Streaming

StreamOn ist in Teilen rechtswidrig

Mit StreamOn bietet die Deutsche Telekom in ihren MagentaMobil-Tarifen eine Option zum Streamen von Musik und Video an, was nicht auf das Inklusiv-Volumen angerechnet wird. Nun hat die BNetzA die Option in Teilaspekten untersagt.
Von Stefan Kirchner mit Material von dpa

StreamOn Die BNetzA hat ihre Entscheidung zu StreamOn der Telekom gefällt
Foto: Teleokom, Montage: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihre Kritik an der mobilen Daten-Flatrate StreamOn der Telekom bekräftigt und Teilaspekte der Zubuchoption untersagt. Mit der Entscheidung werde sichergestellt, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netz­neutralität eingehalten werden, hieß es. "StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden", betonte Jochen Homann, Präsident der Behörde. "Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig."

So muss das Angebot nach Vorgabe der Bundes­netzagentur auch im europäischen Ausland unterschiedslos zur Verfügung stehen, ohne dass es vom Inklusiv­volumen abgezogen wird. Zudem muss Video­streaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. "Das Verbot der Drosselung von Video­streaming sichert nicht nur die Vielfalt des Internets, sondern stärkt auch die Anbieter von Video­streaming-Diensten, die auf höher­auflösende Inhalte setzen", sagte Homann.

"StreamOn muss dem Roam-Like-At-Home-Prinzip entsprechen und Kunden muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen", sagt Homann weiter. "Im Interesse der Kunden sorgen wir dafür, dass StreamOn den Vorgaben zu Roaming und zur Netzneutralität Rechnung trägt.

Erfolgsprodukt StreamOn

StreamOn Die BNetzA hat ihre Entscheidung zu StreamOn der Telekom gefällt
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Beim StreamOn-Angebot der Telekom werden bestimmte daten­intensive Dienste von Content-Partnern wie Apple Music, Netflix oder YouTube gegen eine Pauschale nicht auf das Datenkonto des Kunden angerechnet. In bestimmten Tarifen wurde jedoch bei Video-Streaming die Übertragungs­rate gedrosselt. Verbraucher­schützer und Netz­aktivisten sehen in dem Angebot allerdings generell die Gefahr einer Aushöhlung der Netz­neutralität.

Ungeachtet der Entwicklungen rund um das Thema der Netzneutralität, zeigt sich die Deutsche Telekom ganz zufrieden mit der Akzeptanz durch ihre Kunden. Mehr als 600 000 Kunden mit einem Mobilfunk­vertrag MagentaMobil M oder besser haben sich bisher für die kostenfreie Streaming-Option entschieden.

Die Telekom hat nun bis Ende März 2018 Zeit, nachzubessern. Andernfalls droht ein Zwangsgeld. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Behörde hatte ihre Kritik bereits im Oktober erläutert und die Telekom zur Abhilfe aufgefordert.

Die Deutsche Telekom hat die Bundesnetzagentur aufgrund ihrer Entscheidung zu den StreamOn-Optionen mittlerweile scharf kritisiert.

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