Themenspezial: Verbraucher & Service Hass im Netz

Bekämpfung von Hasskommentaren: Maas verteidigt Gesetzentwurf

Bundesjustizminister Heiko Maas verteidigt seinen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Löschung von Hasskommentaren gegen Kritik.
Von David Rist mit Material von dpa

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
Bild: dpa
Bundes­justiz­minister Heiko Maas hat seinen Gesetz­entwurf zur Bekämpfung von Hass­kommentaren gegen Kritik verteidigt. "Die Rechts­lage in Deutschland ist so, dass Platt­form­betreiber rechts­widrige Inhalte, sobald sie Kenntnis davon erlangen, vom Netz nehmen müssen", sagte der SPD-Politiker auf einer Veranstaltung in Berlin. Sein Entwurf habe dafür keine neue Rechts­grund­lage geschaffen. Die Unternehmen hielten sich nur bislang nicht ausreichend an die geltenden Regelungen. Daher sei nun die gesetzliche Basis dafür geschaffen worden, um die Nicht­berück­sichtigung des Rechts mit Bußgeldern verfolgen zu können. Bei manchen Kommentaren sei relativ schnell überprüfbar, ob sie strafbar seien, sagte Maas. In Zweifels­fällen gebe es eine Frist von sieben Tagen.

Maas hatte den Entwurf vergangene Woche vorgestellt, er befindet sich nun in der Ressort­abstimmung. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass soziale Netz­werke verpflichtet werden, offen­sichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volks­verhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Der Internet­verband eco etwa kritisierte, eine starre Frist von 24 Stunden sei realitäts­fern und fördere eine wahl­lose Lösch­kultur. Der Deutsche Richter­bund bemängelte, die Vorschläge griffen zu kurz. So müsse den Firmen etwa auch auferlegt werden, Namen anonymer Verfasser von Hass­kommentaren an die Betroffenen heraus­zu­geben.

Nichts Neues: Betreiber haften für die Inhalte der Nutzer

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
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Auch schon vor der Zeit der sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube mussten die Betreiber einer Webseite für die dort veröffentlichten Inhalte haften. Selbst wenn diese gar nicht von ihnen, sondern von teils anonymen Nutzern stammten. So zum Beispiel im Fall von diversen Internet-Foren. Die Thematik als solches ist also nichts Neues.

Und dass sich das Löschen, von den aktuell thematisierten Hass­kommentaren, auch tatsächlich umsetzen lässt, würde man am Beispiel von Googles Video-Plattform YouTube sehen können, erklärte Minister Maas bereits vergangene Woche. Dort seien inzwischen rund 90 Prozent der von Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte entfernt worden. Twitter dagegen hätte nur rund ein Prozent, Facebook nur rund 39 Prozent der strafbaren Inhalte gelöscht.

Hier geht es zum Artikel von vergangener Woche, in dem sich Justizminister Heiko Maas schon einmal zur verpflichtenden Löschung von Hass­kommentaren äußerte.

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