Unfaire Bewertungsauswahl? BGH urteilt im Streitfall "Yelp"
Eine Fitnessstudiobetreiberin hatte gegen das Bewertungsportal "Yelp" geklagt
picture alliance/Jennifer Weese/dpa
Internet-Bewertungen können über den Erfolg von
Unternehmen wie Restaurants oder Sportanbieter mit entscheiden. An
welche Regeln muss sich ein Bewertungsportal wie Yelp dabei halten?
Eine Unternehmerin, die Fitnessstudios im Raum München betreibt,
fühlt sich unfair behandelt, weil viele positive Bewertungen für die
Gesamtnote unberücksichtigt blieben. Erstmals haben jetzt die
Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem solchen Fall geurteilt. (Az. VI
ZR 495/18 u.a.)
Yelp: Restaurant, Fitnessstudios und Co. bewerten
Eine Fitnessstudiobetreiberin hatte gegen das Bewertungsportal "Yelp" geklagt
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"Meine Studios leiden darunter", sagte die Klägerin Renate Holland
zur Verhandlung in Karlsruhe im vergangenen November. "Und ich lasse
mir auch nicht meine gute Arbeit kaputtmachen und mein Lebenswerk.
Die kennen doch ihren eigenen Algorithmus nicht", sagt die 67 Jahre
alte frühere Bodybuilding-Weltmeisterin.
Auf Yelp können die Nutzer Restaurants, Dienstleister und Geschäfte bewerten - und eben auch Fitnessstudios. Zu vergeben sind ein Stern ("Boah, das geht ja mal gar nicht!") bis fünf Sterne ("Wow! Besser geht's nicht!"), außerdem kann man einen Text schreiben. In die Gesamtbewertung fließen aber nicht alle Beurteilungen ein. Eine automatisierte Software identifiziert dafür die "empfohlenen Beiträge", die Yelp für besonders hilfreich oder authentisch hält.
Zu den Auswahlkriterien gehören laut Yelp beispielsweise die Qualität, die Vertrauenswürdigkeit und die bisherige Aktivität des Nutzers. Über den Filter sollen Gefälligkeitsbewertungen und Fälschungen aussortiert werden. Es treffe aber auch Beiträge von Kunden, die man nicht gut genug kenne und daher nicht empfehle.
Mechanismus soll gute von schlechten Beiträgen trennen
Nach Angaben von Yelp-Anwalt Stephan Zimprich gehen andere Anbieter ebenso vor. Es sei wichtig, dass ein Mechanismus existiere, der die Guten von den Schlechten trenne. "Ansonsten wäre der Verbraucher der Manipulation im Internet auch schutzlos ausgeliefert."
Im Durchschnitt würden ungefähr drei Viertel aller Beiträge als empfohlen eingestuft, erklärt Yelp. Nicht so bei Renate Holland: Eines ihrer Studios hatte im Februar 2014 auf Grundlage von nur zwei Bewertungen 2,5 Sterne. 74 überwiegend sehr positive Beiträge bleiben unberücksichtigt. Beiträge, die Yelp nicht empfiehlt, können gelesen werden. Dazu muss der Nutzer aber auf der Seite nach unten scrollen und dort einen Link anklicken. Normalerweise hätte sie 4 bis 4,5 Sterne in jedem Studio, sagte Holland.
Verzerrtes Gesamtbild - Klägerin bekommt vor OLG Recht
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hatte die Klägerin Recht bekommen. Durch das Aussortieren vieler Bewertungen entstehe kein hilfreiches, sondern ein verzerrtes Gesamtbild, urteilten die Richter und sprachen ihr Schadenersatz zu. Sie untersagen Yelp, ihre Studios weiter nach dem bisherigen Verfahren zu bewerten.
Hollands BGH-Anwalt Axel Rinkler geht es um Transparenz. "Man ist diesen Bewertungen komplett ausgeliefert", kritisiert er. Der Algorithmus, der die Auswahl der Beiträge bestimme, sei Geschäftsgeheimnis - und damit für die Betroffenen nicht überprüfbar.
Tatsächlich macht Yelp nur einige wenige Kriterien öffentlich. Das gehe auch gar nicht anders, meint Anwalt Zimprich. "Wenn ich weiß, wie gefiltert wird, kann ich dafür sorgen, dass auch manipulierte Beiträge so manipuliert sind, dass sie durch den Filter durchkommen."
Für den Geschäftsbereichsleiter Digital Law bei EY Law, Stefan Krüger, der den Fall beobachtet, ist der Knackpunkt, ab wann eine Bewertung zu einer eigenen Meinungsäußerung eines Portals wird. "Das wird zu einer komplizierten Rechtsmaterie dadurch, dass Yelp mehr macht, als die einzelnen Bewertungen der Nutzer zu veröffentlichen." Das Urteil dürfte seiner Einschätzung nach aber keine sehr große Signalwirkung für die Branche der Bewertungsportale haben, weil es für den Fall Yelp maßgeschneidert sein werde.
Für Holland ist es ein Kampf David gegen Goliath. "Man ist denen ja ausgeliefert. Heute wird ja alles bewertet und jeder orientiert sich daran - ich ja auch, wenn ich mal essen gehe." Sie kämpfe nicht nur für sich und ihre Fitnessstudios - "sondern auch für andere, kleine Unternehmen, die vielleicht nicht die Mittel haben, sich zu wehren".
BGH-Urteil: Klägerin verliert
Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Der VI. Zivilsenat hob das anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München auf.
Die rechtlich geschützten Interessen der Klägerin überwiegen nach Überzeugung des BGH-Senats nicht die schutzwürdigen Belange von Yelp. Die Einstufung von Bewertung in "empfohlen" und "nicht empfohlen" sei durch die Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt. "Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. (Az. VI ZR 495/18 u.a.).