Themenspezial: Verbraucher & Service Kritik

Vorwurf: Check24 und Verivox mit irreführender Produktinfo

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs kritisiert die Vergleichsportale Check24 und Verivox wegen angeblich irreführender Pro­dukt­information. Auch Such­maschinen-Gigant Google steht in der Kritik.
Von dpa /

Liefern die drei irreführende Produktinformationen? Liefern die drei irreführende Produktinformationen?
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Die Zentrale zur Bekämp­fung unlau­teren Wett­be­werbs hat die Internet-Vergleichs­por­tale Check24 und Verivox sowie die Platt­form Google wegen angeb­lich irre­füh­render Produkt­in­for­ma­tionen kriti­siert. Bei Mobil­funk­ver­trägen hätten die beiden Vergleichs­por­tale selbst berech­nete Durchschnitts­preise pro Monat hervor­ge­hoben, die aber von zahl­rei­chen Voraus­set­zungen abhängig seien, sagte der Chef der Wett­be­werbs­zen­trale, Reiner Münker, in Frank­furt. Nur in deut­lich klei­nerer Schrift sei auf den teureren Grund­tarif hinge­wiesen worden.

Durch­schnitts­preise bei Check24 und Verivox

Die bewor­benen Durch­schnitts­preise seien nicht für alle Konsu­menten erreichbar und daher nicht für einen Preis­ver­gleich maßgeb­lich, begrün­dete Münker entspre­chende Abmah­nungen. Check24 vertei­digte die kriti­sierte Preis­dar­stel­lung. Liefern die drei irreführende Produktinformationen? Liefern die drei irreführende Produktinformationen?
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"Wir sind über­zeugt, dass wir unseren Kunden mit der Darstel­lung des "Durch­schnitt pro Monat" die beste Preis­dar­stel­lung bieten", sagte der Geschäfts­führer Mobil­funk, Oliver Bohr. Auch der von der Zentrale bevor­zugte Grund­preis könne sich nicht nur vergüns­tigen, sondern auch mit versteckten Zusatz­kosten ansteigen. Man begrüße aber die Anmer­kungen der Wett­be­werbs­zen­trale und prüfe sie derzeit. Das Portal Verivox teilte eben­falls mit, die erst kürz­lich erho­benen Vorwürfe zu prüfen.

Hotel­sterne bei Google

Um Hotel­sterne geht es in dem Konflikt mit der Such­ma­schine Google, die in ihrem Teil­be­reich "My Busi­ness" offenbar eine eigene, von Algo­rithmen gestützte Hotel­ka­te­go­ri­sie­rung mit Sternen veröf­fent­licht. Dies bezeich­nete die Wett­be­werbs­zen­trale in einer Klage am Land­ge­richt Berlin als irre­füh­rend, wenn es keine gleich­lau­tende Bewer­tung nach der Maßgabe der Deut­schen Hotel­klas­si­fi­zie­rung gebe. Es würden Verbrau­cher in die Irre geführt als auch Wett­be­werber und sogar die betref­fenden Hotel­be­treiber benach­tei­ligt, die mit der genannten Sterne-Kate­gorie selbst gar nicht werben wollten, sagte Münker. Google teilte mit, bislang keine entspre­chende Klage erhalten zu haben und äußerte sich inhalt­lich nicht zu den Vorwürfen. Dem Verein Zentrale zur Bekämp­fung des unlau­teren Wett­be­werbs gehören nach dessen Angaben rund 1100 Unter­nehmen sowie 700 Verbände und Wirt­schafts­kam­mern an. Er versteht sich als Selbst­kon­troll­in­sti­tu­tion für fairen Wett­be­werb.

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