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Prepaid-Karten: Tipps zu Kauf, Frei­schaltung und Aufladung

Start-Paket kaufen, Guthaben aufladen, Aktivitäts­zeit­raum, Tele­fonieren und Surfen im Ausland - hier lesen Sie hilf­reiche Tipps rund um Prepaid-Karten.
Vom teltarif.de-Team zusammengestellt

Prepaid-Karten - Tipps zur Nutzung Prepaid-Karten - Tipps zur Nutzung
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Der Einstieg in die Mobil­funk-Welt via Prepaid ist einfach, auch als Zweit-Tarif sind Prepaid­karten beliebt: Ein neues Prepaid-Paket kostet meis­tens etwa 10 bis 20 Euro. Dafür erhält der Kunde eine SIM-Karte und in der Regel ein Start­guthaben, sodass das Paket rech­nerisch kosten­frei sein kann. Die SIM-Karte kann er mit einem belie­bigen Smart­phone benutzen. Wenn das Start­guthaben verbraucht ist, muss der Prepaid-Nutzer die Karte wieder aufladen. Nutzt der Kunde die SIM-Karte nicht, so fallen in der Regel auch keine Kosten an. Doch ein paar Eigen­heiten hat das mobile Tele­fonieren und Surfen im Prepaid-Modus. Wir haben einige Tipps zusammen­gestellt. Prepaid-Karten - Tipps zur Nutzung Prepaid-Karten - Tipps zur Nutzung
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Tipp 1: Prepaid ohne Vertrag und Regis­trie­rung gibt es nicht

Auch wenn oft damit geworben wird, dass bei Prepaid­karten keine Vertrags­bin­dung einge­gangen wird, geht der Kunde recht­lich gesehen einen Vertrag mit dem Mobil­funk-Anbieter ein. Dieser hat aller­dings in der Regel keine Mindest­lauf­zeit und keine festen monat­lichen Grund­kosten. Zudem ist in Deutsch­land die Regis­trierung sowie die zwei­fels­freie Iden­tifi­zie­rung des Prepaid-Kunden gesetz­lich vorge­schrieben, um einer miss­bräuch­lichen Nutzung vorzu­beugen.

Dabei kommen wahl­weise Iden­tifi­kati­ons­ver­fahren über das Internet per Webcam oder Smart­phone-Kamera, das Post­ident-Verfahren in der Post­filiale oder die persön­liche Regis­trie­rung in einem Shop des Prepaid-Anbie­ters zum Einsatz. Eine Anmel­dung unter falschem Namen und falscher Anschrift sollte damit offi­ziell in Deutsch­land nicht mehr möglich sein.

Will der Kunde seine Prepaid­karte später verschenken oder verkaufen, sollte er dem Mobil­funk-Provider den Besitzer­wechsel umge­hend mitteilen, da er sonst - als offi­zieller Eigen­tümer der Karte - weiterhin für einen even­tuellen Miss­brauch des neuen Nutzers zur Verant­wortung gezogen werden kann. Beim Besit­zer­wechsel muss der neue Inhaber in der Regel erneut das Iden­tifi­kati­ons­ver­fahren durch­laufen.

Tipp 2: Viele Möglich­keiten zur Guthaben-Aufla­dung

Nach dem Kauf des Start-Pakets entstehen bei Prepaid­karten ohne vorein­gestellte Tarif­option in der Regel nur weitere Kosten, wenn der Nutzer nach Verbrauch des Start­guthabens weiterhin aktiv tele­fonieren oder mobil surfen möchte. Hierfür ist dann eine Aufla­dung erfor­der­lich, die auf verschie­denen Wegen möglich ist. Gutha­ben­karten sind in vielen Geschäften erhält­lich, wie Super­märkten, Droge­rien, Tank­stellen, Elektro-Märkten und natür­lich Mobil­funk-Shops. Statt der früher übli­chen Rubbel­karten erhält der Kunde heut­zutage den Guthaben­code in Form eines schmuck­losen Kassen­bons. Ent­sprechende Codes sind auch an einigen Bank­automaten erhält­lich. Oder der Bank­automat veran­lasst über sein Menü direkt die Guthaben-Aufla­dung, wenn Bank und Mobil­funk-Provider zusam­men­arbeiten.

Eine weitere Zahlungs­variante ist die Aufla­dung über eine Kredit­karte oder vom Giro­konto - per Über­weisung oder Last­schrift. Zum Teil bieten Banken die Guthaben-Aufla­dung direkt im Online-Banking-Account an. So gut wie alle Prepaid-Anbieter ermög­lichen die regel­mäßige auto­matische Auf­ladung per Last­schrift, wenn das Guthaben unter einen bestimmten Betrag gefallen ist oder zu einem wieder­keh­renden Termin. Ausführ­liche Infor­mationen zum Aufladen von Prepaid-Guthaben finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema.

