Bekämpfung von Hasskommentaren: Maas verteidigt Gesetzentwurf
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
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Bundesjustizminister Heiko Maas hat seinen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskommentaren gegen Kritik verteidigt. "Die Rechtslage in Deutschland ist so, dass Plattformbetreiber rechtswidrige Inhalte, sobald sie Kenntnis davon erlangen, vom Netz nehmen müssen", sagte der SPD-Politiker auf einer Veranstaltung in Berlin. Sein Entwurf habe dafür keine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Die Unternehmen hielten sich nur bislang nicht ausreichend an die geltenden Regelungen. Daher sei nun die gesetzliche Basis dafür geschaffen worden, um die Nichtberücksichtigung des Rechts mit Bußgeldern verfolgen zu können. Bei manchen Kommentaren sei relativ schnell überprüfbar, ob sie strafbar seien, sagte Maas. In Zweifelsfällen gebe es eine Frist von sieben Tagen.
Maas hatte den Entwurf vergangene Woche vorgestellt, er befindet sich nun in der Ressortabstimmung. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass soziale Netzwerke verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Der Internetverband eco etwa kritisierte, eine starre Frist von 24 Stunden sei realitätsfern und fördere eine wahllose Löschkultur. Der Deutsche Richterbund bemängelte, die Vorschläge griffen zu kurz. So müsse den Firmen etwa auch auferlegt werden, Namen anonymer Verfasser von Hasskommentaren an die Betroffenen herauszugeben.
Nichts Neues: Betreiber haften für die Inhalte der Nutzer
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
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Auch schon vor der Zeit der sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube mussten die Betreiber einer Webseite für die dort veröffentlichten Inhalte haften. Selbst wenn diese gar nicht von ihnen, sondern von teils anonymen Nutzern stammten. So zum Beispiel im Fall von diversen Internet-Foren. Die Thematik als solches ist also nichts Neues.
Und dass sich das Löschen, von den aktuell thematisierten Hasskommentaren, auch tatsächlich umsetzen lässt, würde man am Beispiel von Googles Video-Plattform YouTube sehen können, erklärte Minister Maas bereits vergangene Woche. Dort seien inzwischen rund 90 Prozent der von Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte entfernt worden. Twitter dagegen hätte nur rund ein Prozent, Facebook nur rund 39 Prozent der strafbaren Inhalte gelöscht.
Hier geht es zum Artikel von vergangener Woche, in dem sich Justizminister Heiko Maas schon einmal zur verpflichtenden Löschung von Hasskommentaren äußerte.