FM-Transmitter: Das müssen Sie beim Betrieb beachten
Viele FM-Transmitter überschreiten trotz CE-Siegel die von der BNetzA vorgegebene Sendeleistung
Bild: Michael Fuhr
FM-Transmitter sind von Natur aus eine sehr gute Erfindung: Hiermit ist es beispielsweise möglich Musik vom Smartphone auf einer freien UKW-Frequenz im Auto- oder dem Küchenradio zu hören, falls kein AUX-Anschluss oder Bluetooth vorhanden sind. Dennoch müssen Nutzer aufpassen, denn die Grenze zwischen Legalität und Illegalität ist bei den kleinen Geräten schnell überschritten.
Hauptproblem: Zu hohe Sendeleistungen
Viele FM-Transmitter überschreiten trotz CE-Siegel die von der BNetzA vorgegebene Sendeleistung
Bild: Michael Fuhr
Die Nutzung von FM-Transmittern ist in Deutschland erst seit 2006 erlaubt. Der Einsatz ist allerdings relativ stark eingeschränkt, denn die Bundesnetzagentur gibt vor, dass ein solches Kleingerät nicht mehr als 50 Nanowatt (nW) effektive Strahlungsleistung (ERP) abgeben darf. Vor allem Geräte aus dem China-Markt erfüllen diese Vorschriften aber zumeist nicht. Wie berichtet, hatte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr den Vertrieb von sage und schreibe 744 000 FM-Transmittern untersagt. Es sind Stecknadeln im Heuhaufen, denn viele dürften bereits im Besitz solcher illegaler UKW-Minisender sein, ohne es zu wissen.
Freilich ist es für den Nutzer nicht einfach zu erkennen, ob er sich mit dem Betrieb noch im rechtlich geschützten Rahmen aufhält. Ein einfacher Versuch wäre etwa, die Reichweite mit einem herkömmlichen UKW-Radio auszutesten. Mit der von der Netzagentur erlaubten Sendeleistung sollte mit der erlaubten Strahlungsleistung das Signal nur im Nahbereich um den Sender, also in einem Radius von rund fünf Metern auf UKW hörbar sein. Reicht es aber für die gesamte Wohnung aus oder sogar mehrere Straßenzüge weit, kann man davon ausgehen, dass man ohne es zu wissen einen Piratensender betreibt.
Kurztest: Ein FM-Transmitter versorgte ein ganzes Wohngebiet
Ein Schnelltest von teltarif.de mit vier UKW-Minisendern ergab, dass bei dreien die UKW-Signale noch in bis zu 300 Metern Entfernung hörbar waren. Mit einem Modell, das wir bei einem großen deutschen Elektroversand erworben hatten, konnten wir das gesamte Wohngebiet versorgen. Nur bei einem dieser Kleingeräte endete die UKW-Reichweite tatsächlich im gleichen Zimmer.
Hier verstößt man gleich gegen mehrere Vorschriften: Neben dem Betrieb eines Gerätes mit unerlaubter Strahlungsleistung liegt auch bei der Verbreitung von Musik über Rundfunk ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.
teltarif.de liegen allerdings keine Informationen darüber vor, ob die Bundesnetzagentur bereits aktiv gegen die Betreiber solcher Sender vorgegangen ist. Das war bisher nur der Fall, wenn der Nutzer mit dem Betrieb des Mini-Senders eine offizielle Funkfrequenz eines Hörfunkprogramms gestört hat. Etwa, indem er den Sender direkt auf dieser oder einer Nachbarfrequenz betrieben hat.
Immer nach wirklich freier Frequenz Ausschau halten
Nutzer sollten also in jedem Fall vorher mit einem UKW-Radio nach einer freien Frequenz Ausschau halten. Das ist bei der heutigen starken UKW-Bandbelegung oft nicht einfach. Schutzabstände zu Ortssender-Frequenzen von mindestens 0,3 MHz sind nicht mehr einzuhalten, da das Band restlos überfüllt ist. Vor allem im Auto sollte man nur FM-Transmitter verwenden, die immer automatisch nach freien Frequenzen Ausschau halten. Nicht erlaubt ist ein Dauerbetrieb des FM-Transmitters mit einem leeren Träger. Nach dem Betrieb sollte der Kunde also den Kleinsender immer komplett vom Netz trennen.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, beim Kauf von Geräten darauf zu achten, dass diese CE-gekennzeichnet sind. Doch Tests haben bereits ergeben, dass auch viele dieser Geräte ab Werk mit zu hohen Strahlungsleistungen arbeiten. Auch unsere vier Testmodelle tragen alle das CE-Siegel.
Manipulation des Mini-Senders nicht erlaubt
Selbstverständlich ist auch jegliche Manipulation des FM-Transmitters zur Erhöhung der Reichweite nicht erlaubt. Wer beispielsweise das Gerät aufschraubt, einen Metalldraht mit der Sendeantenne verbindet und nach außen leitet, macht sich strafbar.
Da es bisher keine Liste gibt, welche Geräte tatsächlich die Vorgaben der Bundesnetzagentur einhalten, lässt man Kunden im Regen stehen. Rein rechtlich machen sich viele strafbar, denn der Besitz von UKW-Sendern mit unerlaubt hoher Sendeleistung ist in Deutschland zwar erlaubt, aber nicht deren Betrieb.
In einer Bilderstrecke haben wir für Sie aktuelle Auto-Adapter und Blackboxen für den DAB+-Empfang vorgestellt.