Faktisch ohne Wirkung: Aus für Streamripper Convert2mp3
Aus für Convert2MP3
Screenshot: Michael Fuhr
Die Musikindustrie feiert es als einen großen Erfolg gegen aus ihrer Sicht illegale Downloads: Convert2mp3, eine der weltweit meistgenutzten Stream-Ripping-Websites, hat ihren Dienst eingestellt. Darauf hatten sich die Betreiber der Seite mit IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) und dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI) im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens geeinigt, das die beiden Verbände im Namen ihrer Mitgliedsunternehmen koordiniert haben. Die in Deutschland ansässige Website verzeichnete allein in den letzten 12 Monaten 684 Millionen Besucher aus aller Welt.
Gegen Convert2mp3 war von deutschen Musikfirmen wegen aus ihrer Sicht "erheblicher und anhaltender Urheberrechtsverletzungen" vor dem Landgericht Hamburg Klage erhoben worden. Der nun geschlossene Vergleich sah die globale Abschaltung von Convert2mp3 sowie aller weiteren "rechtsverletzenden Websites" der Betreiber vor. Darüber hinaus wurde die Website verpflichtet, die Convert2mp3-Domain an IFPI zu übergeben und sich umfassend zu verpflichten, in Zukunft nicht gegen Urheberrechte zu verstoßen oder Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen. Das ist inzwischen geschehen. Zuvor hatte das LG Hamburg bereits eine einstweilige Verfügung gegen Convert2mp3 erlassen, weil der Dienst technische Schutzmaßnahmen umging und Software nutzte, die dies ermöglichte.
Anwalt: Streamripping legal
Aus für Convert2MP3
Screenshot: Michael Fuhr
Das was die Musikindustrie als Sieg gegen illegale Downloads feiert, ist allerdings rechtlich umstritten. Medienrechtsanwalt Christian Solmecke vertritt seit Jahren die Auffassung, dass der Download eines YouTube-Videos oder dessen Tonspur unter bestimmten Voraussetzung legal ist. Für den privaten Gebrauch stellt es seiner Auffassung nach kein Problem dar, sofern Nutzer keinen Kopierschutz umgehen und die heruntergeladene Datei nur privat nutzen. Verboten sei dagegen die Weiterverbreitung und öffentliche Aufführung.
Andere Juristen wie Rechtsanwalt Thomas Stadler sind dagegen der Ansicht, es sei vermutlich nicht legal, Musik, die vom Urheber nicht ausdrücklich zum Download vorgesehen ist, mit Hilfe von Streamrippern herunterzuladen. Selbst dann nicht, wenn es ein Recht auf Privatkopie gebe. In den Nutzungsbedingungen von Soundcloud würde beispielsweise sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Kopieren und Rippen von Inhalten nur dann erlaubt ist, wenn der maßgebliche Uploader die Möglichkeit eines Downloads ausdrücklich vorgesehen habe.
Zahlreiche Alternativen
Faktisch ist das Verbot aber ohne Wirkung: Convert2mp3 war zwar eines der größten, aber nur eines von hunderten Portalen zum Herunterladen von Videos oder Audio-Files von Youtube oder anderen Video- beziehungsweise Audio-Portalen. Der Browser Firefox listet nach Suchbegriffen wie "Youtube Download" in seinem Add-on-Portal seitenweise Alternativen, die nach einem Kurztest von teltarif.de auch fast alle funktionieren. Auch populäre Websites wie Filsh sind weiter online.
Allgemein ist das Herunterladen und der Besitz von Musikdateien eine aussterbende Gattung. Musikstreaming-Portale wie Spotify boomen immer stärker, vielen reicht zudem das kostenlose Streaming von Musik bei Youtube aus, ohne das Audiofile besitzen zu müssen.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Preise und Features der zahlreichen Musik-Streamingdienste.