Absage

Koalitionsvertrag: Große Koalition lehnt Routerzwang ab

Provider müssten Einwahldaten an die Kunden herausgegeben
Von Thorsten Neuhetzki

Eine Auswahl von Routern - hier von AVM. Mit einem Routerzwang hat der Kunde keine Wahl. Eine Auswahl von Routern - hier von AVM. Mit einem Routerzwang hat der Kunde keine Wahl.
Foto: teltarif.de
In den Koalitions­verhandlungen sprechen sich die Unions­parteien CDU/CSU sowie SPD eindeutig gegen einen Routerzwang aus. Das geht aus einem ersten Entwurf des Koalitions­vertrags hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Hier heißt es wörtlich "Daher lehnen wir den Router­zwang ab".

Die beiden Parteien wollen "eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Tele­kommunikations­anbietern." Nutzerinnen und Nutzer müssten die freie Auswahl an Routern behalten, heißt es in dem Entwurf mit Stand von Sonntag Abend. Der Text in dem Vertrags­entwurf wird sogar noch deutlicher: "Die zur Anmeldung der Router [...] am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen."

Damit nehmen die voraus­sichtlichen Regierungs­parteien eindeutig Stellung zu einem Thema, das in den vergangenen Monaten die Branche, vor allem aber auch die Kunden bewegte. Immer mehr Anbieter gingen in den vergangenen Monaten dazu über, ihren Kunden bestimmte Modem- und Router-Modelle vorzuschreiben. Einwahldaten für ihren DSL-Zugang bekamen sie nicht mehr. Nutzten sie Router anderer Hersteller, konnten sie sich entweder nicht mehr einwählen oder bei NGN-Anschlüssen nicht mehr telefonieren.

Hersteller sprachen sich gegen Routerzwang aus

Eine Auswahl von Routern - hier von AVM. Mit einem Routerzwang hat der Kunde keine Wahl. Eine Auswahl von Routern - hier von AVM. Mit einem Routerzwang hat der Kunde keine Wahl.
Foto: teltarif.de
Zum Thema Routerzwang hatte es bereits eine Anhörung vor der Bundesnetzagentur gegeben. Dort kritisierten 19 TK-Endgerätehersteller, dass mit dem Routerzwang erhebliche Einschränkungen bei der Nutzung der TK-Netze drohen. Es gebe keine technischen Gründe, die eine Neuauslegung des Netzabschluss­punktes erforderlich machen.

Details zur Abschaffung des bei einigen Anbietern inzwischen gelebten Routerzwangs gibt es indes noch nicht. Jene Anbieter, die ihren Kunden bereits heute einen bestimmten Router zur Nutzung vorschreiben, dürfte die "Rolle rückwärts", die sie dann machen müssten, durchaus Probleme und Aufwand bereiten. So war es bei Kabelanbietern beispielsweise noch nie wirklich möglich, sich mit auf dem freien Markt gekaufter Hardware in das Netz einzuwählen, da die Kunden weder Zugangsdaten hatten, noch die Netze die Hardware am Kunden­anschluss akzeptieren. Bis zur wirklichen Abschaffung es ist ohnehin noch ein weiter Weg, da - nach dem Zustandekommen der Koalition - zunächst einmal ein Gesetzesentwurf her muss, über den dann abgestimmt werden muss. Somit hätten die Anbieter schon jetzt Zeit, sich über eine mögliche Umstellung von Bestandskunden - so diese im Gesetz stünde - Gedanken zu machen.

Auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung haben sich die Parteien mittlerweile geeinigt. Was die Große Koalition zum Thema Netzneutralität plant, lesen Sie in diesem Artikel.

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