Musik-Downloads

Faktisch ohne Wirkung: Aus für Streamripper Convert2mp3

Die Musik­indus­trie feiert es als einen großen Erfolg gegen aus ihrer Sicht ille­gale Down­loads: Convert2mp3, eine der welt­weit meist­genutzten Stream-Ripping-Websites, hat ihren Dienst einge­stellt. Faktisch ist das Aus jedoch nahezu ohne Wirkung.
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Aus für Convert2MP3 Aus für Convert2MP3
Screenshot: Michael Fuhr
Die Musik­indus­trie feiert es als einen großen Erfolg gegen aus ihrer Sicht ille­gale Down­loads: Convert2mp3, eine der welt­weit meist­genutzten Stream-Ripping-Websites, hat ihren Dienst einge­stellt. Darauf hatten sich die Betreiber der Seite mit IFPI (Inter­national Fede­ration of the Phono­graphic Industry) und dem Bundes­verband Musik­indus­trie (BVMI) im Rahmen eines gericht­lichen Verfah­rens geei­nigt, das die beiden Verbände im Namen ihrer Mitglieds­unter­nehmen koor­diniert haben. Die in Deutsch­land ansäs­sige Website verzeich­nete allein in den letzten 12 Monaten 684 Millionen Besu­cher aus aller Welt.

Gegen Convert2mp3 war von deut­schen Musik­firmen wegen aus ihrer Sicht "erheb­licher und anhal­tender Urhe­berrechts­verlet­zungen" vor dem Land­gericht Hamburg Klage erhoben worden. Der nun geschlos­sene Vergleich sah die globale Abschal­tung von Convert2mp3 sowie aller weiteren "rechts­verlet­zenden Websites" der Betreiber vor. Darüber hinaus wurde die Website verpflichtet, die Convert2mp3-Domain an IFPI zu über­geben und sich umfas­send zu verpflichten, in Zukunft nicht gegen Urhe­berrechte zu verstoßen oder Kopier­schutz­maßnahmen zu umgehen. Das ist inzwi­schen geschehen. Zuvor hatte das LG Hamburg bereits eine einst­weilige Verfü­gung gegen Convert2mp3 erlassen, weil der Dienst tech­nische Schutz­maßnahmen umging und Soft­ware nutzte, die dies ermög­lichte.

Anwalt: Stream­ripping legal

Aus für Convert2MP3 Aus für Convert2MP3
Screenshot: Michael Fuhr
Das was die Musik­indus­trie als Sieg gegen ille­gale Down­loads feiert, ist aller­dings recht­lich umstritten. Medi­enrechts­anwalt Chris­tian Solmecke vertritt seit Jahren die Auffas­sung, dass der Down­load eines YouTube-Videos oder dessen Tonspur unter bestimmten Voraus­setzung legal ist. Für den privaten Gebrauch stellt es seiner Auffas­sung nach kein Problem dar, sofern Nutzer keinen Kopier­schutz umgehen und die herun­terge­ladene Datei nur privat nutzen. Verboten sei dagegen die Weiter­verbrei­tung und öffent­liche Auffüh­rung.

Andere Juristen wie Rechts­anwalt Thomas Stadler sind dagegen der Ansicht, es sei vermut­lich nicht legal, Musik, die vom Urheber nicht ausdrück­lich zum Down­load vorge­sehen ist, mit Hilfe von Stream­rippern herun­terzu­laden. Selbst dann nicht, wenn es ein Recht auf Privat­kopie gebe. In den Nutzungs­bedin­gungen von Soundcloud würde beispiels­weise sehr deut­lich zum Ausdruck gebracht, dass das Kopieren und Rippen von Inhalten nur dann erlaubt ist, wenn der maßgeb­liche Uploader die Möglich­keit eines Down­loads ausdrück­lich vorge­sehen habe.

Zahl­reiche Alter­nativen

Faktisch ist das Verbot aber ohne Wirkung: Convert2mp3 war zwar eines der größten, aber nur eines von hunderten Portalen zum Herun­terladen von Videos oder Audio-Files von Youtube oder anderen Video- bezie­hungs­weise Audio-Portalen. Der Browser Firefox listet nach Such­begriffen wie "Youtube Down­load" in seinem Add-on-Portal seiten­weise Alter­nativen, die nach einem Kurz­test von teltarif.de auch fast alle funk­tionieren. Auch popu­läre Websites wie Filsh sind weiter online.

Allge­mein ist das Herun­terladen und der Besitz von Musik­dateien eine ausster­bende Gattung. Musik­strea­ming-Portale wie Spotify boomen immer stärker, vielen reicht zudem das kosten­lose Strea­ming von Musik bei Youtube aus, ohne das Audio­file besitzen zu müssen.

Wir geben Ihnen einen Über­blick über die verschie­denen Preise und Features der zahl­reichen Musik-Strea­ming­dienste.

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