Zero Rating

Telekom: "StreamOn läuft erstmal weiter"

Die Deutsche Telekom will an StreamOn weiter festhalten und dazu alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Rund 1,7 Millionen Kunden wären von einer Einstellung betroffen.
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Montage: teltarif.de
Wie berichtet hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass das StreamOn-Angebot der Deutschen Telekom in Teilen rechtswidrig ist. Das Gericht folge der Auffassung der Bundesnetzagentur, dass die Drosselung von Videostreams auf 480p dem Grundsatz der Netzneutralität widerspricht und gemäß Regulierung die Optionen nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch im EU-Ausland greifen müssen.

Die Telekom hatte StreamOn im April vergangenen Jahres eingeführt. Mittlerweile nutzen nach Angaben des Bonner Mobilfunk-Netzbetreibers rund 1,7 Millionen Kunden die Zero-Rating-Optionen. Mehr als 350 Inhalte-Anbieter hat die Telefongesellschaft in den vergangenen rund eineinhalb Jahren für die Optionen gewonnen. Nur die Dienste dieser Anbieter werden bei StreamOn berücksichtigt, sodass das bei der Nutzung anfallende Datenvolumen nicht berechnet wird.

Gab es bei StreamOn zunächst Zero Rating für Musik- und Videodienste, so wurde im Vorfeld der Berliner IFA im August mit StreamOn Gaming eine weitere Sparte eingeführt. Diese Option ist in den meisten Tarifen kostenpflichtig, während es sich bei den Streaming-Features um kostenlose Zubuch-Möglichkeiten zu einem bestehenden Vertrag handelt.

Telekom: "Urteil hat keine unmittelbare Auswirkung"

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Auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln will die Telekom an den umstrittenen Optionen vorerst festhalten: "Die Gerichtsentscheidung hat auf unser StreamOn-Angebot keine unmittelbare Auswirkung", so die Pressestelle des Unternehmens gegenüber teltarif.de. "Im Interesse unserer Kunden werden wir weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit StreamOn weiter angeboten werden kann."

Wie berichtet ist nun noch eine Beschwerde gegen das Urteil möglich. Dieser Schritt ist wohl mit der angekündigten Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel gemeint. Entscheiden muss das Oberverwaltungsgericht Münster. Wie schnell das Gericht über SteamOn urteilen wird, ist nicht absehbar. In jedem Fall dürfte die Telekom so wiederum einige Monate Zeit gewinnen, in denen die Zero-Rating-Optionen weiter verfügbar sind. An eine Anpassung gemäß den von der Bundesnetzagentur auferlegten Auflagen denkt die Telekom offenbar weiterhin nicht. Stattdessen würde der Netzbetreiber StreamOn im Zweifelsfall eher einstellen. In der Stellungnahme der Pressestelle heißt es nämlich abschließend: "Eine Einstellung von StreamOn würde einen großen Nachteil für unsere mehr als 1,7 Millionen Kunden sowie die über 350 Inhalte-Partner bedeuten." Hintergrund dürfte vor allem die Roam-like-at-home-Auflage sein, deren Umsetzung für die Telekom wirtschaftlich kaum darstellbar wäre.

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