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Handy-Vertragsverlängerung: Das sollten Sie beachten

Eine Handy-Vertrags­ver­län­gerung kann sich lohnen - wenn Sie alles richtig machen. Was es bei einer erneuten Vertrags­bin­dung zu beachten gilt und ob sich alter­nativ eine Kündi­gung lohnt, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber.
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Das Ende der Vertrags­lauf­zeit beim Handy-Tarif rückt näher. Für den Mobil­funk-Vertrags­kunden stellt sich nun die Frage: Vertrag verlän­gern? Anbieter wech­seln? Tarif ändern? Auf einen Prepaid-Tarif umsteigen? Oder von Prepaid zu einem Vertrag wech­seln?

Dass sich Mobil­funk­anbieter, Provider und Händler eine ganze Menge einfallen lassen, um Kunden weiterhin zu binden, ist bekannt. Oftmals dienen aber gut gemeinte Verlän­gerungs­ange­bote nur dazu, noch mehr Geld mit dem Kunden zu verdienen, ohne dass der Verbrau­cher davon einen Vorteil hat. Wir zeigen Ihnen, was Sie als Kunde bei einer Vertrags­ver­län­gerung beachten sollten.

Auto­mati­sche Verlän­gerung: Wer verhan­delt, kann einen Bonus heraus­schlagen

Handy-Tarife verlän­gern sich in der Regel auto­matisch: Ein 24-Monats-Tarif verlän­gert sich in der Regel um einen weiteren Monat, wenn nicht spätes­tens drei Monate vor Ablauf der zwei Jahre gekün­digt wird. Auch Prepaid-Tarife (mit und ohne Grund­gebühr) verlän­gern sich immer um den jewei­ligen Ab­rechnungs­zeit­raum (ein Monat oder 28 Tage), wenn der Kunde oder der Anbieter nicht kündigen.

"Kündigen" heißt, dass Sie an Ihren Anbieter recht­zeitig vor Ablauf der Kündi­gungs­frist eine Kündi­gung in Text­form senden (zum Beispiel über den Kündi­gungs­button auf der Webseite), bei der Sie den Tarif zum Ende der Mindestver­trags­lauf­zeit kündigen und gleich­zeitig eine kosten­lose Rufnum­mern­por­tie­rung bean­tragen. Denn wenn Sie den Tarif einfach weiter­laufen lassen, verlän­gert der Anbieter ihn in der Regel still­schwei­gend um einen Monat, ohne dass Sie einen Bonus bekommen. Beachten Sie dabei, dass Sie das offi­zielle und gesetz­lich vorge­schrie­bene Kündi­gungs­for­mular für eine wirk­same Kündi­gung nicht mit einer nicht bindenden "Kündi­gungs­vor­mer­kung" das Anbie­ters verwech­seln.

Wichtige Tipps zur Verlängerung des Handyvertrags Wichtige Tipps zur Verlängerung des Handyvertrags
Foto: contrastwerkstatt - fotolia.com, Screenshot/Montage: teltarif.de
Wenn ein Kunde seinen Tarif kündigt, beginnt bei vielen Provi­dern ein stan­dar­disierter Prozess, der sich "Kunden­rück­gewin­nung" nennt. Im Rahmen der Kunden­rück­gewin­nung werden dem Kunden diverse Ange­bote unter­breitet, damit er seine Kündi­gung zurück­nimmt. Das bedeutet aber nicht, dass man ledig­lich die Wahl hat, die Ange­bote anzu­nehmen oder abzu­lehnen. Jeder Kunde kann bei einer Rück­gewin­nung selbst Forde­rungen an den Provider formu­lieren, die der Anbieter dann annehmen oder ablehnen kann. Dafür lohnt es sich, etwas Ver­handlungs­ge­schick zu trai­nieren.

So spen­diert Ihnen Ihr Mobil­funk­anbieter je nach Tarif ein neues, subven­tio­niertes Handy für eine geringe Zuzah­lung oder gewährt Ihnen eine mehr oder weniger groß­zügige Beloh­nung Ihrer Treue in Form einer Rech­nungs­gut­schrift oder dem zeit­weisen Erlass der Grund­gebühr bezie­hungs­weise einer Redu­zie­rung der Grund­gebühr. Was andere Provider zum selben Preis bieten, sehen Sie tages­aktuell im Handy­tarif-Vergleich von teltarif.de. Konfron­tieren Sie Ihren Provider bei den Verhand­lungen ruhig damit, dass andere Provider mehr fürs Geld bieten und Sie deswegen mit dem bishe­rigen Tarif unzu­frieden sind.

