Marken finden Sie auf unserer Über­sichts­seite zu den Dril­lisch-Tarif­än­de­rungen.

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