Hintergrund

Wie bekommt ein Wohnungsloser eine Prepaidkarte?

Wer in Deutsch­land lebt, aber beispiels­weise als Wohnungs­loser keinen festen Wohn­sitz hat, tut sich mitunter schwer damit, eine Prepaid­karte mit Regis­trie­rungs-Zwang zu erhalten. Die BNetzA erklärt, wie es geht.
Von

Prepaid-Registrierung bei Wohnungslosen Prepaid-Registrierung bei Wohnungslosen
Bild: dpa
Vor zwei Jahren führte der Gesetz­geber in Deutsch­land eine allge­meine Iden­tifi­zierungs­pflicht für Prepaid­karten ein, die ab dem 1. Juli 2017 neu regis­triert werden. Dabei muss in jedem Fall ein Ausweis­doku­ment vorge­legt werden.

Über diverse Probleme, die dabei beispiels­weise für Ausländer entstehen können, haben wir damals bereits berichtet. Doch wie ist das eigent­lich bei deut­schen Staats­bürgern, die wohnungslos sind?

Prepaid­karte für einen Wohnungs­losen

Prepaid-Registrierung bei Wohnungslosen Prepaid-Registrierung bei Wohnungslosen
Bild: dpa
Kürz­lich meldete sich ein Leser von teltarif.de und schrieb an unsere Redak­tion:

Ich habe eine Frage zur Regis­trie­rung einer Prepaid­karte. Gibt es eine Möglich­keit, dass auch ein Wohnungs­loser (hat im Ausweis keine Adresse) eine Prepaid­karte auf seinen Namen akti­vieren kann? Die Person hat nur eine Post­adresse, welche aber im Ausweis nicht einge­tragen ist.
Vermut­lich beschreibt der Leser hierbei den Fall, dass nur eine Post­fach­adresse exis­tiert, aber keine Stra­ßenadresse. Wir haben daraufhin bei der Bundes­netz­agentur zu diesem Thema nach­gefragt. Wir wollten wissen, ob es über­haupt möglich ist, ohne Stra­ßenadresse eine Prepaid­karte zu regis­trieren. Ein Ausweis scheint in dem geschil­derten Fall ja vorhanden zu sein, nur ohne Adress­angabe (wie es ja beim deut­schen Reise­pass stan­dard­mäßig der Fall ist). Außerdem fragten wir bei der Behörde dazu nach, wie ein Wohnungs­loser in Deutsch­land laut offi­zieller Regu­lierung legal an eine Prepaid­karte kommen kann.

Die Antwort der Bundes­netz­agentur

Eine Spre­cherin der BNetzA schrieb zu unserer Anfrage:

Für Personen, die über keinen festen Wohn­sitz bzw. eine melde­recht­liche Anschrift verfügen, ist es möglich, eine Prepaid SIM-Karte auf legalem Wege zu erhalten. Verfügt eine Person über keine Adresse, kann diese nicht erhoben werden. Wenn eine Person - wie in Ihrer Anfrage geschil­dert - über eine Adresse verfügt, unter der sie posta­lisch zu errei­chen ist, jedoch nicht gemeldet ist (sonst stünde die Adresse ja im Perso­nalaus­weis), ist diese Adresse vom Diens­tean­bieter zu erheben und zu spei­chern. Eine Über­prüfung ist dann natür­lich nicht möglich, da mangels melde­recht­licher Anmel­dung die Anschrift nicht im Ausweis einge­tragen ist. Hier gilt: Was nicht möglich ist, kann nicht verlangt werden. Der Gesetz­geber hat unter anderem Reise­pässe zur Über­prüfung der Rich­tigkeit der Angaben zuge­lassen. Reise­pässe enthalten jedoch keine Angaben zur Anschrift des Inha­bers, eine Anschrift kann also anhand dieser Doku­mente nicht über­prüft werden. Es ist daher zulässig, die vom Kunden ange­gebene Anschrift zu erheben und zu verwenden, auch wenn diese nicht anhand eines Ausweis­doku­ments über­prüft werden kann. Es wäre deshalb auch zulässig eine Post­fach­anschrift zu erfassen.
Damit ist wieder einmal bewiesen, dass das von den Provi­dern mögli­cher­weise immer noch so gehand­habte Verfahren, Auslän­dern, in deren Ausweis­doku­ment keine Adresse steht, eine Prepaid­karte zu geben, die beispiels­weise auf den Namen in Verbin­dung mit der Hotel­adresse regis­triert wird. Es war sicher nicht im Sinne der Erfinder der Prepaid-Regis­trie­rungs­pflicht, dass dies weiter möglich ist. Der Groß­teil der deut­schen Kunden dürfte sich aller­dings an die Vorgabe halten und bei der Regis­trie­rung die offi­zielle Melde-Adresse angeben.

Öster­reich geht bei dem Thema übri­gens einen anderen Weg: Ab 1. September gilt dort eine gene­relle Regis­trie­rungs­pflicht - und zwar auch nach­träg­lich für bereits bestehende ältere Prepaid­karten.

Mehr zum Thema Prepaid