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TV-Sender und Streaming-Inhalte bei IPTV-Angeboten

Bei vielen Kabelangeboten mit Fernsehen gibt es nicht selten die HD-Angebote der Privaten nur in kostenpflichtigen Zusatzpaketen. Doch wieso ist das so und warum kostet RTL extra? teltarif.de hat einen kleinen Blick hinter die Kulissen geworfen.
Aus Berlin berichtet Stefan Kirchner

Fernsehen im Netz Das Lizenzgeflecht für IP-basierendes Fernsehen ist komplex
Bild: teltarif.de
TV-Sender werden nicht mehr auf die Art und Weise konsumiert, wie es früher mal der Fall war. Da gab es wenige Sender über das TV-Kabel, manche setzten auf die Satelliten­schüssel auf dem Balkon und andere waren froh, wenn die Sender über die normale Stabantenne auf dem Dach ohne Aussetzer ankamen.

Heutzutage hat sich die Fernseh­landschaft teils deutlich geändert: Angebote mit Kabel-Fernsehen oder IP-basierendes TV über den (V)DSL-Anschluss werden zur Norm - und das Sender­angebot ändert sich im selben Rutsch. Schnell kommt dabei die Frage auf, warum eigentlich das Angebot an Sendern teilweise je nach Anbieter der TV-Optionen so unterschiedlich ausfällt.

Schuld daran, wenn man es so formulieren will, ist das komplizierte Verfahren der Rechte­vergabe zur Übertragung. Auf einer Veranstaltung von purtel.com konnte teltarif.de nähere Details zu den manchmal unnötig büro­kratischen Vorgängen in Erfahrung bringen.

Auch wenn die Ende November offiziell angekündigte White-Label-Lösung purTV nicht das erste Angebot seiner Art auf dem deutschen Markt ist, so stellt es eine gewisse Zäsur dar. Denn damit können auch kleine regionale Betreiber von Kabelnetz- oder Glasfaser­angeboten ihrer nicht selten vergleichs­weise überschaubaren Kunden­anzahl Fernsehen als Komplettpaket anbieten.

Vier Verträge für ein Komplettangebot

Fernsehen im Netz Das Lizenzgeflecht für IP-basierendes Fernsehen ist komplex
Bild: teltarif.de
Während der Veranstaltung wurde ein größerer Fokus auf die rechtliche Seite des Angebots gelegt und weniger darauf, wie es technisch umgesetzt wird. Denn: Es braucht mehrere Lizenz­verträge, um Kunden ein möglichst umfassendes oder maßgeschneidertes Angebot an Sendern bieten zu können. Auf die einfachste Ebene herunter­gebrochen, ergeben sich folgende vier Grund­verträge für ein IPTV-Angebot.

Vertrag #1: Dieser wird mit der GEMA geschlossen und umfasst lediglich die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF und deren Sparten­sender, sowie die regionalen Programme (MDR, HR, BR, WDR, NDR, etc.). Hierbei werden lediglich die Urheber­rechte abgegolten, aber keine weiteren Lizenz­rechte. Die Ausstrahlung von nicht-linearen Inhalten und der Sender in HD-Qualität gehört je nach Empfangsgerät mit dazu.

Vertrag #2: Der zweite Lizenzvertrag wird mit der Verwertungs­gesellschaft VG Media abgeschlossen, um die privaten Sender der Medien­gruppe ProSiebenSat1 übertragen zu können. Hier ist zu beachten, dass das Sender­angebot ausschließlich linear übertragen werden darf und keine HD-Inhalte umfasst.

Vertrag #3: Separat lizenziert werden muss die RTL-Sendergruppe, wobei hier wie im Vertrag mit VG Media die entsprechenden Urheber­rechte, Leistungs­schutzrechte für die produzierten Inhalte und auch Rechte für das Weiter­senden enthalten sind. Zu beachten ist, dass der Vertrag mit der RTL-Gruppe im Gegensatz zu ProSiebenSat1 sowohl die Standard­auflösung als auch die HD-Sender umfasst. Auch etwaige Zusatz­rechte wie Replay-Funktion oder 7-Tage-Verfügbarkeit sind in diesem Vertrags­paket mit enthalten.

Vertrag #4: Will ein IPTV-Anbieter seinen Kunden über die purTV-Lösung auch die privaten Sender von ProSiebenSat1 in HD-Qualität anbieten, wird ein vierter Vertrag nötig. Im Gegensatz zu den anderen wird dieser mit content4tv direkt abgeschlossen, dem Partner für Lizenz­rechte der purTV-Plattform. Darin sind die HD-Sender der ProSiebenSat1-Mediengruppe enthalten, weitere Privat­sender abseits der zwei großen deutschen Privatsender-Gruppen in HD-Qualität und diverse Pay-TV-Angebote sowie fremd­sprachige Sender. Auch hier gilt wieder: Alle Inhalte sind nur linear zu haben, aber dafür mit Zusatzrechten.