Tipp 3: Guthaben-Gültig­keit und Akti­vitäts­zeit­raum

Prepaid-Tarife haben keine Mindest­ver­trags­lauf­zeit, wobei zusätz­lich gebuchte Optionen meist im Vier-Wochen-Rhythmus gekün­digt werden können. Dadurch können Prepaid­karten jeder­zeit sowohl vom Kunden als auch vom Anbieter gekün­digt werden. Einen "Anspruch" auf Weiter­nut­zung der Prepaid­karte gibt es nicht, egal ob mit oder ohne regel­mäßige Guthaben-Aufla­dung.

Manche Prepaid-Anbieter haben immerhin einen soge­nannten Akti­vitäts­zeit­raum defi­niert. Lädt der Kunde vor Ablauf des Akti­vitäts­zeit­raums erneut einen gewissen Mindest-Betrag an Guthaben auf (in der Regel 10 oder 15 Euro), garan­tiert der Anbieter eine Nicht­abschal­tung der Karte für weitere sechs oder zwölf Monate.

Wird die Prepaid­karte gekün­digt - egal ob vom Kunden oder vom Anbieter -, darf das vom Kunden aufge­ladene Guthaben unter keinen Umständen verfallen. Der Anbieter ist dazu verpflichtet, es auszu­zahlen. Nicht ausge­zahlt werden muss aller­dings vom Provider gewährtes Aktions- oder Bonus­gut­haben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Auszah­lung von Prepaid-Guthaben.

Tipp 4: Unter­schiede im Vergleich zum Lauf­zeit­ver­trag beachten

Grund­sätz­lich gilt: Setzen Sie nicht als selbst­verständlich voraus, dass Sie als Prepaid-Kunde alle Leis­tungen nutzen können, die Sie viel­leicht von Laufzeit­verträgen her kennen. Fragen Sie vor dem Kauf lieber ganz konkret beim Provider nach, falls Sie auf einen bestimmten Service Wert legen:

  • Lässt sich das mobile Daten­netz mit voller Perfor­mance nutzen?
  • Wird für eine schnel­lere LTE-Nutzung oder die 5G-Nutzung gege­benen­falls ein Aufpreis verlangt?
  • Lässt sich die Mailbox abschalten?
  • Können spezi­elle Optionen wie Musik-Strea­ming-Flat­rates hinzu­gebucht werden?

Tipp 5: Tele­fonieren und Surfen im Ausland mit Roaming

Auch mit Prepaid­karten muss der Kunde im Ausland nicht auf sein Smart­phone verzichten und bleibt damit auch während des Urlaubs mobil erreichbar. Gegen­über Laufzeit­verträgen bestehen jedoch einige Einschrän­kungen und Unter­schiede. Diese sind haupt­säch­lich darauf zurück­zuführen, dass bei Laufzeit­verträgen eine Abrech­nung im Nach­hinein erfolgen kann, wenn dem Netz­betreiber selbst die Abrech­nung des aus­ländischen Mobil­funk-Anbie­ters vorliegt. Bei Prepaid-Ange­boten indes muss die Berech­nung der Kosten schon während des Tele­fonats erfolgen.

De­aktivieren Sie bei Reisen in Länder außer­halb der EU even­tuell ihre Voice-Mailbox, um unnö­tige Kosten zu vermeiden. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Ratge­ber­seite zur Auslands-Kosten­falle Mailbox. Eine weitere Kosten­falle besteht bei der beab­sich­tigten oder unab­sicht­lichen Nutzung von Schiffs­netzen und Flug­zeug­netzen, in die sich das Smart­phone oft unbe­merkt einbucht. Statt der über­teu­erten Verwen­dung der Mobil­funk­netze auf Schiffen, Fähren und in Flug­zeugen auch bei ankom­menden Anrufen empfehlen wir die Nutzung von WLAN-Ange­boten an Bord.

Noch ein Tipp für Auslands­reisen: Eine Alter­native zur Nutzung der eigenen Prepaid­karte im Ausland ist der Erwerb einer Prepaid­karte des jewei­ligen Gast-Landes oder die Verwen­dung einer inter­natio­nalen Roaming-SIM-Lösung (wahl­weise SIM-Karte, eSIM-Profil oder Roaming-Hotspot).

teltarif.de Talk: Unerwartete Probleme bei Prepaidkarten

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