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Kürzere Vertragslaufzeiten: Mehr Flexibilität, höhere Kosten?

Das geplante Gesetz der Verbrau­cher­minis­terin soll Kunden vor Kosten­fallen schützen, die Branche befürchtet höhere Preise bei Kombi-Ange­boten beispiels­weise mit Handy.
Von / / dpa

Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht
Bild: Christoph Soeder/dpa
Das geplante Gesetz gegen "Kosten­fallen" (wir berich­teten) findet Wider­hall bei Lesern, Verbrau­chern und betrof­fenen Unter­nehmen. Dass sich ein Handy-Vertrag um einen langen Zeit­raum verlän­gert, nur weil der Kunde nicht recht­zeitig gekün­digt hat oder nach einem Werbe­tele­fonanruf der Verbrau­cher unwis­sent­lich seinen Strom­versorger gewech­selt hat, soll (so einfach) nicht mehr vorkommen, umgangs­sprach­lich formu­liert, sollen Verbrau­cher sollen besser "vor Abzocke geschützt" werden.

Die lesens­werten Pläne von Verbrau­cher­schutz­minis­terin Chris­tine Lambrecht (SPD) [Link entfernt] sollen unter anderem die Lauf­zeit von Verträgen etwa für Handys, Fitness­studios oder Zeitungs-Abos auf ein Jahr begrenzen. Auch die Kündi­gungs­fristen werden deut­lich verkürzt.

Ener­gielie­ferung nur gegen Rück­bestä­tigung

Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht
Bild: Christoph Soeder/dpa
Lambrecht sprach von einem "großen Problem". Für Ener­gielie­ferungen soll eine schrift­liche Bestä­tigungs­lösung verpflich­tend einge­führt werden. Das bedeutet: Die Wirk­samkeit eines tele­foni­schen Vertrags­abschlusses, etwa mit dem neuen Ener­gielie­feranten, soll davon abhängig gemacht werden, dass der Versorger sein Angebot in Text­form bestä­tigt und der Verbrau­cher diesen Vertrag explizit geneh­migt.

Handy­verträge am Telefon: Unter­schrift notwendig

Auch für auf diese Weise entstan­dene Handy-Verträge soll es eine schrift­liche Einwil­ligung geben müssen. "Es geht nicht darum, dass Verträge billiger werden", betonte Lambrecht. Viel­mehr müssten Verbrau­cher, wenn sie ein für sich güns­tigeres Angebot haben, wech­seln können und dürften nicht durch über­lange, unfaire Lauf­zeiten gebunden sein.

Verbrau­cher­schützer begrüßen die Pläne

Verbrau­cher­schützer begrüßten die Geset­zespläne als "wich­tigen, längst über­fälligen Schritt", fordern aber weiter­gehende Rege­lungen. Der Bundes­verband der Verbrau­cher­zentralen (vzbv) findet, zur ohnehin uner­laubten Tele­fonwer­bung gehe der Gesetz­entwurf nicht weit genug. "Die Rege­lung muss (...) für alle tele­fonisch geschlos­senen Verträge gelten", forderte vzbv-Vorstand Klaus Müller. Zu Tele­fonver­trägen lägen den Verbrau­cher­zentralen zahl­reiche Beschwerden über uner­laubte Tele­fonwer­bung vor. Die geplante Lauf­zeit­verkür­zung für Verträge gebe Verbrau­chern mehr Frei­heit und belebe den Wett­bewerb.

Aus Verbrau­cher­sicht wünschens­wert

Aus Verbrau­cher­sicht sind kürzere Vertrags­lauf­zeiten natür­lich wünschens­wert. Aller­dings würde sich speziell im Mobil­funk die bishe­rige Praxis der Finan­zierung von Endge­räten stark verän­dern. Wenn ein "subven­tioniertes" Smart­phones künftig über 12 statt wie bisher über 24 Monate finan­ziert werden muss, verdop­pelt das natür­lich die monat­liche Rate oder - wenn der Preis für das Handy in der Grund­gebühr enthalten ist - die Grund­gebühr für den Mobil­funk-Vertrag wird deut­lich teurer. Eine Tren­nung von Hard­ware-Finan­zierung und Mobil­funk-Vertrag bringt aller­dings auch mehr Trans­parenz, was den Kunden letzt­lich zugute käme.

Telekom: 1 Jahr Lauf­zeit schon heute möglich

Zu den Einzel­heiten des vorge­legten Gesetz­entwurfs konnte ein Spre­cher der Deut­schen Telekom leider nichts sagen, wies aber darauf hin, dass die Telekom die im EU-Kodex fest­gelegten Rege­lungen zu Vertrags­lauf­zeiten für TK-Verträge erfüllt. Und wört­lich: "Bereits heute erhalten unsere Kunden sowohl im Fest­netz als auch im Mobil­funk selbst­verständ­lich Verträge mit einer Lauf­zeit von 12 Monaten und entspre­chender Kündi­gungs­frist. Der Kunde hat also unab­hängig von einer verän­derten Gesetz­gebung schon heute die Wahl zwischen verschie­denen Vertrags­lauf­zeiten." Wer aller­dings wirk­lich für nur 12 Monate buchen will, muss sich tief durch das Bestell­verfahren wühlen und sehr beharr­lich bleiben.

Voda­fone: Weniger Wahl­frei­heit?

Der Mobil­funk­konzern Voda­fone warnte, das Gesetz werde "zu weniger Wahl­frei­heit in der Ange­bots­palette und höheren Kosten für viele Verbrau­cher führen". Denn wegen der kürzeren Vertrags­lauf­zeit würden "entweder die monat­lichen Preise für finan­zierte subven­tionierte Handys oder aber die einmalig zu zahlenden Preise deut­lich steigen".