Neue Verbrau­cher-Regeln seit 1. Dezember 2021

Ist die Mindestver­trags­lauf­zeit eines 24-Monats-Vertrags abge­laufen, darf sich dieser seit dem 1. Dezember 2021 nicht mehr auto­matisch und unge­fragt um weitere 12 Monate verlän­gern, sondern nur noch um einen Monat. Hat der Kunde also die recht­zei­tige Kündi­gung drei Monate vor Ablauf des Vertrags verpasst, bleibt er maximal noch einen weiteren Monat im Vertrag und nicht mehr ein weiteres Jahr. Dieser Passus gilt auch rück­wir­kend für alle bereits bestehenden Verträge.

Bislang haben es Provider oft schamlos ausge­nutzt, wenn ihre Kunden lange in alten und teuren Bestands­ver­trägen geblieben sind, obwohl es beim selben Anbieter mitt­ler­weile Tarife mit deut­lich mehr Leis­tung fürs Geld gibt. Das hat sich geän­dert: Den Anbie­tern wird nun vorge­schrieben, ihre Bestands­kunden einmal jähr­lich über den, anhand des aktu­ellen Tarifes, opti­malen Tarif zu infor­mieren. Das darf der Anbieter übri­gens nicht ausschließ­lich am Telefon tun.

Das Problem der selbst initi­ierten vorzei­tigen Vertrags­ver­län­gerung

Manch ein Kunde könnte denken: Ich bin zwar mit den Kondi­tionen meines Tarifs unzu­frieden, nicht aber mit dem Anbieter selbst. Da brauche ich doch nicht kündigen, sondern könnte einige Monate vor Vertrags­ende einfach anrufen und neue Kondi­tionen aushan­deln. Das kann aller­dings unge­ahnte Folgen haben: In diesem Fall hängen einige Anbieter nämlich einfach die nächste 24-mona­tige Vertrags­lauf­zeit an den bestehenden Vertrag an, sodass der Vertrag insge­samt noch 30 Monate oder viel­leicht sogar länger läuft.

Zu der lange Zeit strit­tigen Frage, ob es erlaubt ist, dass bei einer vorzei­tigen Vertrags­ver­län­gerung eine neue Vertrags­lauf­zeit von 24 Monaten einfach ange­hängt wird, gibt es inzwi­schen zwei Gerichts­urteile: Vertrag über mehr als zwei Jahre rechts­widrig und Handy-Vertrag mit mehr als 24 Monaten möglich.

Unter Umständen ist es also tatsäch­lich erlaubt, dass eine Vertrags­lauf­zeit an den bereits bestehenden Vertrag ange­hängt werden darf - und zwar dann, wenn der Kunde das von sich aus möchte und die vorzei­tige Vertrags­ver­län­gerung explizit von sich aus bestellt hat. Hierzu zählt auch der Fall, dass der Provider anruft und den Kunden zu einer vorzei­tigen Vertrags­ver­län­gerung "ansta­chelt". Wenn Sie das nicht möchten, sollten Sie den Vertrag nicht von sich aus vorzeitig verlän­gern. Bei der vorzei­tigen Verlän­gerung eines Vertrags bekommt man meist schlech­tere Kondi­tionen, eine Kündi­gung schafft in der Regel eine bessere Posi­tion für Verhand­lungen mit dem Provider. Kündigen ist über den Kündigungsbutton meist einfach und sicher möglich Kündigen ist über den Kündigungsbutton meist einfach und sicher möglich
Bild: S Kautz15 - Fotolia.com, Bearbeitung: teltarif.de

Schnell verlän­gern, lange ärgern?

Ob sich die Anschaf­fung eines vom Provider subven­tio­nierten Handys wirk­lich lohnt, hat teltarif.de in der Vergan­gen­heit bereits mehr­fach nach­gerechnet - in vielen Fällen ist es güns­tiger, sich das Gerät ohne Subven­tion direkt zum Beispiel bei einem Online-Händler zu kaufen. Denn bei vielen Provi­dern gibt es mitt­ler­weile sogar gar keine subven­tio­nierten Handys mehr und die Geräte sind sogar teurer als im freien Handel. Der einzige Vorteil besteht darin: Der Betrag für das Gerät muss nicht auf einen Schlag begli­chen, sondern kann in monat­lichen Raten abbe­zahlt werden.

