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Portierung: So beantragen Sie die Rufnummernmitnahme

Die Handy-Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen - kein Problem. Aber es gilt, auf die Details wie Fristen, Bestim­mungen und mehr zu achten.
Von Ralf Trautmann /

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Bild: teltarif.de
Den Handy-Vertrag wech­seln und die bis­herige Rufnummer behalten: kein Problem. Durch die im Mai 2012 voll­zogenen Ände­rungen im Tele­kommuni­kations­gesetz ist mitt­ler­weile auch jeder­zeit eine Portie­rung der Handy­nummer - also die Mitnahme der bestehenden Nummer - zu einem neuen Anbieter möglich. Der alte Vertrag muss hierfür nicht gekün­digt werden. Wenn Sie ihn weiterhin benutzen wollen, können Sie eine Ersatz-Mobil­funk­ruf­nummer erhalten.

Ist der alte Mobil­funk-Vertrag aller­dings gekün­digt, ist eine gewisse Eile geboten - denn nur bis einen Monat danach kann der Nutzer seine Nummer noch mitnehmen, wobei er Bearbeitungs­fristen zu beachten hat, die in diese Zeit mit einge­rechnet werden müssen. Die Portierung beantragen Die Portierung beantragen
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Portie­rung: Auf korrekte Daten achten

Wichtig ist: Beim alten und neuen Anbieter müssen die Nutzer-Daten genau über­ein­stimmen. Da die Abglei­chung maschi­nell erfolgt, führen auch nur kleinste Abwei­chungen bei der Schreib­weise auto­matisch zum Schei­tern der Portie­rung.

Der Abgleich der Basis-Daten kann in spezi­ellen Fällen recht tückisch sein. Ein Beispiel: Ein Arbeit­nehmer, der aus einem Unter­nehmen ausscheidet, aber die Nummer seines Dienst­handys behalten möchte. Manches Mobil­funk-Unter­nehmen lässt keine Firmen­adressen zu - der maschi­nelle Abgleich schlägt entspre­chend fehl. Eine Beson­der­heit besteht auch, wenn Sie die Rufnummer eines verstor­benen Ange­hörigen über­nehmen möchten - mehr dazu lesen Sie in unserem sepa­raten Ratgeber Was tun mit Handy- und DSL-Vertrag nach Todes­fall?

Eine nahe­lie­gende Möglich­keit wäre, beim bishe­rigen Anbieter die Vertrags­daten zu ändern - wenn die Portie­rung vor Ende des Vertrages bean­tragt wird, kein Problem. Wenn die Nummer indes nach­träg­lich portiert werden soll, hat der Kunde bei seinem bereits been­deten Vertrag oft keinen Zugriff mehr auf seine Vertrags­daten.

Ablauf der Portie­rung

Der neue Mobilfunk­anbieter teilt den Termin der Portie­rung per SMS mit. Da der alte Anbieter die Nummer abschaltet und der neue diese aufschalten muss, kann es zu kurz­fristigen Empfangs­unterbrechungen kommen, die in der Regel höchs­tens einige Stunden dauern.

Dies ist auf die tech­nische Funktions­weise der Rufnummern­mitnahme zurück­zuführen: Die Portie­rung unter Bei­behaltung der bestehenden Vor­wahl wird über eine bei T-Systems behei­matete "zentrale MasterRoutingDatenBank" (zMRDB) reali­siert, die alle portierten Mobilfunk­nummern enthält. Die Netz­betreiber beziehen täglich zwischen 0 und 6 Uhr die aktu­elle Version, um Gespräche korrekt weiter­leiten zu können. Hier­durch entstehen zum Zeit­punkt der Portie­rung Erreichbarkeits­lücken.

Fest­netz­num­mern sind auf mobilen Fest­netz­ersatz portierbar

Einige Mobilfunk­anbieter bieten auch Verträge und Optionen, die neben der Mobilfunk­nummer eine Fest­netz­nummer vergeben; eine komplette Tarif-Über­sicht finden Sie auf unserer Seite zu Handy-Tarifen mit Fest­netz­nummer.

Neben der Portie­rung der Mobilfunk­nummer kann der Nutzer in diesem Fall die bishe­rige Fest­netz­nummer als "mobile" Festnetz­nummer über­nehmen. Anders als bei der Portie­rung einer Handy­nummer darf der Kunde jedoch den Festnetz­anschluss in keinem Fall selbst kündigen, da sonst die Portie­rung der alten Festnetz­nummer nicht mehr möglich ist. Die Rufnummern­mitnahme bean­tragt er ledig­lich beim neuen Anbieter, der alle weiteren Schritte über­nimmt.

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