Think Local

Koalition will lokales Roaming

Lokales Roaming für 5G: Ein neuer TKG-Entwurf soll die Quadratur des Kreises liefern.
Von mit Material von dpa

Nur wenn der eigene Netzbetreiber in der Nähe einen Sender hat, ist Empfang möglich. Beim "National Roaming" könnte man auch die Sender der Konkurrenz mitnutzen. Nur wenn der eigene Netzbetreiber in der Nähe einen Sender hat, ist Empfang möglich. Beim "National Roaming" könnte man auch die Sender der Konkurrenz mitnutzen.
Fotos: Telekom/o2/Vodafone, Montage; teltarif.de
Die Technologien der Zukunft brauchen sehr viel schnelleres Internet als es heute verfügbar ist. Die Regeln, nach denen das neue Super-Netz auf- und ausgebaut werden soll, sind allerdings umstritten, je nachdem, wen man fragt. Die Politik ist im Panik-Modus, weil dünn besiedelte Regionen dabei zu kurz kommen könnten. Jetzt wird in Berlin eine Lösung gesucht.

Kommt lokales Roaming?

Nur wenn der eigene Netzbetreiber in der Nähe einen Sender hat, ist Empfang möglich. Beim "National Roaming" könnte man auch die Sender der Konkurrenz mitnutzen. Nur wenn der eigene Netzbetreiber in der Nähe einen Sender hat, ist Empfang möglich. Beim "National Roaming" könnte man auch die Sender der Konkurrenz mitnutzen.
Fotos: Telekom/o2/Vodafone, Montage; teltarif.de
Die rot-schwarze Mehrheit im Deutschen Bundestag hat nun die Bundesregierung um Mitarbeit bei der Suche nach einem Kompromiss für das umstrittene lokale Roaming für den neuen Mobilfunkstandard 5G gebeten. „Wir machen uns nun Gedanken wegen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes“, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Dass die Anbieter kooperierten, sei bereits Realität. „Und jetzt wäre der Gedanke, einfach auch Planungssicherheit für die Anbieter zu schaffen, und da sind wir in der Diskussion mit den Koalitionsfraktionen, wie wir dies am besten umsetzen.“ Auf Wunsch des Parlaments machen sich nun Experten in der Bundesregierung Gedanken, wie die Formulierungen im Telekommunikationsgesetz genau aussehen könnten.

Im Streit um das lokale Roaming geht es darum, dass in Gegenden mit vielen Funklöchern die vor Ort vertretenen Netzanbieter ihre Netze auch für Kunden der Wettbewerber öffnen sollen, die in dieser Region normalerweise keinen Empfang hätten. Dieses Verfahren soll in dünn besiedelten Gebieten mehr Netzabdeckung für alle Nutzer sichern. Voraussetzung: Wenigstens ein Netzbetreiber versorgt hier. Oft gibt es aber gar kein Netz.

Netzbetreiber gegen lokales Roaming

Die Netzbetreiber werten strikte staatliche Vorgaben zum Roaming hingegen als betriebswirtschaftlichen Bremsklotz, weil teure Investitionen in Funkmasten damit entwertet würden. Insbesondere ein bundesweites nationales Roaming, das "neuen" Anbietern wie United Internet (1&1) den Einstieg in den 5G-Markt erleichtern würde, wird von den Providern entschieden als eine Art Enteignung ihrer eigenen Investitionen abgelehnt. In diesem Frühjahr steht die Auktion von Frequenzen der neuen Mobilfunkgeneration 5G an. Die Technologie für schnelles Internet ist besonders für die Industrie wichtig. Die Übertragungsrate kann je nach Einsatzzweck und verbauter Technik vor Ort etwa 100 mal so hoch wie bei 4G (LTE) sein. Die drei Netzbetreiber Telefónica (o2), Vodafone und Deutsche Telekom wehren sich juristisch gegen die von der Bundesnetzagentur vorgelegten Vergaberegeln. Zu den Klagen verwies das Bundesverkehrsministerium heute auf die Bundesnetzagentur. Ein Sprecher der Behörde sagte heute: „Wir haben in der Diskussion um die Vergaberegeln [Link entfernt] stets darauf hingewiesen, dass die Entscheidung gerichtlich überprüft werden kann. Zum laufenden Verfahren äußern wir uns nicht.“

Bundeskartellamt: Kritik unangebracht

Das Bundeskartellamt hält die Kritik für unangebracht. „Die Bundesnetzagentur hat unter den gegebenen Umständen einen guten Vorschlag für die Vergabelizenzen gemacht“, sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). „Die nationalen Netzbetreiber werden verpflichtet sein, mit anderen Anbietern fair über einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu verhandeln.“ Der Netzagentur falle als Schiedsrichter eine schwierige Aufgabe zu. „Das wird nicht einfach und ist mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden“, sagte Mundt. Entscheidend sei die praktische Umsetzung.

Scheuer: Verbesserter Vorschlag

Verkehrsminister Scheuer sagte, die Bundesregierung habe den Entwurf der Bundesnetzagentur „echt verbessert“ in den vergangenen Monaten. „Natürlich war in dieser Diskussion die Verärgerung zu spüren, die jeder Volksvertreter ins Parlament mit einbringt - nämlich, dass man in Deutschland zu wenig gut mobil telefonieren kann.“

Netzagentur hat auf Roamingpflicht verzichtet

Die Bundesnetzagentur hat in ihren Ende November vorgestellten Regeln für die Netzanbieter auf eine Roamingpflicht verzichtet. Sie schrieb nur vor, dass die Firmen über dieses Thema miteinander verhandeln müssen.

Zudem können die Inhaber von Frequenzen „unter Beachtung des Wettbewerbs- und Kartellrechts Kooperationen zum gemeinsamen wirtschaftlichen Netzausbau eingehen“, wie es in den Regelungen für die Frequenzvergabe heißt.

Mehr zum Thema National Roaming