Doch es muss nicht immer ein neues Handy sein: Seien Sie sich Ihrer Posi­tion als treuer Kunde bewusst. So sollten Sie alter­nativ auf eine satte Gutschrift oder eine deut­liche Verrin­gerung der Grund­gebühr bestehen, wenn Sie um neue 24 Monate verlän­gern möchten - beson­ders dann, wenn Sie Ihr altes Handy behalten möchten. Bei einem ledig­lich zwei Jahre alten Top-Smart­phone ist das durchaus möglich. Es könnte sich als vorteil­haft erweisen, wenn Sie beim Anbieter schon mehrere Wochen vor Ablauf der Kündi­gungs­frist eine Kündi­gung androhen und ein persön­liches Verhand­lungs­gespräch führen.

Die Höhe der Auszah­lung orien­tiert sich am bestehenden Handy-Tarif: Je höher die monat­lichen Fixkosten, also der Mindest­umsatz, die Grund­gebühr oder der monat­liche Paket­preis, desto größer fällt in der Regel die "Beloh­nung" aus.

Das Wie der Auszah­lung, beispiels­weise ab wann der verein­barte Betrag auf Ihrem Konto landet (z.B. Auszah­lungs­betrag am 20. des Folge­monats nach Karten­aktivierung), kann je nach Anbieter vari­ieren. Infor­mieren Sie sich über die genauen Kondi­tionen, vor allem wenn Sie gleich­zeitig den Tarif wech­seln, um keine Über­raschung zu erleben. Die Rech­nung erhalten Sie weiter von Ihrem Netz­betreiber bezie­hungs­weise Provider, auch wenn die Verlän­gerung in einem freien Mobil­funk-Shop beauf­tragt wurde. Dieser Verlän­gerungs­ser­vice freier Shops finan­ziert sich über Provi­sionen der Mobil­funk­anbieter.

Verträge immer schrift­lich abschließen

Bislang war es gang und gäbe, dass Verbrau­cher sich bei der Hotline ihres Provi­ders ein Angebot einholen wollten - und der Kunden­betreuer schal­tete sofort einen wirk­samen Vertrag frei, ohne dass der Kunde dies beauf­tragt hatte. Bislang konnte ein Kunde einen derar­tigen Vertrag inner­halb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wider­rufen. Der Gesetz­geber drehte den Spieß nun aber um: Nach dem inzwi­schen geltenden Gesetz müssen Provider nun immer vorab eine Vertrags­zusam­men­fas­sung in Text­form aushän­digen.

War das vor Vertrags­schluss nicht möglich, wie etwa am Telefon, muss dies unver­züg­lich nach­geholt werden und der Kunde muss den Vertrag in Text­form (zum Beispiel per E-Mail) geneh­migen. Hat der Inter­essent diese schrift­liche Einwil­ligung nicht gegeben, wurde auch der Vertrag niemals wirksam abge­schlossen. Der Provider hat in diesem Fall ab sofort auch keinen Anspruch auf Wert­ersatz mehr, falls er bereits Tele­kom­muni­kati­ons­leis­tungen erbracht hat, wie das bisher noch der Fall war.

Bei Tele­fonaten mit der Hotline wird manchmal behauptet, das soeben gemachte Verlän­gerungs-Angebot gelte "nur heute" oder "nur für wenige Tage". Lassen Sie sich davon unter keinen Umständen blenden und wiegeln Sie daher am besten alle Ange­bote für einen sofor­tigen Tarif­wechsel oder die Vertrags­ver­län­gerung am Telefon rigoros ab. Wer sich unsi­cher ist, kann auch gleich beim Eintreffen eines Rück­ge­winnungs-Anrufes kommen­tarlos auflegen und von sich aus schrift­lich seine Forde­rungen für ein Bleiben an den Provider senden. Man kann sich auch bei einer schrift­lichen Kündi­gung jegliche Rück­ge­winnungs-Anrufe verbeten.

Bei einer Vertrags­ver­län­gerung in einem Shop haben Sie alle Zeit der Welt, sich die Unter­lagen durch­zulesen oder mit nach Hause zu nehmen, auch wenn der Verkäufer Eile andeutet. Viele Kunden über­sehen einen wich­tigen Satz, der prak­tisch in allen AGB zu finden ist: "Münd­liche Neben­abreden sind ungültig". Verlangen Sie also, dass alles, was münd­lich verein­bart wurde, auch schrift­lich fixiert wird - sonst muss sich der Anbieter anschlie­ßend nicht daran halten.

