Rechtsweg

Bericht: Auch Telekom erwägt Eil­antrag gegen 5G-Auktion

Nach Telefónica erwägt nun auch die Deutsche Telekom einen Eilantrag gegen das Vergabeverfahren für die 5G-Frequenzen. Verzögerungen bei der Auktion sind denkbar.
Von

Zweiter Eilantrag gegen 5G-Auktion? Zweiter Eilantrag gegen 5G-Auktion?
Foto: picture alliance/Friso Gentsch/dpa
Nach Telefónica will nun mögli­cher­weise auch die Deut­sche Telekom einen Eilan­trag gegen die für Mitte März geplante Auktion zur Vergabe der Frequenzen für den neuen Mobil­funk­stan­dard 5G stellen. Das Handels­blatt zitiert einen Telekom-Spre­cher mit den Worten: "Wir haben bislang keinen Eilan­trag erhoben, um den Zeit­plan der Auktion nicht zu verzö­gern." Nachdem Telefónica einen Eilan­trag gestellt habe, verän­dere sich die Verfah­rens­lage, sodass auch die Telekom alle recht­li­chen Möglich­keiten prüft.

Schon der Eilan­trag der Telefónica kann den geplanten Zeit­plan für die Vergabe der neuen Mobil­funk­fre­quenzen ins Wanken bringen. "Derzeit ist nicht absehbar, wann eine Entschei­dung fällt", so Michael Ott, Spre­cher des Verwal­tungs­ge­richtes in Köln, im Handels­blatt.

Telefónica spricht von "Rechts­wid­rig­keit"

Zweiter Eilantrag gegen 5G-Auktion? Zweiter Eilantrag gegen 5G-Auktion?
Foto: picture alliance/Friso Gentsch/dpa
Der Zeitung liegen mitt­ler­weile auch weitere Details aus dem 60-seitigen Eilan­trag der Telefónica vor. So hätten die Anwälte des Unter­neh­mens wört­lich von einer "Rechts­wid­rig­keit der Präsi­den­ten­kam­mer­ent­schei­dung" gespro­chen. Dabei hätte der Münchner Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­kon­zern vor allem die Viel­zahl der poli­tisch moti­vierten Entschei­dungen beklagt.

Unter anderem geht es dabei um die Einfluss­nahme von Poli­ti­kern aus Bund und Ländern auf die Versor­gungs­auf­lagen, die erfolg­rei­chen Bewerber erfüllen müssen. Vorge­sehen ist unter anderem, dass die Bieter bis Ende 2022 mindes­tens 98 Prozent aller Haus­halte wenigs­tens mit 100 MBit/s versorgen müssen. Zwei Jahre später sollen alle Landes- und Staats­straßen mit mindes­tens 50 MBit/s versorgt sein. Dies sei, wie Telefónica inzwi­schen gegen­über der Presse erklärte, mit dem zur Auktion stehenden Frequenz­spek­trum nicht machbar und bedeute quasi einen Rück­griff auf Bestands­spek­trum, welches bereits mit anderen Ausbau­auf­lagen belegt sei. Hinzu komme die Unklar­heit in den Rege­lungen zur Zusam­men­ar­beit mit alter­na­tiven Anbie­tern und zum inner­deut­schen Roaming.

"Diese Rechts­un­si­cher­heit ist Gift für die notwen­digen massiven Inves­ti­tionen in den künf­tigen Netz­ausbau. Milli­ar­den­in­ves­ti­tionen können nicht auf Basis unklarer Regeln getä­tigt werden. Es muss im Inter­esse aller Betei­ligten sein, dass noch vor einer Auktion Klar­heit und Planungs­si­cher­heit herge­stellt wird", so Telefónca-CEO Markus Haas.

Neues Spek­trum wird erst Ende 2020 zuge­teilt

Telefónica bestä­tigte, dass der Eilan­trag zu einer Verzö­ge­rung des Verga­be­ver­fah­rens führen kann. Einen Einfluss auf den groß­flä­chigen Start von 5G in Deutsch­land hätte dies nach Auffas­sung der Tele­fon­ge­sell­schaft aller­dings nicht. Das zur Dispo­si­tion stehende Frequenz­spek­trum werden den erfolg­rei­chen Bietern ohnehin erst ab Ende 2020 zuge­teilt.

Mehr zum Thema 5G