StreamOn ist in Teilen rechtswidrig
Die BNetzA hat ihre Entscheidung zu StreamOn der Telekom gefällt
Foto: Teleokom, Montage: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihre Kritik an der mobilen Daten-Flatrate StreamOn der Telekom bekräftigt und Teilaspekte der Zubuchoption untersagt. Mit der Entscheidung werde sichergestellt, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden, hieß es. "StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden", betonte Jochen Homann, Präsident der Behörde. "Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig."
So muss das Angebot nach Vorgabe der Bundesnetzagentur auch im europäischen Ausland unterschiedslos zur Verfügung stehen, ohne dass es vom Inklusivvolumen abgezogen wird. Zudem muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. "Das Verbot der Drosselung von Videostreaming sichert nicht nur die Vielfalt des Internets, sondern stärkt auch die Anbieter von Videostreaming-Diensten, die auf höherauflösende Inhalte setzen", sagte Homann.
"StreamOn muss dem Roam-Like-At-Home-Prinzip entsprechen und Kunden muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen", sagt Homann weiter. "Im Interesse der Kunden sorgen wir dafür, dass StreamOn den Vorgaben zu Roaming und zur Netzneutralität Rechnung trägt.
Erfolgsprodukt StreamOn
Die BNetzA hat ihre Entscheidung zu StreamOn der Telekom gefällt
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Beim StreamOn-Angebot der Telekom werden bestimmte datenintensive Dienste von Content-Partnern wie Apple Music, Netflix oder YouTube gegen eine Pauschale nicht auf das Datenkonto des Kunden angerechnet. In bestimmten Tarifen wurde jedoch bei Video-Streaming die Übertragungsrate gedrosselt. Verbraucherschützer und Netzaktivisten sehen in dem Angebot allerdings generell die Gefahr einer Aushöhlung der Netzneutralität.
Ungeachtet der Entwicklungen rund um das Thema der Netzneutralität, zeigt sich die Deutsche Telekom ganz zufrieden mit der Akzeptanz durch ihre Kunden. Mehr als 600 000 Kunden mit einem Mobilfunkvertrag MagentaMobil M oder besser haben sich bisher für die kostenfreie Streaming-Option entschieden.
Die Telekom hat nun bis Ende März 2018 Zeit, nachzubessern. Andernfalls droht ein Zwangsgeld. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Behörde hatte ihre Kritik bereits im Oktober erläutert und die Telekom zur Abhilfe aufgefordert.
Die Deutsche Telekom hat die Bundesnetzagentur aufgrund ihrer Entscheidung zu den StreamOn-Optionen mittlerweile scharf kritisiert.