Lesen Sie sich die Vertrags­bedin­gungen genau durch. Die genauen Kondi­tionen finden sich häufig in Fußnoten, im Klein­gedruckten, hinter einem Stern­chen oder im Anhang. Damit Sie nicht auf fiese Fall­stricke herein­fallen, legen wir Ihnen unseren Ratgeber zu Fall­stri­cken und Kosten­fallen bei Mobil­funk­ver­trägen ans Herz. Bewahren Sie den Ursprungs­ver­trag, die schrift­lich erteilte Vertrags­ver­län­gerung sowie den neuen Vertrag inklu­sive des Klein­gedruckten sicher auf.

Was tun, wenn der Provider sich nicht an gemachte Verspre­chungen hält?

teltarif.de hört von Lesern immer wieder, dass bei einer Vertrags­ver­län­gerung am Telefon sagen­hafte Rabatte oder Vergüns­tigungen verspro­chen wurden, die hinterher nicht einge­halten wurden. Mitunter wurden auch höhere monat­liche Kosten oder andere Preis­fallen verschwiegen oder der Kunde hatte sie einfach falsch verstanden. In der Regel ist es schwierig bis unmög­lich, den Verlauf eines nicht aufge­zeich­neten Tele­fonats im Nach­hinein zu rekon­stru­ieren. Hat man aber zuvor alles schrift­lich erhalten und mit seiner Unter­schrift bestä­tigt, ist es für den Anbieter schwer, sich heraus­zureden und die verspro­chenen Rabatte nicht zu gewähren.

Verbrau­cher haben bei allen außer­halb von Geschäfts­räumen geschlos­senen Verträgen und bei Fern­absatz­ver­trägen ein 14-tägiges Wider­rufs­recht ohne Angabe von Gründen. Das gilt also bei Verträgen und Vertrags­ver­län­gerungen, die am Telefon, per Internet oder an der Haustür abge­schlossen wurden. Zur Wahrung der Wider­rufs­frist genügt die Absen­dung des Wider­rufs vor Ablauf der Frist. Nach einem Widerruf muss der Kunde alle bereits zuge­sandten Waren unver­züg­lich zurück­senden. Beim Widerruf einer Vertrags­ver­län­gerung oder Tarifum­stel­lung muss der Provider wieder den Zustand vor der Ände­rung herstellen.

Für den Widerruf hat der Gesetz­geber ein Muster-Wider­rufs­for­mular bereit­gestellt. Viele Provider bieten für den Widerruf eben­falls ein vorbe­rei­tetes Formular an, das auf der Home­page des Anbie­ters herun­ter­geladen werden kann. Manchmal wurde das Formular auch bereits mit der Ware verschickt oder der Bestell­bestä­tigung per E-Mail ange­hängt.

Wer seinen Vertrag oder die Verlän­gerung wider­rufen hat, sollte sich vom Provider auf jeden Fall schrift­lich bestä­tigen lassen, dass alles wieder auf den Stand vor der Umstel­lung zurück­gestellt wurde. Mitunter lässt sich dies im Online-Kunden­center auch selbst über­prüfen.

Was tun, wenn sich der Anbieter stur stellt?

Verein­zelt kann es vorkommen, dass ein Anbieter die Wünsche des Kunden nicht so umsetzt wie bespro­chen oder einen Widerruf igno­riert. Welche Chancen hat der Kunde dann?

Eine quali­fizierte Rechts­bera­tung dürfen in Deutsch­land nach dem Rechts­dienst­leistungs­ge­setz nur Rechts­anwälte anbieten. Hat man eine Rechts­schutz­ver­sicherung, behält sich diese manchmal vor, einen Erst­kon­takt zu einem Anwalt herzu­stellen oder zunächst zu prüfen, ob die Rechts­sache über­haupt Aussicht auf Erfolg hat. Der erste Ansprech­partner ist dann also das Ver­sicherungs­unter­nehmen.

Doch auch die örtli­chen Verbrau­cher­zen­tralen sind zur außer­gericht­lichen Rechts­bera­tung legi­timiert. Darum sind die Verbrau­cher­zen­tralen der ideale erste Ansprech­partner bei allen Problemen mit dem eigenen Anbieter. Gege­benen­falls gibt es bereits weitere Kunden, die mit demselben Provider Probleme gemeldet haben - und unter Umständen läuft viel­leicht schon eine Klage, der man sich nach­träg­lich noch anschließen kann. Darüber hinaus bieten viele Amts­gerichte kosten­freie Beratungs­hilfe­stunden an. Mehr dazu lesen Sie in unserem sepa­raten Ratgeber: So fordern Sie Ihr Recht als Verbrau­cher ein.

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