Gesetzesinitiative

Kinderschutz-Gesetz: WhatsApp & Co. müssen handeln

Ohne Smart­phone läuft bei den meisten Kindern und Jugend­lichen gar nichts mehr: Sie verbringen viel Zeit bei Insta­gram, Snap­chat, WhatsApp, TikTok oder auch mit Online-Spielen. Doch dort lauern auch viele Gefahren. Deshalb soll nun ein Gesetz für mehr Schutz kommen.
Von dpa /

Bundesregierung will Jugendschutz verbessern Bundesregierung will Jugendschutz verbessern
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Bundes­fami­lien­minis­terin Fran­ziska Giffey (SPD) hat ihr geplantes Gesetz für mehr Schutz von Kindern und Jugend­lichen im Netz auf den Weg gebracht. Der Entwurf für das schon länger von ihr ange­kündigte Jugend­medi­enschutz­gesetz sei am Freitag in die soge­nannte Ressort­abstim­mung gegangen, wurde also den anderen Minis­terien der Bundes­regie­rung zur internen Abstim­mung vorge­legt, wie ein Spre­cher des Minis­teriums mitteilte. Bis das Gesetz beschlossen ist, ist es aber noch ein langer Weg.

Giffey will damit Kinder und Jugend­liche unter anderem vor Mobbing und sexu­ellen Über­griffen in Chats oder vor Kosten­fallen bei In-App-Käufen in Spielen schützen. In vielen Computer- oder Smart­phone-Spielen können Nutzer während des Spiels zusätz­liche Fähig­keiten oder Outfits für ihre Charak­tere dazu­kaufen, das kann zu bösen Über­raschungen auf der Kredit­karten­abrech­nung der Eltern führen.

Kind­gerechte Vorein­stel­lungen als Schutz

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Schutz­maßnahmen der Anbieter könnten zum Beispiel kind­gerechte Vorein­stel­lungen sein, die nach der Instal­lation von Spielen und Apps getroffen werden müssen, oder klare Beschwer­demög­lich­keiten in Social Media, damit sich zum Beispiel von Mobbing betrof­fene Kinder und Jugend­liche zur Wehr setzen können.

Wie die Zeitungen der Funke Medi­engruppe unter Beru­fung auf den Entwurf berich­teten, sollen große Platt­formen, die mehr als eine Million Nutzer haben, wie Insta­gram, Face­book, Snap­chat, TikTok oder WhatsApp, zu konkreten Schutz­maßnahmen verpflichtet werden. Sollten sie der Verpflich­tung nicht nach­kommen, drohten Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro. Um die Errich­tung und Einhal­tung der neuen Schutz­maßnahmen zu über­prüfen und gege­benen­falls Bußgelder zu verhängen, solle die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefähr­dende Medien zu einer Bundes­zentrale für Kinder und Medi­enschutz ausge­baut werden. Vorge­sehen seien auch Alters­kenn­zeich­nungen für Apps und Inhalte, so wie das bei DVDs, Spielen auf CD oder im Kino üblich ist.

Aktu­elle Geset­zeslage aus der Zeit von CD-ROM und Video­kassette

Bundes­fami­lien­minis­terin Fran­ziska Giffey (SPD) habe in der Vergan­genheit immer wieder betont, dass die aktu­elle Geset­zeslage noch aus der Zeit von CD-ROM und Video­kassette stamme, sagte ein Minis­teri­umsspre­cher. Kinder und Jugend­liche bräuchten aber auch online Schutz, und Eltern wünschten sich Orien­tierung. Genau diese Fragen adres­siere man mit dem neuen Jugend­medi­enschutz­gesetz.

Der Verband der deut­schen Games-Branche begrüßte die Initia­tive. Der Jugend­schutz in Deutsch­land stecke seit vielen Jahren in der vordi­gitalen Zeit fest und müsse drin­gend refor­miert werden, sagte Geschäfts­führer Felix Falk am Freitag. Nach Ansicht des Verbandes muss die Vermitt­lung von Medi­enkom­petenz eine entschei­dende Rolle spielen. Nur so könnten Kinder und Jugend­liche eine Medi­ensou­verä­nität erlangen, die den besten Jugend­schutz ermög­licht.

Weil das geplante Gesetz inter­natio­nale Anbieter treffen wird, muss der Entwurf nach der Abstim­mung in der Bundes­regie­rung auch eine Prüfung auf EU-Ebene durch­laufen. Vor dem kommenden Sommer ist ein Beschluss im Bundes­kabi­nett daher unwahr­schein­lich.

Mit spezi­ellen Smart­watches können Eltern ihr Kind orten. Mit SIM werden die Uhren noch zum Mobil­telefon. Das erscheint manchem nütz­lich, hat aber einige Schat­tenseiten.

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