Themenspezial: Verbraucher & Service Österreich

Österreich: Schonfrist für anonyme Prepaid-Karten läuft ab

In Öster­reich läuft die Schon­frist für anonyme Prepaid-Karten ab. Ab 1. September gilt wie in Deutsch­land eine Regis­trie­rungs­pflicht.
Von Wolfgang Korne

Auch wenn die Grammatik nicht immer stimmt: Handyshops sind eine gute Anlaufstelle für die Registrierung Auch wenn die Grammatik nicht immer stimmt: Handyshops sind eine gute Anlaufstelle für die Registrierung
Bild: Korne/teltarif.de
In Öster­reich ist die Zeit der anonymen Prepaid-Karten bald endgültig vorbei. Am 1. September endet die seit Anfang dieses Jahres laufende Über­gangs­frist. Ab dann müssen alle Karten nament­lich regis­triert werden, um sie weiterhin nutzen zu können.

Die Regis­trie­rung ist unab­hängig von der Art der Benut­zung und betrifft damit auch Wert­karten, die zum Beispiel in Alarm­anlagen oder in mobilen Internet-Routern verwendet werden. Laut Tele­kombe­hörde RTR waren in Öster­reich am 30. September 2018 über 3,8 Millionen Prepaid-SIM-Karten in Nutzung. Davon waren rund 574.000 SIM-Karten reinen Daten­tarifen zuge­ordnet.

Wird die Wert­karte nicht zeit­gerecht regis­triert, kann kein weiteres Guthaben aufge­laden werden; nach Verbrauch des Gutha­bens kann die SIM-Karte also nicht mehr aktiv genutzt werden. Wert­karten, die nach dem 1. Januar 2019 akti­viert wurden, sind nicht betroffen: Sie wurden bereits im Zuge der Akti­vierung regis­triert und können unver­ändert weiter genutzt werden.

Regis­trie­rung nicht immer kostenlos

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Bild: Korne/teltarif.de
In Öster­reich sind rund 40 Netz­betreiber und MVNOs aktiv, die alle zum Teil sehr unter­schied­liche Anmel­dungs­methoden anbieten. Stationär bieten die Shops der Netz­betreiber, die Post­filialen oder auch diverse Handy­shops die Regis­trie­rung an.

Grund­sätz­lich ist die Anmel­dung für die Kunden kostenlos. In den Geschäften und auch bei der Post fallen aber trotzdem oft Gebühren an. So verlangt etwa der Elek­trogroß­händler Hart­lauer 5 Euro für die Regis­trie­rung, falls die Karte nicht bei ihm gekauft wurde.

Die Regis­trie­rung funk­tioniert natür­lich auch online über die Web-Auftritte der Anbieter. Diverse öster­reichi­sche Banken bieten die Regis­trie­rung über das Bank­konto. Die Netz­betreiber A1 und Magenta haben zudem für sich und eine ganze Reihe von MVNOs in ihrem Netz eine zentrale Anlauf­stelle geschaffen.

Zur Regis­trie­rung wird ein amtli­cher Licht­bild­ausweis benö­tigt. Vorge­schrieben ist die Erfas­sung von Vorname, Nach­name, akade­mischer Grad und Geburts­datum, nicht jedoch des Wohn­ortes.

SIM-Karten dürfen übri­gens weiter ohne Ausweis gekauft werden, sie können dann aber ohne Regis­trie­rung nicht benutzt werden. Viele Läden, wie etwa auch Hofer, unter­stützen jedoch sofor­tige die Regis­trie­rung vor Ort.

Regis­trie­rungs­pflicht soll bei Verbre­chens­bekämp­fung helfen

Mit der neuen Gesetz­gebung soll vor allem die Krimi­nalprä­vention und die Verbre­chens­bekämp­fung gestärkt werden. Die bisher fehlende Regis­trie­rungs­pflicht behin­dere häufig Fahn­dungs­erfolge und die voll­stän­dige Aufklä­rung von Verbre­chen, so das zustän­dige Bundes­minis­terium für Verkehr, Inno­vation und Tech­nologie.

In der übrigen EU wird das Thema unter­schied­lich gehand­habt. In einigen Ländern wie Italien und Frank­reich gibt es bereits seit einiger Zeit eine Regis­trie­rungs­pflicht, in anderen Ländern wie Estland, Lett­land oder Portugal ist die Nutzung anonymer Karten weiterhin möglich und es bestehen auch keine Pläne dies zu ändern.

In Deutsch­land legt Para­graf 111 des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes fest, dass beim Erwerb einer Prepaid-Karte ein Perso­nalaus­weis oder ein anderes zur Iden­tifi­kation geeig­netes Doku­ment vorge­legt werden muss. Die so erho­benen Daten müssen vom Anbieter gespei­chert werden. Der Bundesrat hatte ein entspre­chendes Gesetz bereits im Juli 2016 gebil­ligt.

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