Themenspezial: Verbraucher & Service Aufregung

Nach Kündigung: o2 streicht Treuerabatt, Kunden zahlen drauf

Eine neue Regelung von o2 sorgt für Aufruhr: Kündigt ein Nutzer, wird ihm umgehend der gewährte Treuerabatt gestrichen. Die monatliche Grundgebühr erhöht sich somit noch in der Vertragslaufzeit.
Von Rita Deutschbein

o2: Nach Kündigung wird's teurer o2: Nach Kündigung wird's teurer
Bild @ S Kautz15 - Fotolia.com; o2
Seit Dezember räumt der Netzbetreiber o2 all denjenigen Bestandskunden einen Treue­rabatt ein, die sich dazu entschließen, ihren Vertrag bei o2 um weitere zwei Jahre zu verlängern. Sie erhalten dann zumeist eine Ermäßigung auf die monatliche Grundgebühr. Doch der Treuerabatt ist an Bedingungen geknüpft, wie Caschy in seinem Blog berichtet. Sobald der Kunde seinen Vertrag kündigt, entfällt der gewährte Rabatt.

In der Regel ist es so, dass eine auf die monatliche Grundgebühr gewährte Ermäßigung entweder über einen zuvor festgelegten Zeitraum - beispielsweise die ersten sechs oder 12 Monate der Laufzeit - oder aber für die ganze Vertrags­laufzeit gilt. o2 handhabt es mit seinem Treuerabatt jedoch anders und knüpft diesen an ein langfristiges Vertrags­verhältnis zwischen Provider und Kunden. Das bedeutet: Kündigt ein Kunde seinen Vertrag bei o2, entfällt mit sofortiger Wirkung auch der Treuerabatt. Dies hat o2 offiziell bestätigt.

Frühzeitige Kündigung wird bestraft

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Im Statement des Anbieters heißt es: "o2 hat im Dezember 2017 begonnen, seinen Bestands­kunden im Zuge einer Vertrags­verlängerung einen Treuerabatt einzuräumen. Nur Kunden, die diesen Rabatt erhalten haben, verlieren diesen im Falle einer Kündigung."

Bei einer Kündigung nach dem ersten Vertragsjahr zahlt der Kunde also für die restlichen 12 Monate wieder die reguläre Grundgebühr. Das frühzeitige Kündigen des Vertrages kommt dem Nutzer somit teuer. Selbst bei einer frist­gerechten Kündigung drei Monate vor Vertragsende wird die Ermäßigung gestrichen. Wie man es auch dreht - mehr zahlen müssen Kunden zum (Vertrags)Ende hin auf jeden Fall.

Wie o2 mitteilt sind etwaige andere gewährte Rabatte nicht von dieser Regelung betroffen. Zudem werde der Nutzer eindeutig über die Regelung informiert - sowohl im Gespräch über die Vertrags­verlängerung, in der Auftrags­bestätigung als auch im Bestäti­gungs­schreiben der Kündigung. Solange o2 die Nutzer derart informiert, ist das Vorgehen seitens des Providers rechtlich nicht zu beanstanden, so Rechtsanwalt Christian Solmecke. Voraussetzung sei, dass es für den Kunden im Vertrag klar erkennbar ist, dass die zu entrichtende monatliche Grundgebühr an einen Rabatt gekoppelt ist. "Ein alleiniger Hinweis irgendwo in den AGB reicht daher nicht", so Solmecke.

Die neue Praxis von o2 dürfte für viele Nutzer ein Anlass sein, ihr Verhalten bei einer Kündigung zu überdenken und sich für diesen Schritt länger Zeit zu lassen. Viele Kunden handhaben es bislang so, dass sie frühzeitig ihre Kündigung einreichen und im Anschluss auf eine Rück­gewinnung hoffen. Über diese unterbreiten viele Anbieter ihren Kunden attraktivere Angebote, um sie zu halten.

Was Sie bei einem Wechsel des Telefonanbieters beachten müssen, erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

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