Telefónica: Schon heute einmo­natige Lauf­zeit möglich

Bei Telefónica o2 sieht man die Initia­tive gelassen: "Schon heute bieten wir für Kunden, die eine hohe Flexi­bilität schätzen, verschie­dene Alter­nativen zu zwei­jährigen Lauf­zeit­verträgen. Neben Prepaid lassen sich auch die meisten o2-Verträge auf Wunsch mit einer einmo­natigen Lauf­zeit buchen. Aus Erfah­rung wissen wir, dass die Mehr­heit der Kunden die 24 Monate wählt, da sich hier sehr güns­tige Kombi-Ange­bote für den Kunden kalku­lieren lassen. Eine recht­liche Einschrän­kung dieser Möglich­keiten kann aus unserer Sicht nicht im Inter­esse der Kunden sein. Unser Ziel ist es, unseren Kunden auch weiterhin eine große Viel­falt an attrak­tiven Ange­boten bieten zu können."

Da o2 aber schon heute die "my Handy" Vari­ante anbietet, die einen Handy-Kauf auf Kredit erlaubt, dürfte sich für diese Kunden wenig ändern.

VATM: Gesetz gefährdet Glas­faser­ausbau

Der Verband der Anbieter von Tele­kommu­nika­tions- und Mehr­wert­diensten (VATM) sieht mit dem „Verbot von Zwei-Jahres-Verträgen" die "Inter­essen der Kunden verletzt“. Ja schlimmer noch: Das geplante Gesetz würde nicht nur güns­tige Handy­verträge verteuern, sondern sogar den Glas­faser­ausbau behin­dern.

Dabei sieht man beim VATM durchaus, dass "einige Ideen von Bundes­justiz­minis­terin Chris­tine Lambrecht in die rich­tige Rich­tung" gehen. Die Vertrags­lauf­zeit in der Tele­kommu­nika­tion auf höchs­tens ein Jahr zu begrenzen, halten wir gerade für die Kunden für absolut kontra­produktiv“, findet VATM-Geschäfts­führer Jürgen Grützner.

Im Mobil­funk-Bereich nutzen viele Kundinnen und Kunden zum Beispiel die Möglich­keit, ein meist deut­lich subven­tioniertes Endgerät zu erhalten, das dann über eine Vertrags­lauf­zeit von zwei Jahren refi­nanziert werden kann. Neueste Tech­nologie ist ein Treiber der Wirt­schaft und sogar der Austausch­service, um jedes Jahr das neueste Smart­phone zu erhalten, wird über solche Verträge gerne genutzt.

„Aus ökono­mischer Sicht ist eine Lauf­zeit­verkür­zung für die Kunden doppelt teuer, da nicht nur die Handy-Subven­tionen nicht mehr klappen, sondern auch der Verwal­tungs­aufwand, der zum Vertrags­beginn entsteht, auf die kürzere Lauf­zeit verteilt werden müsste“, so Grützner.

Die Verbrau­cher entschieden sich ganz über­wiegend für die deut­lich vorteil­hafteren Zwei-Jahres-Verträge, obwohl schon seit 2012 alle TK-Unter­nehmen mindes­tens eine Vertrags­option mit einer einjäh­rigen Lauf­zeit anbieten. Kunden, für die zum Beispiel ein subven­tioniertes Endgerät nicht im Vorder­grund steht und die keine lange Lauf­zeit wünschen, nutzen die übli­chen Prepaid-Ange­bote ohne jede Lauf­zeit. „Die Verbrau­cher sind also völlig frei in ihrer Entschei­dung." Es brauche kein Gesetz gegen die vom Kunden am meisten gewählte Vertrags­lauf­zeit.

Gefährdet das Gesetz den Glas­faser­ausbau?

Für den Glas­faser­ausbau wären aus Sicht des VATM die Folgen außer­ordent­lich negativ, denn hier entstehen mit dem Anschluss eines Hauses an ein neues Glas­faser­netz ganz erheb­liche Kosten. „Vertrags­lauf­zeiten von zwei Jahren sind auch hier als ein Minimum von Planungs­sicher­heit für die Anbieter wichtig". Ein staat­liches Eingreifen sei nicht nur unnötig, sondern ginge zu Lasten der in aller Regel sehr zufrie­denen Kunden und der Digi­tali­sierung unseres Landes.“

VATM macht Zuge­ständ­nisse

Grützner räumt ein: „Sicher­heit und Trans­parenz beim Vertrags­abschluss und kürzere Kündi­gungs­fristen nach der Erst­lauf­zeit können disku­tiert werden. Verbes­serungs­möglich­keiten bestehen. Für den Tele­kommu­nika­tions­bereich bestehe bereits eine ganz beson­dere Trans­parenz­verpflich­tung mit dem "Produkt­infor­mati­onsblatt". Zusätz­liche, für die Branche sehr aufwen­dige Trans­parenz­maßnahmen auf der monat­lichen Rech­nung bereits heute Stan­dard: Dort wird die kunden­indi­viduell ausge­rech­nete Kündi­gungs­frist und der explizit im Rech­nungs­doku­ment ausge­wiesene letzten Kalen­dertag genannt, an dem die Kündi­gung eingehen muss, wenn eine Vertrags­verlän­gerung nicht mehr gewünscht wird.

Eine Stel­lung­nahme der Freenet AG (Mobilcom-Debitel, Klar­mobil etc.) liegt derzeit noch nicht vor und wird gege­benen­falls nach­gereicht.

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