Je nach Zusatzleistung oder Spezial-Wünschen des Anbieters können Zusatz-Verträge nötig werden. Anzumerken ist zudem, dass die obengenannten Verträge ausschließlich vom TV-Paketanbieter mit content4tv oder einem anderen White-Label-Anbieter abgeschlossen werden und nicht vom Endkunden.

Grenzüberschreitendes Fernsehen

Auch wenn ein Netz­betreiber die Zusatz­rechte für das IPTV-Angebot erwirbt, ist der Empfang der Sender auf den lokalen Internet­anschluss beschränkt. Heißt im Klartext: Nur am IPTV-Receiver und dem Smartphone/Tablet im heimischen WLAN ist der Empfang von TV-Inhalten lizenziert und auch möglich. Will man außerhalb der eigenen vier Wände Fernsehen schauen, dann ist dies rein rechtlich gesehen derzeit nicht möglich. Dass es technisch sehr wohl zu realisieren ist, spielt in diesem Fall keine Rolle.

Zumindest im Fall der öffentlich-rechtlichen Sender arbeitet die EU-Kommission an einer gesetzlichen Neugestaltung, um den Empfang grenz­überschreitend zu ermöglichen. Unter anderem soll die Richtlinie für den Empfang von Kabel- und Satelliten­inhalten so erweitert werden, dass die erworbenen Lizenz­rechte innerhalb der ganzen EU gelten. Quasi eine Art digitaler Binnenmarkt für Medieninhalte.

Derzeit müssen Betreiber von Mediatheken oft für jedes Land einzeln die Lizenz­rechte erwerben, sollte ein Empfang über die Landes­grenzen der Sende­anstalt hinaus geplant sein. Genau dieses Geoblocking will die EU-Kommission eigenen Plänen zufolge bis 2019 abschaffen und die Bereit­stellung von digitalen Inhalten über Online-Dienste enorm vereinfachen - was entsprechenden Protest der Film­schaffenden in Europa nach sich gezogen hat. So wird argumentiert, dass die Finanzierung der europäischen Film­industrie gefährdet sei, wenn die Lizenz­rechte zum Ausstrahlen von Filmen und Serien nicht für jedes Land separat ausgehandelt werden könnten.

Zahlungsbereitschaft ist vorhanden

Die Pläne, respektive Vorschläge für eine Gesetzes­änderung haben sowohl der Rechts­ausschuss als auch das Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit abgelehnt, wie die auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei Wilde Beuger Solmecke berichtet [Link entfernt] . Effektiv wird es daher bei der bisher als Territorial­prinzip bekannten Regelung bleiben, ausgenommen sind einzig Nachrichten­sendungen. Lediglich Streaming-Anbieter müssen ihren Abonnenten den Konsum für wenige Wochen im Ausland ermöglichen, was IPTV-Anbieter im gleichen Atemzug explizit ausschließt. Wirklich grenz­überschreitendes Fernsehen, einschließlich der Nutzung von Mediatheken, bleibt damit bis auf weiteres ein Wunschtraum - oder eine aufwändige Bastellösung im rechtlich fragwürdigen Rahmen.

Zumindest kostenpflichtige Streaming­dienste können während des Urlaubs im Ausland ohne Zusatzkosten oder Geoblocking innerhalb der EU genutzt werden [Link entfernt] . Für Fernsehen über eine IPTV-Lösung gilt dies jedoch nicht, da es sich rechtlich gesehen nicht um ein Streaming-Angebot handelt.

Warum sich die Medienindustrie nach wie vor schwer tut, ihre Inhalte auch im EU-Ausland anzubieten, ist reine Spekulation. Dem Argument, dass deutsche Bürger kein Geld ausgeben wollen, kann, zumindest dem Kantar TNS Digitalisierungs­bericht 2017 [Link entfernt] zufolge, ein wenig der Wind aus den Segeln genommen werden. Dem Bericht nach verwenden insgesamt 29,8 Prozent aller Befragten eine Form von Pay-TV, egal ob zahlungs­pflichtige Livestreams, VoD-Dienste oder klassisches Pay-TV wie zum Beispiel Sky. An einer mangelnden Zahlungsbereitschaft liegt es also eher weniger.

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