Missverständnis

Handy-Nummer portieren: Darum geht es bei derselben Firma nicht

Die Rufnummernportierung soll jedem wechselwilligen Handy-Kunden die Mitnahme der Rufnummer ermöglichen. Der Gesetzgeber hat aber offenbar einen Fall übersehen, in dem die Provider die Nummer nicht portieren müssen. Das wissen viele Kunden nicht.
Von

Seit dem 1. November 2002 sind die Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, die Handy-Nummer des Kunden zu einem anderen Anbieter zu portieren, wenn der Kunde wechseln möchte. In der Regel erhebt der abgebende Provider dafür eine Gebühr, die der neue Anbieter dem Kunden erstattet. Dann wird die Nummer inklusive Vorwahl zum neuen Anbieter übertragen.

Offenbar gibt es aber Fälle, in denen die gesetzliche Pflicht zur Rufnummernportierung nicht gilt. Einige teltarif.de-Leser waren bereits von dem Phänomen betroffen. Der Gesetzgeber hat offenbar eine Lücke gelassen - und dann können sich die Provider um die Portierung drücken.

Die gesetzliche Grundlage: Paragraf 46 TKG

Interne Portierung: Probleme und Lösungen Interne Portierung: Probleme und Lösungen
Foto/Grafik: amiganer-fotolia.com/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Auf ihrer Infoseite zur Rufnummernmitnahme [Link entfernt] beschreibt die Bundesnetzagentur die gesetzlichen Grundlagen, aufgrund deren die Anbieter dazu verpflichtet sind, die Rufnummer eines Kunden auf Verlangen zu portieren.

Die zentralen Vorgaben befinden sich direkt im Telekommunikationsgesetz, und zwar im § 46 TGK [Link entfernt] . Dort heißt es:

Um den Anbieterwechsel [...] zu gewährleisten, müssen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze in ihren Netzen insbesondere sicherstellen, dass Teilnehmer ihre Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten können: 1. im Fall geografisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und 2. im Fall nicht geografisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.

Bei einer Handynummer handelt es sich natürlich um den zweiten hier erwähnten Fall, also um eine nicht geografisch gebundene Rufnummer. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Bundesnetzagentur oder Medien wie teltarif.de sprechen seit Jahren in Bezug auf die Rufnummernportierung immer vom "Anbieterwechsel" oder "Wechsel des Anbieters" - und damit hat sich offenbar bei den Handy-Kunden ein weitverbreitetes Missverständnis eingenistet, nämlich dass man die Rufnummer grundsätzlich bei jedem Wechsel der Provider-Marke gesetzlich garantiert mitnehmen kann - und das ist ein Irrtum.

Das Problem: "Anbieter" mit mehreren Mobilfunk-Marken

Auf dem Mobilfunkmarkt gibt es nicht nur eine unübersehbar große Menge an Handy-Tarifen, auch die Zahl der Provider und Discounter ist trotz einer gewissen Konzentration in den vergangenen Jahren nach wie vor hoch. Das Problem dabei ist: Nicht jede Mobilfunkmarke ist auch gleichzeitig ein eigenständiges Unternehmen. Doch genau so hat der Gesetzgeber die Rufnummernmitnahme definiert: Als Wechsel von einem Unternehmen zu einem andern.

Das ist für einen großen Teil der Verbraucher nicht nachvollziehbar, weil sich ein Handy-Kunde in der Regel nicht primär mit Firmenzugehörigkeiten beschäftigt: Der Kunde legt einfach die Konditionen eines neuen Tarifs neben die seines bisherigen Tarifs und vergleicht. Dann kommt er zum Schluss "beim neuen Tarif bekomme ich mehr für mein Geld" und entscheidet sich für den Wechsel. Doch beim Portierungsauftrag stellt sich dann heraus: Die beiden Mobilfunkmarken gehören zum selben Unternehmen und dieses lehnt die Portierung ab, ohne dafür juristische Schritte befürchten zu müssen.

Insbesondere Unternehmen wie Drillisch, die Freenet Group oder Telefónica verfügen über eine Vielzahl an Mobilfunk-Marken, die sich zum Teil innerhalb desselben Unternehmens gegenseitig mit Rabattaktionen und Schnäppchen-Tarifen überbieten. Wer zum Beispiel einen vor einigen Monaten günstigen Vertrag bei smartmobil abgeschlossen hat, der monatlich kündbar ist, denkt vielleicht: "WinSIM hat momentan eine Aktion, bei der ich mehr fürs Geld bekomme. Also schnell bei smartmobil kündigen, Rufnummernportierung beauftragen, einen Monat warten und dann günstiger telefonieren und surfen." Doch beide Marken gehören zum Drillisch-Konzern und das TKG zwingt Drillisch nicht explizit dazu, die Nummer von smartmobil zu WinSIM zu portieren.

Die Unternehmen positionieren ihre Mobilfunk-Marken und Tarife zum Teil ganz unterschiedlich - und daher ist für einen Kunden kaum zu erkennen, zu welchem Unternehmen eine Marke gehört. Auch in optischer Hinsicht sind die Marken-Logos und Webseiten oft ganz unterschiedlich gestaltet, was den Kunden zunächst nicht an eine "Verwandtschaft" der beiden Marken denken lässt. Manchmal wechselt auch eine Marke den Betreiber, ohne großartig das Erscheinungsbild zu ändern. Ein prominentes Beispiel war der Wechsel von yourfone von E-Plus/Telefónica zu Drillisch (teltarif.de berichtete).

Auf der zweiten Seite unseres Berichts beschäftigen wir uns mit der Frage, wie der Begriff "Anbieter" überhaupt definiert ist. Denn unter den Mobilfunk-Providern gibt es schwer durchschaubare Fälle, bei denen Betreiber, Markengeber und Leistungserbringer unterschiedliche Firmen sind - wir nennen konkrete Beispiele.

Mehr zum Thema Rufnummern-Portierung