"Lex Apple Pay": Bundesrat stimmt für offene Bezahldienste
Bundesrat stimmt für offene Bezahldienste
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Das neue Gesetz, das die Öffnung von NFC-Schnittstellen für Zahlungsdienstleister und Banken regeln und Banken im Wettbewerb mit Online-Bezahlplattformen wie Apple Pay stärken können soll, hat heute den Bundesrat passiert.
Bei dem Gesetz ging es eigentlich um die Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie in nationales Recht. Im Bundestag wurde dann etwas überraschend von den Regierungsfraktionen eine Änderung eingebracht, nach der Infrastruktur-Betreiber Zahlungsdiensten Zugang zur Infrastruktur gewähren müssen - „gegen angemessenes Entgelt und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen“. Der Apple-Konzern reagierte „überrascht“ und im Kanzleramt sollen die Telefone „heiß gelaufen“ sein, am anderen Ende sei der US-Botschafter höchstselbst gewesen.
Nicht jeder darf NFC bei Apple benutzen
Bundesrat stimmt für offene Bezahldienste
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Das Problem: Anwendungen und Apps von Banken können bislang auf den iPhones nur über den Dienst „Apple Pay“ auf den NFC-Funkchip zum Chip zum kontaktlosen Bezahlen zugreifen. Wollen sie eine Bezahllösung in Eigenregie ohne Zwischenschaltung von Apple anbieten, müssen sie auf umständlichere Datenübertragungsmethoden wie das Einlesen von QR-Codes ausweichen. Der Zugriff auf die NFC-Antenne ist nur über einen speziellen Hochsicherheits-Chip im iPhone und der Apple Watch möglich, den sogenannten "Secure Element", in dem Apple auch andere wertvolle Daten wie Passwörter absichert. Verständlich, dass Apple hier vorsichtig ist, denn das nach außen abgeschottete und damit (hoffentlich) sicherere Öko-System ist der Hauptgrund, warum viele Nutzer Apple Dienste und Produkte wählen.
Ausweis-App 2 für iOS
Eine Ausnahme gab es bereits, nach einem Gespräch zwischen Apple Chef Tim Cook und Bundeskanzlerin Angela Merkel bekam die "AusweisApp2", welche den digitalen Personalausweis lesen kann, einen zugriff auf die Apple-NFC-Schnittstelle.
Technische Lösung
Der Apple-Konzern betrachtet unterdessen Apple Pay lediglich als technische Lösung für den Zugang zum NFC-Chip und sieht das aktuelle Verfahren damit im Rahmen des neuen Gesetzes. Zugleich zeigte sich Apple dennoch besorgt, dass die Regelung „die Nutzerfreundlichkeit bei Zahlungen verschlechtern und den Datenschutz und die Sicherheit von Finanzdaten gefährden könnte“.
Eine Einschätzung
In der Finanzbranche ist man sich ohnehin unsicher, ob die jetzt möglicherweise kommende Öffnung der Apple-Welt für unabhängige Finanzdienstleister und Banken von den Kunden überhaupt noch gewünscht oder akzeptiert werden wird. Google Pay und insbesondere Apple Pay waren es, die dem mobilen kontaktlosen Bezahlen erst den notwendigen Schub verpasst haben. Die Deutschen Banken und Sparkassen haben die „Kröte“ Apple-Pay geschluckt, dafür soll das rein deutsche System der Girocard (im Volksmund immer noch als „EC-Card“ bekannt) in den Apple-Kosmos aufgenommen werden.
Das Gesetz stellt klar, dass die Sicherheit und der Datenschutz nicht gefährdet werden darf. Von daher ist noch gar nicht ausgemacht, ob und welche Drittanbieter wirklich Zugriff auf die Schnittstelle bekommen werden.