Editorial: Klage bis ans Ende aller Zeiten
Telekom an der Börse: Aus dem Dauerprozess lassen sich interessante Rechtsfragen ableiten
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Lang, lang ist's her: Im Juni 2000, beim
Dritten Börsengang der
Deutschen Telekom, machte der Bund ein
glänzendes Geschäft: 200 Millionen T-Aktien, die bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau lagerten, wurden für 66,50 Euro pro
Stück verkauft. Zum Vergleich: Beim ersten Börsengang der Telekom 1996
waren pro Aktie gerade einmal 28,50 DM (14,57 Euro)
erlöst worden - die Rabatte für Kleinanleger, die die Aktie lange hielten,
noch nicht eingerechnet. Binnen weniger als vier Jahren hatte sich der
Wert der Telekommunikationssparte der ehemaligen Bundespost also mehr
als verviereinhalbfacht.
Telekom an der Börse: Aus dem Dauerprozess lassen sich interessante Rechtsfragen ableiten
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Was folgte, ist bekannt: Auf den Höhenflug, der das Papier sogar in
der Spitze auf über 100 Euro trieb, folgte der jähe Absturz auf
unter 10 Euro. Aktuell notiert die T-Aktie bei 16 Euro. Die
Wertsteigerung liegt bei mageren 10 Prozent - gerade einmal ein
halbes Prozent pro Jahr. Da ist die Geldentwertung durch Inflation
deutlich höher gewesen. Andererseits hat die Deutsche Telekom die
meisten Jahre eine gute Dividende ausgeschüttet. Addiert seit dem
Börsengang sind es 11,19 Euro. In Summe - Wertsteigerung plus
Dividende - ergibt sich seit dem ersten Börsengang also ein deutlich
höherer Zinssatz, als in Sparbuch oder Lebensversicherung gebracht
hätten.
Wer also die T-Aktie beim ersten Börsengang gekauft und seitdem gehalten hat, hat also kein schlechtes Geschäft gemacht. Er hat aber ein sehr gutes Geschäft verpasst, nämlich den Verkauf der T-Aktie rund um ihren Höchststand. Wer während der Euphorie eingestiegen ist, hat hingegen viel Geld verloren.
Einen Teil ihrer Verluste wollen die Anleger, die beim dritten Börsengang eingestiegen waren, sich von der Telekom über eine Klage zurückholen. Denn damals verschwieg der Verkaufsprospekt nach Ansicht der Anleger einige wichtige Risiken. Insbesondere war der Wert der von der Telekom gehaltenen Immobilien, insbesondere zahlreiche Vermittlungsstellen, in den Bilanzen wohl recht optimistisch angesetzt worden, um es mal vorsichtig auszudrücken.
Hauptursache für den Kursrutsch der T-Aktie waren aber sicher nicht ein oder zwei Milliarden Euro hin oder her bei der Immobilienwertung, sondern das Platzen der dot-com-Blase, die zuvor so gut wie alle Telekom- und Internet-Aktien auf unrealistische Höhen getrieben hatte. Zudem muss man ganz offen fragen, wie viele der Kleinanleger, die sich damals von der Hoffnung treiben ließen, dass der Höhenflug ewig weitergehen würde, den Prospekt überhaupt gelesen und verstanden und zur Grundlage ihrer Kaufentscheidung gemacht hatten.
Dauerprozess
Am Ende haben also beide Seiten - Telekom wie die durch einen Anwalt gesammelt vertretenen Kleinanleger - gute Argumente für ihren Standpunkt, warum aufgrund des fehlerhaften Prospekts (k)ein Schadensersatz gezahlt werden sollte. Wie in solchen Fällen üblich, landete die Sache vor Gericht. Ein Ende des Prozesses ist bis heute nicht absehbar. Im Gegenteil, jüngst haben beide Seiten angekündigt, erneut die Revision eines Entscheids des Oberlandesgerichts Frankfurts in einem Musterverfahren beim Bundesgerichtshof zu begehren.
Schon die erneute Revision dürfte ein bis zwei weitere Jahre dauern. Erfolgt dann erneut die Rückverweisung zum OLG Frankfurt, gehen weitere ein bis zwei Jahre ins Land, bis dann hoffentlich dieser eine Musterprozess endlich abgeschlossen ist, also ca. 20 Jahre nach dem Börsengang. Schlimmer noch: Bleibt es bei der Aussage aus dem aktuellen Musterverfahren, dass die Frage, ob der Prospekt vom Anleger überhaupt beachtet worden ist, pro Anleger gesondert entschieden werden muss, dann werden die derzeit ruhenden Einzelverfahren der einzelnen Anleger alle einzeln entschieden werden müssen. Da stellen sich dann durchaus interessante Rechtsfragen, wie die, ob die dann zum Zeitpunkt des Einzelprozesses 80-jährige Ehefrau und Alleinerbin des zwischenzeitlich im Alter von 75 Jahren verstorbenen Anlegers sich überhaupt daran erinnern kann, ob ihr Mann damals, als sie 55 Jahre alt war, einen bestimmten Prospekt gelesen hat oder nicht.
Mit anderen Worten: Gewiss ist bis heute lediglich, dass die Aktionärsklage gegen die Telekom mehreren Anwälten ein auskömmliches Einkommen beschert hat. Alles andere ist eineinhalb Jahrzehnte später weiterhin offen. Die deutsche Justiz arbeitet zwar gründlich. Aber extrem langsam.
Zu fordern ist, dass wichtige Prozesse wie dieser hier, wo es um Millionen Euro für eine große Gruppe von Geschädigten geht, schneller erledigt werden. Zum einen müssten dazu die Gerichte die wichtigen Verfahren vorziehen, zum anderen müsste die Gebührenordnung so modifiziert werden, dass es sich für die Anwälte nicht lohnt, zeitverzögernde Anträge zu stellen. Einfach ist eine solche Reform der Justiz sicher nicht. Wünschenswert im Sinne der Verbraucher und der Rechtssicherheit aber schon!